Deutschland

Syrien-Fahne-YPG18.08.2017: Zehn bewaffnete Beamte des Unterstützungskommandos (USK) stürmten gestern Morgen um 6:00 Uhr in München zwei Wohnungen, darunter eine Wohngemeinschaft im Stadtteil Schwabing. Beschlagnahmt wurden Computer und Speichermedien. Anlass: einer der MitbewohnerInnen der Wohngemeinschaft soll im Internet eine Fahne der syrisch-kurdischen Organisation YPG gepostet haben.

 

"Die PKK-nahe Kurden-Miliz YPG bekämpft in Syrien den IS, arbeitet sogar mit dem BND zusammen. Hierzulande müssen linke Aktivisten dagegen mit Konsequenzen rechnen, wenn sie öffentlich ihre Sympathie bekunden. So geschehen in München", berichtet der Bayerische Rundfunk über die Polizeiaktion.

"Am 9.3.17 stellte der Beschuldigte mutmaßlich von seinem Wohnsitz aus auf seinen Facebookaccount auf seinem Titelbild eine Fahne der YPG ein. Bei der abgebildeten Fahne handelt es sich um eine verbotene Fahne der Nachfolgeorganisation der Arbeiterpartei Kurdistan. Der Zugriff auf das Foto war nicht begrenzt, dadurch hatten alle Facebook-Mitglieder weltweit die Möglichkeit die Fahne einzusehen."
Auszug aus Durchsuchungsbeschluss

Die Volksverteidigungseinheiten YPG/YPJ sind Teil der internationalen Allianz gegen die Terrororganisation Islamischer Staat und kämpfen derzeit auch für die Befreiung der nordsyrischen Stadt Raqqa. Von den USA werden sie gegen den Protest der Türkei mit Waffen beliefert, weil sie als die effektivste Kraft im Kampf gegen den IS gelten. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, sucht auch der Bundesnachrichtendienst die Unterstützung der kurdischen Befreiungsorganisation.

Dennoch darf die Fahne der YPG wie auch die Fahnen anderer kurdischen Organisationen in Deutschland seit März nicht mehr gezeigt werden. Denn das Innenministerium unter Thomas de Maizière (CDU) hält die YPG für eine Nachfolgeorganisation der Kurdischen Arbeiterpartei PKK, die in Deutschland seit 1993 verboten ist. Die Bundesregierung zeigt damit, dass sie trotz aller öffentlich zur Schau getragenen Empörung über die Inhaftierung von JournalistInnen in der Türkei und den Übergang zu einer Diktatur fest an der Seite Erdogans steht. Auch ungeachtet dessen, dass die Erdogan-Diktatur mit brutaler Militärgewalt ganze Städte im kurdischen Teil der Türkei niedergewalzt und seit Sommer 2015 unter militärischer Belagerung hält. Wie in der Türkei wird nun auch hierzulande polizeilich und juristisch gegen Menschen vorgegangen, die auf Facebook oder Twitter ihre Sympathie für die kurdische Bewegung zum Ausdruck bringen. (siehe auch "Erdogans Handlanger in Berlin")

Für die YPG ist der Vorwurf, ein Ableger der PKK zu sein, nur ein Vorwand, um die militärischen Angriffe auf die KurdInnen in Syrien zur Entlastung des IS zu legitimieren. "Wir sind nicht die PKK, egal wie sehr Erdogan sich wünscht, dass es so wäre", sagt Aldar Khalil von der Bewegung für eine Demokratische Gesellschaft (TEV-DEM) in Nordsyrien/Rojava. (siehe "Syriens Kurden sind nicht die PKK")

Doch das hindert das Bundesinnenministerium und den bundesdeutschen Staatsapparat nicht, die kurdische Bewegung und ihre FreundInnen hierzulande zu verfolgen. Seit dem Erlass vom März 2017 vermehren sich die polizeilichen Provokationen und Ermittlungen gegen AktivistInnen. Betroffen davon sind vor allem kurdische Jugendliche, aber auch alle, die gegen das Verbot der PKK protestieren. Das Verbot zielt darauf ab, die kurdische Bewegung auf Demonstrationen unsichtbar zu machen und die AktivistInnen mit Repressionen handlungsunfähig zu machen.

Die Hausdurchsuchung in München reiht sich ein in das jüngste Vorgehen von Justiz und Polizei in München gegen die Solidarität mit der kurdischen Befreiungsbewegung und dem Kampf gegen den IS. So musste die Fahrraddemo der kurdischen Jugend für die Freiheit von Abdullah Öcalan und Frieden in Kurdistan von Nürnberg nach München abgebrochen werden, weil die Polizei verlangte, dass die Teilnehmer sämtliche Abbilder von Abdullah Öcalan entfernen. Dabei befanden sich die beanstandeten Bilder nicht auf der Liste mit verbotenen Symbolen und Bildern, die den Veranstaltern in Koordinationsgesprächen überreicht worden waren.

Bereits vor einigen Tagen erhielten einige Linke Vorladungen von der Polizei, auch dabei geht es um das Zeigen von Symbolen die mit der Befreiungsbewegung Kurdistans zu tun haben. Betroffen ist auch der Blogger und Mitherausgeber von kommunisten.de;Kerem Schamberger, der bereits seit Jahren Öffentlichkeitsarbeit für die Bewegung macht. Auch er hat einen Brief von der Polizei bekommen. Der Vorladung kam Kerem nicht nach, dafür wendet er sich in einem öffentlichen Post an die die Münchner Polizei. Er stehe dazu, die Fahne der YPG gezeigt zu haben schreibt er. Eine Hausdurchsuchung könne sich die Polizei bei ihm deshalb sparen. Hinter der jüngsten Hausdurchsuchung sieht Kerem den gezielten Versuch, kurdische und kurdistansolidarische Linke einzuschüchtern. Der deutsche Staat mache sich damit zum Gehilfen Erdogans. (Facebook, 17.8.2017, 12:59 Uhr)

Diese Repressionen ergänzen die deutsche Außenpolitik, die nicht nur Waffen an die Türkei liefert, sondern auch an den IS-Sponsor Saudi-Arabien, das einen verbrecherischen Krieg im Jemen führt.

P.S.: Der bayerische Rundfunk illustriert seinen Artikel mit obigem Foto der Fahne der YPG. Findet jetzt auch beim BR eine Hausdurchsuchung statt?


siehe auch

Farkha2023 21 Buehnentranspi

Farkha-Festival 2024 abgesagt.
Wegen Völkermord in Gaza und Staatsterror und Siedlergewalt im Westjordanland.
hier geht es weiter zum Text


 

 

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Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge

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