Aus Bewegungen und Parteien

27.11.2014: Zahlreiche Kommunen und kommunale Verbände haben sich gegen TTIP ausgesprochen, aus Sorge um die öffentliche Daseinsvorsorge und die kommunale Selbstverwaltung. Dem will der Städte- und Gemeindebund NRW jetzt einen Riegel vorschieben. Kommunen seien nicht berechtigt, Stellung zum geplanten Freihandelsabkommen zu nehmen, erklärt er. Den Kommunen soll ein Maulkorb verpasst werden, meint Sonja Spiekermann, Mitglied im Rat der Stadt Velbert.


Konzerninteressen gefährden kommunale Selbstverwaltung

Ob beim Theater, der Volkshochschule, der Jugendhilfe, der Wasserversorgung oder bei den Sparkassen – TTIP hätte weitreichende Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden und würde die kommunale Selbstverwaltung noch weiter einschränken. Nicht zuletzt durch den erhöhten Privatisierungsdruck.

CETA und TTIP regeln, welche Dienstleistungen Kommunen weiter selbst erbringen dürfen und welche sie in einem internationalen Wettbewerbsverfahren ausschreiben müssen. Im Verhandlungsmandat der EU sind nur wenige öffentliche Dienstleistungen wie Justiz, Polizei oder der Strafvollzug von einer Liberalisierung ausgenommen, nicht aber Bildung, Kultur, Wasser und Abwasser. Zwar wird die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen nicht direkt erzwungen, aber wenn einmal privatisiert ist, dann auf ewig. Denn die Abkommen verbieten, dass Kommunen z.B. die einmal privatisierten Krankenhäuser, die Wasserversorgung, den Personennahverkehr oder die Müllabfuhr wieder in die eigenen Hände nehmen. Da können durch die Privatisierung die Gebühren noch so hoch und die Qualität noch so schlecht geworden sein. Das demokratische Recht von Kommunen bzw. der BürgerInnen, eine Entscheidung wieder zu korrigieren, wird außer Kraft gesetzt.

Zudem dürfen kommunale Unternehmen gegenüber den privaten Konkurrenten aus dem europäischen Raum, aus den USA oder Kanada nicht bevorzugt werden, wenn es neben den öffentlichen auch private Dienstleister gibt. Und das ist fast überall der Fall. Lokale Wirtschaftsförderung, „kaufe lokal“-Lebensmittelprogramme für Krankenhäuser, Schulkantinen etc. oder sozial-ökologische Beschaffung wird erschwert oder ist zum Teil ausdrücklich verboten.

Auch die in den geplanten Abkommen festgelegten Investitionsschutzregelungen können die Entscheidungsfreiheit der Kommunen weiter einschränken. Im Fall von Umweltauflagen müssen sie mit Schadensersatzansprüchen von Unternehmen rechnen, wie dies in Hamburg bereits passiert ist. [1]

Kommunen gegen TTIP
Da ist es naheliegend, dass sich inzwischen zahlreiche Stadt- und Gemeinderäte gegen TTIP wenden. Verschiedene kommunale Spitzenverbände – darunter der Deutsche Städtetag – warnen vor TTIP und den anderen Freihandelsabkommen. So fordert der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages die „Bundesregierung auf, sich gegenüber der EU-Kommission mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die kommunale Daseinsvorsorge, darunter insbesondere die nicht liberalisierten Bereiche, wie die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich, vom derzeit mit den USA verhandelten Freihandelsankommen – und allen weiteren Handelsabkommen – explizit ausgeschlossen wird“. (209. Sitzung am 12. Februar 2014 in München)

In der gemeinsamen Erklärung von „Deutscher Städtetag – Deutscher Landkreistag – Deutscher Städte- und Gemeindebund – Verband kommunaler Unternehmen“ wird gefordert, „dass die kommunale Daseinsvorsorge von den Marktzugangsverpflichtungen im TTIP und allen weiteren Freihandelsabkommen ausgenommen wird. Der beste Weg dazu ist der sogenannte Positivlisten-Ansatz.“ [2]

In seiner Stellungnahme zum TTIP vom November 2013 bringt der Bayerische Städtetag seine Sorge zum Ausdruck, dass mit dem TTIP der Privatisierungsdruck auf Städte und Gemeinden zunehmen wird. „Die neue Liberalisierungswelle ist umso gefährlicher, weil sie mit transatlantischer Wucht kommt“ sorgt sich der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly. „Sogar die Trinkwasserversorgung in öffentlicher Hand könnte bedroht sein," befürchtet er.

Mit der Kampagne „10.000 Kommunen TTIP-frei!" unterstützt das Attac-Netzwerk Bürgerinnen und Bürger dabei, sich für die kommunale Selbstverwaltung und gegen das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) stark zu machen.

Maulkorb für die Kommunen
Um diesem demokratischen Engagement der VolksvertreterInnen einen Riegel vorzuschieben, hat jetzt der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen eine Mitteilung verbreitet, wonach die Räte der Kommunen nicht berechtigt seien, Stellung zum geplanten Freihandelsabkommen zu nehmen.

Demnach hätten die Räte der Städte nicht die Kompetenz, ihre politische Auffassung zu bundesrechtlichen bzw. europäischen Angelegenheiten kund zu tun. „Anders als der Bundestag oder der Landtag ist der Rat kein Parlament, sondern Teil der Verwaltung. Seine Zuständigkeit ist begrenzt auf alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung. Sie findet dort ihre Grenzen, wo die Zuständigkeit bei einer anderen staatlichen Ebene wie dem Land, dem Bund bzw. der europäischen Union liegt. Daher hat er auch nicht die Kompetenz, seine politische Auffassung zu bundesrechtlichen bzw. europäischen Angelegenheiten kund zu tun“, heißt es in dem Schreiben vom 7. November. [3]

Sonja Spiekermann, Mitglied der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Velbert, meint dazu: „Diese Rechtsauffassung ist offensichtlich politisch gefärbt und rechtlich fragwürdig. Die Kommunen müssen die Interessen ihrer BürgerInnen auch gegenüber dem Land, dem Bund und der EU vertreten. Wenn sich der Städte- und Gemeindebund mit dieser Position durchsetzen würde, wäre dies eine weitere Beschränkung der kommunalen Selbstverwaltung. Dann dürften die Räte auch keine Resolutionen gegen die Unterfinanzierung der Kommunen verabschieden. Mit diesem Versuch, den Kommunen in Sachen TTIP einen Maulkorb zu verpassen, hat sich der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen völlig disqualifiziert.”

Sonja Spiekermann ist überzeugt, dass sich die kommunalen Vertretungen den Mund nicht verbieten lassen und weiter gegen TTIP Position beziehen werden. In Velbert haben die Ratsfraktionen der Grünen, der Piraten, der LINKEN und die Unabhängigen Velberter Bürger (UVB) einen gemeinsamen Antrag an den Rat der Stadt gestellt. Wie in anderen Städten fürchten sie um den Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge, die sie unbedingt aus den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen herausgehalten haben möchten. „Die Grundversorgung mit Frischwasser, die Abwasserentsorgung, Abfall und Nahverkehr oder auch die Stromversorgung könnten sonst zum Spielball der Konzerne werden“, sagt die Kommunistin und DKP-Mitglied Spiekermann.

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[1] Im Jahr 2009 klagte der schwedische Energiekonzern Vattenfall vor einem Tribunal zur Schlichtung von Investor –Staat Streitigkeiten (ICSID) gegen Deutschland. Grund waren die Auflagen, die die Hamburger Umweltbehörde bei der Betriebsgenehmigung für das Kohlekraftwerk Moorburg machte. Sie zielten darauf ab, eine Beeinträchtigung der Wasserqualität der Elbe durch die geplante Entnahme von Kühlwasser und die Einleitung von Abflutwasser zu vermeiden. Vattenfall aber behauptete, durch die Auflagen würde die Investition unwirtschaftlich. Seine Klage stützte Vattenfall auf die von Deutschland unterzeichnete Energiecharta, einen zwischenstaatlichen Vertrag, der den Gang vor internationale Schiedsgerichte ermöglicht. Von Deutschland forderten die Schweden eine Entschädigung über 1,4 Milliarden Euro.
Daraufhin wurden die ursprünglichen Auflagen zugunsten des Betreibers aufgeweicht.

[2]
Oktober 2014
Deutscher Städtetag – Deutscher Landkreistag – Deutscher Städte- und Gemeindebund – Verband kommunaler Unternehmen

Gemeinsames Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen

http://www.staedtetag.de/imperia/md/content/dst/internet/fachinformationen/2013/pp_ttip_20141001.pdf


Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen begleiten konstruktiv die Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und weitere Freihandelsabkommen. Sie unterstützen das mit den Abkommen verfolgte Ziel, durch den Abbau von Handelshemmnissen und die Verbesserung der Investitionsbedingungen die Schaffung von Arbeitsplätzen zu befördern. Freihandelslabkommen bergen jedoch auch erhebliche Risiken für Dienst-leistungen der Daseinsvorsorge, die durch die Kommunen und ihre Unternehmen verantwortet und erbracht werden. Beeinträchtigungen dieser, für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Dienstleistungen durch Freihandelsabkommen müssen ausgeschlossen werden. Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Unternehmen fordern die auf europäischer und nationaler Ebene für die Verhandlungsführung und die letztendliche Zustimmung zu Freihandelsabkommen politisch Verantwortlichen deshalb auf, die folgenden Punkte zu gewährleisten:

1. Kommunale Organisationsfreiheit bei der Daseinsvorsorge – Ausnahme von Marktzugangsverpflichtungen gewährleisten!
Kommunale Selbstverwaltung heißt auch Organisationsfreiheit der Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge. Die Kommunen verantworten die Leistungen der Daseinsvorsorge für Ihre Bürgerinnen und Bürger. In ihrem Interesse wird vor Ort die jeweils beste Organisationsform gewählt. Das europäische Recht akzeptiert grundsätzlich den weiten Handlungsspielraum der Kommunen bei der Organisation der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Marktzugangsverpflichtungen im Rahmen von Freihandelsabkommen, wie sie beispielsweise im TTIP vorgesehen werden sollen, sind jedoch geeignet, diese kommunale Organisationsfreiheit auszuhöhlen: Sollten typische kommunale Dienstleistungen wie die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, der Öffentliche Personennahverkehr, Sozialdienstleistungen, Krankenhäuser oder die Kultur Regeln zur Liberalisierung unterworfen werden, würde die derzeit garantierte umfassende Organisationsentscheidung von Kommunal-vertretern durch rein am Wettbewerbsgedanken ausgerichtete einheitliche Verfahren ersetzt. Auch bei bisher politisch bewusst nicht liberalisierten Bereichen der Daseinsvorsorge könnte die in Deutschland vielfach übliche Eigenerbringung durch kommunale Unternehmen und Einrichtungen oder auch die Regelung eines notwendigen Anschluss- und Benutzungserfordernisses unmöglich gemacht werden.

Daher fordern die kommunalen Spitzenverbände und der VKU, dass die kommunale Daseinsvorsorge von den Marktzugangsverpflichtungen im TTIP und allen weiteren Freihandelsabkommen ausgenommen wird. Der beste Weg dazu ist der sogenannte Positivlisten-Ansatz. Danach würden Dienst-leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge nur dann von Liberalisierungsvorschriften eines Handelsabkommens betroffen sein, wenn die entsprechenden Dienstleistungen bzw. Sektoren explizit in dem Abkommen genannt würden. Daher fordern die kommunalen Spitzenverbände und der VKU, dass insbesondere die nicht-liberalisierten Bereiche der Daseinsvorsorge in einer Positivliste nicht er-wähnt werden dürfen.

Sollte für das Prinzip des Marktzugangs im TTIP jedoch der Negativlistenansatz gewählt werden, wie bereits im Rahmen des zwischen der EU und Kanada ausgehandelten Abkommens CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) geschehen, ist dort und in allen so verfahrenden Abkommen sicherzustellen, dass die nicht-liberalisierten Bereiche der Daseinsvorsorge ausdrücklich von der Anwendung dieses Prinzips ausgenommen werden. In diesem Fall muss auch die Anwendung von Stillstands- und Ratchetklauseln, mit denen bestehende Liberalisierungsniveaus nicht mehr verändert werden könnten und das jeweils höchste Liberalisierungsniveau zum Standard erklärt wird, zwingend ausgeschlossen werden. Dazu wäre nach gegenwärtigem Stand des TTIP die Aufnahme der nicht-liberalisierten Bereiche der Daseinsvorsorge in den Annex II zum Dienstleistungskapitel notwendig.

2. Öffentliches Beschaffungswesen und Wettbewerbsrecht – Nicht über das europäische Vergabe- und Konzessionspaket hinausgehen!
Die im vergangenen Jahr abgeschlossene Reform des europäischen Vergaberechts berücksichtigt an vielen Stellen die kommunale Organisationsfreiheit im Bereich der Daseinsvorsorge. Der darin zum Ausdruck gekommene politische Wille muss auch Leitschnur für die Verhandlungen von Handelsabkommen sein. Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU fordern daher, dass Regelungen zum öffentlichen Beschaffungswesen und Wettbewerbsrecht in Handelsabkommen mit Auswirkungen auf die kommunale Organisationsfreiheit nicht hinter dem reformierten europäischen Vergaberecht zu-rückbleiben dürfen. Daher fordern die kommunalen Spitzenverbände und der VKU, dass die Erleichterungen für Inhouse-Vergaben und die interkommunale Zusammenarbeit sowie die Bereichsausnahmen für Rettungsdienste und die Wasserwirtschaft nicht durch die Hintertür eines Freihandelsabkommens auch nur ansatzweise in Frage gestellt werden dürfen.

3. Investorenschutz – Zuständigkeit der nationalen Gerichtsbarkeit auch für Investoren aus Drittstaaten!
Regeln zum Investitionsschutz sind in Abkommen unter Staaten mit ausgeprägter rechtsstaatlicher Tradition und ausreichendem Rechtsschutz vor nationalen Gerichten nicht notwendig. Jedenfalls darf durch solche speziellen Regelungen Investoren nicht die Möglichkeit eingeräumt werden, ihnen unliebsame, aber demokratisch legitimierte und rechtsstaatlich zustande gekommene politische und administrative Maßnahmen (z.B. Regulierung von Fracking zum Schutz der Trinkwasserressourcen) vor internationalen Schiedsgerichten anzugreifen. Zwar können solche Schiedsgerichte lediglich Schadensersatz verhängen und keine Rücknahme von Maßnahme anordnen, doch alleine die Möglichkeit einer ausufernden Schadensersatzforderung soll und kann Entscheidungen der öffentlichen Hand bereits im Vorfeld beeinflussen. Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU fordern, im TTIP und den übrigen derzeit in der Verhandlung befindlichen Abkommen auf spezielle Investitionsschutzregelungen zu verzichten.

4. Umwelt- und Verbraucherschutz - Keine Verpflichtung zum Abbau von Schutzstandards!
Unterschiedliche Standards und Regulierungsansätze in der Umwelt- oder Verbraucherschutzpolitik können als nicht-tarifäre Handelshemmnisse angesehen werden. Ziel dieser Maßnahmen ist in aller Regel jedoch kein Protektionismus, sondern die Umsetzung eines gesellschaftlichen Konsenses über Verbraucher- oder umweltpolitische Fragen. Umfasst sind z.B. die Zulassung bestimmter Pflanzenschutzmittel oder auch die Erzeugungsprozesse von Lebensmitteln. Die Anstrengungen zum Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse und zur Schaffung regulatorischer Kohärenz dürfen daher nicht dazu führen, dass der Handlungsspielraum der EU oder der Mitgliedstaaten, z.B. in ihrer Umweltpolitik bestimmte als notwendig erachtete erhöhte Standards oder von Vertragspartnern abweichende Regulierungsansätze beizubehalten oder neu einzuführen, eingeschränkt wird. Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU fordern daher, dass bei unterschiedlichen Schutzniveaus die in der EU einheitlich oder national geltenden Standards auf keinen Fall mit einem vorrangigen Ziel des Abbaus von Handelshemmnissen reduziert werden dürfen; dies gilt insbesondere für den Umwelt- und Verbraucherschutz.

5.Transparenz – Einbindung kommunaler Vertreter in Beratergruppen
Die Verhandlungsführung über so komplexe Fragestellungen, wie sie mit einem Freihandelsabkommen verbunden sind, erfordert Vertraulichkeit. Gleichwohl besteht aufgrund der umfassenden Auswirkungen eines solchen Abkommens schon bei diesen Verhandlungen auch ein berechtigtes Interesse an Transparenz; die kommunalen Spitzenverbände und der VKU teilen dieses Interesse. Ein guter Weg, beiden Interessen Genüge zu tun, ist u.a. die frühzeitige Einbindung relevanter Gruppen.

Das Abkommen sollte nicht nur der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates bedürfen, sondern auch der Zustimmung der Parlamente der 28 EU-Mitgliedsstaaten. In Deutschland sollten nicht nur der Bundestag und der Bundesrat dem Freihandelsabkommen zustimmen müssen, sondern es sollten auch die Kommunen an der Entscheidungsfindung beteiligt und über den jeweiligen Ver-handlungsstand informiert werden, damit die Interessen aller staatlichen Ebenen gewahrt bleiben.

Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU begrüßen daher ausdrücklich die Einberufung eines Beirates beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für TTIP unter Beteiligung der Kommunen. Sie fordern darüber hinaus eine Beteiligung der kommunalen Ebene und der öffentlichen Dienst-leistungen in die bei der EU-Kommission bestehenden Beratergruppen.

6.TiSA - Kein Alleingang, der über die GATS und WTO hinausgeht!
Derzeit wird zudem von den USA, der EU und 20 weiteren Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) das „Trade in Services Agreement“ (TiSA) verhandelt. Ziel dieser Verhandlungen ist der Abbau von Handelshemmnissen im öffentlichen Dienstleistungssektor, um neue Marktchancen zu eröffnen. Diese Verhandlungen werden sehr vertraulich geführt. Auch für dieses Abkommen fordern die kommunalen Spitzenverbände und der VKU, dass die öffentliche Daseinsvorsorge und damit der öffentliche Dienstleistungssektor nicht betroffen sein dürfen. Die entsprechenden Standards dürfen nicht über das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Trade in Services – GATS) hinausgehen. Der öffentliche Dienstleistungssektor und die demokratisch legitimierte Verantwortung vor Ort dürfen keinesfalls im Zuge von partiellen wirtschaftlichen Interessen zum Nachteil der Daseinsvorsorge in Deutschland beeinträchtigt werden. Die Organisationsfreiheit der Kommunen als einer der Kernbereiche des kommunalen Selbstverwaltungsrechts muss sichergestellt und Rekommunalisierungen nach den Gegebenheiten vor Ort und auf Basis des lokalen Wählerwillens uneingeschränkt möglich bleiben. Wir fordern für das TiSA-Abkommen ebenfalls eine breitere Einbindung der betroffenen Öffentlichkeit, die Verfolgung eines Positivlistenansatzes sowie die Wahrung des geltenden Vergaberechts.



[3]
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
StGB NRW-Mitteilung vom 07.11.2014

Zuständigkeit des Rates bezüglich der Freihandelsabkommen
Wegen zahlreicher Anfragen bezüglich der Beschlusskompetenz des Rates im Zusammenhang mit der Ablehnung der Freihandelsabkommen TTIP und CETA weist die StGB NRW-Geschäftsstelle darauf hin, dass sich der Rat nach Auffassung der Geschäftsstelle weder mit entsprechenden Anträgen von Fraktionen zur Tagesordnung gemäß § 48 Abs. 1 Satz 2 GO noch mit diesbezüglichen Anregungen gemäß § 24 GO inhaltlich befassen kann.

Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 GO ist der Rat für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit die Gemeindeordnung nichts anderes bestimmt. Anders als der Bundestag oder der Landtag ist der Rat kein Parlament, sondern Teil der Verwaltung. Seine Zuständigkeit ist begrenzt auf alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung. Sie findet dort ihre Grenzen, wo die Zuständigkeit bei einer anderen staatlichen Ebene wie dem Land, dem Bund bzw. der europäischen Union liegt.

Daher hat er auch nicht die Kompetenz, seine politische Auffassung zu bundesrechtlichen bzw. europäischen Angelegenheiten kund zu tun. Das ist vielmehr Angelegenheit der politischen Parteien bzw. der zuständigen staatlichen Ebene. Die Freihandelsabkommen TTIP und CETA werden von der EU-Kommission mit den USA bzw. Kanada verhandelt. Zuständig ist insoweit die EU-Kommission. Auch wenn dieses Abkommen Auswirkungen auf alle Gemeinden haben wird, führt dies jedoch nicht zu einer Befassungskompetenz des Gemeinderates.


 

ein Flugblatt der marxistischen linken zu TTIP befindet sich im Servicebereich des Portals

siehe auch:



Farkha Festival Komitee ruft zu Spenden für die Solidaritätsarbeit in Gaza auf

CfD communist solidarity dt
zum Text hier
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Farkha2023 21 Buehnentranspi

Farkha-Festival 2024 abgesagt.
Wegen Völkermord in Gaza und Staatsterror und Siedlergewalt im Westjordanland.
hier geht es weiter zum Text


 

 

UNRWA Gazakrieg Essenausgabe

UNRWA Nothilfeaufruf für Gaza
Vereint in Menschlichkeit, vereint in Aktion

Mehr als 2 Millionen Menschen, darunter 1,7 Millionen Palästina-Flüchtlinge, zahlen den verheerenden Preis für die Eskalation im Gazastreifen.
Zivilisten sterben, während die Welt zusieht. Die Luftangriffe gehen weiter. Familien werden massenweise vertrieben. Lebensrettende Hilfsgüter gehen zur Neige. Der Zugang für humanitäre Hilfe wird nach wie vor verweigert.
Unter diesen Umständen sind Hunderttausende von Vertriebenen in UNRWA-Schulen untergebracht. Tausende unserer humanitären Helfer sind vor Ort, um Hilfe zu leisten, aber Nahrungsmittel, Wasser und andere lebenswichtige Güter werden bald aufgebraucht sein.
Das UNRWA fordert den sofortigen Zugang zu humanitärer Hilfe und die Bereitstellung von Nahrungsmitteln und anderen Hilfsgütern für bedürftige Palästina-Flüchtlinge.
Dies ist ein Moment, der zum Handeln auffordert. Lassen Sie uns gemeinsam für die Menschlichkeit eintreten und denjenigen, die es am meisten brauchen, die dringend benötigte Hilfe bringen.

Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge

Spenden: https://donate.unrwa.org/gaza/~my-donation


 

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