Wirtschaft

Tarifvertrag kirche verdi flugblatt21.06.2013: In den Sozial- und Bildungseinrichtungen der Kirchen sind ca. 1,3 Millionen Menschen beschäftigt.  Anders aber als in mittleren und großen Betrieben der Privatwirtschaft üblich, gelten bei ihnen eigene arbeitsrechtliche Regelungen, von der Bezahlung bis dahin, was der 'Arbeitgeber' seinen 'Arbeitnehmern' im privaten Bereich vorschreiben darf und was nicht. Ver.di ringt darum, Mitglieder zu werben und Strukturen aufzubauen, mit sehr unterschiedlichem Erfolg. Dabei trifft die Gewerkschaft auf teils hartnäckigen Widerstand der Kirchenoberen, wie ein aktuelles Beispiel aus Bad Kreuznach zeigt.

Die Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas beschäftigen in ihren Tausenden Einrichtungen rund eine Million Menschen. Das sind Krankenhäuser, Altenheime, Kindertagesstätten, Beratungsstellen und vieles mehr. Vor dem Hintergrund leerer Kassen sind viele Kommunen froh, wenn Kirchen als 'freie Träger' solche Einrichtungen wie Kitas betreiben. Eine tatsächliche finanzielle Entlastung findet aber allenfalls durch den Verzicht auf kommunale Verwaltungsstrukturen statt, da die Kirchen nach Angaben des Städte- und Gemeindebundes im Schnitt nur noch 5% der Kosten tragen, vielerorts überhaupt nichts mehr.

Die Einrichtungen finanzieren sich im Wesentlichen aus Steuermitteln, Erstattungen von Sozial- und Pflegekassen sowie den Honoraren, Beiträgen, Zuzahlungen etc. der Nutzer. Trotzdem gibt es den weit verbreiteten Aberglauben, sie würden maßgeblich aus der Kirchensteuer finanziert und deshalb hätten die Kirchen auch das Recht, ihre eigenen Regeln im Umgang mit dem Personal aufzustellen. Die Eingriffe ins Privatleben der Beschäftigten seien an dieser Stelle nur erwähnt, auch daß die Mitarbeitervertretungen kaum Rechte haben im Vergleich zu Personalräten oder gar zu Betriebsräten.

Große Unterschiede gibt es mittlerweile zwischen kirchlichen Trägern eineseits und laizistischen Trägern wie der Arbeiterwohlfahrt und öffentlichen Einrichtungen andererseits. Während bis in die 90er Jahre von den Kirchen zumeist der BAT (Bundesangestelltentarifvertrag ) angwendet wurde, sind es mittlerweile Regelungen sogenannter Arbeitsrechtlicher Kommissionen. In ihnen verhandeln nach regionalen kirchenrechtlichen Bestimmungen ausgewählte Vertreter des Personals mit der Unternehmensseite, bei Nichteinigung entscheidet ein Schlichter. Da laut Kirchenrecht Streiks nicht zulässig sein sollen, verwundert es nicht, wenn die Entgelte immer mehr hinter den auch nicht üppigen der anderen Träger zurückbleiben. Neben den Auswirkungen auf die Beschäftigten und ihre Familien baut das auch Druck auf andere Trägern auf, denen z.B.die Krankenkassen keine höheren Fallpauschalen zahlen, weil sie ggf. den TVÖD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) anwenden.

Ver.di hat mit rechtlichen, vor allem aber mit gewerkschaftlichen Mitteln bis hin zu Streiks in verschiedenen Einrichtungen Breschen in die Mauern um die arbeitsrechtlichen Parallelgesellschaften geschlagen. So wurden die Einrichtungen der Diakonie in Niedersachsen gezwungen, Tarifverträge abzuschließen. Voraussetzungen sind natürlich Mitglieder und gewerkschaftliche Strukturen in den Einrichtungen, und da überwiegen bundesweit noch die weißen Flecken.

Ein solcher weißer Fleck ist die 'Kreuznacher Diakonie', mit allein 2.200 Beschäftigten am Hauptsitz der mit Abstand größte Betrieb in der rheinland-pfälzischen Kreisstadt. Dort wollten Gewerkschaftssekretäre während der ver.di-Aktionswoche im Juni mehrere Tage im Betrieb (u.a. Krankenhaus, Behindertenwohnheime und -werkstätten, Alten- und Pflegeheime) Mitglieder werben.

Es gehört zu den Gewerkschaftsrechten nach Art. 9 des Grundgesetzes, daß Beauftragte einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft Zugang haben. Bereits im April über die Absicht von ver.di informiert, bestritt die Leitung der 'Kreuznacher Diakonie' kurzfristig dieses Recht und berief sich auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1981. Das bestätigte zwar die Rechte von kirchlich beschäftigten Gewerkschaftsmitgliedern, nicht aber von 'betriebsfremden' Gewerkschaftern, sprich Hauptamtlichen. So wurde dann die Stellvertetende Landesbezirksvorsitzende von ver.di aus der Diakonie herauskomplimentiert.

Für die Vertreter des sog. 'Dritten Weges' ging der Schuß nach hinten los. Ver.di informierte nicht nur die Presse, sondern protestierte mit einer Flugblattaktion vor dem Krankenhaus, getragen auch von Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fachbereichen und fragte: "Kann Gewerkschaft Sünde sein?". Berichte, Fotos und vor allem Leserbriefe in den lokalen Zeitungen zeugten von Empörung über solche vordemokratischen Zustände. "Gewerkschaftliche Arbeit - Tarifverträge – Streikrecht – was sonst?" - die Frage steht auf der Tagesordnung, nicht nur in der Diakonie, sondern auch in anderen kirchlichen Krankenhäusern der Stadt, in denen die Beschäftigten mit Forderungen nach Lohnverzicht, vor allem aber mit einer immer unerträglicheren Leistungsverdichtung konfrontiert sind.

Text: Volker Metzroth (aus UZ vom 21.06.2013)    Foto: ver.di Infoblatt zum Thema

Quellen (nicht Teil des Artikels)

Streikrecht ist Grundrecht - Kampagne von ver.di bei der Diakonie
Arbeitgeber Kirche - Getauft für den Job  (Spiegel)
Kirche als Arbeitgeber - Für einen Gotteslohn (taz)
„Dritter Weg ist unser Tarifrecht“ (Rhein-Main-Presse Bad Kreuznach)

Farkha Festival Komitee ruft zu Spenden für die Solidaritätsarbeit in Gaza auf

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