Deutschland

CETA Volksbegehren-Bayern24.11.2016: Die bayerische Staatsregierung hat den Antrag auf ein Volksbegehren gegen CETA an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof verwiesen. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien nicht gegeben, so die Behauptung. Für die Initiatoren ist das Volksbegehrens damit "weder gestorben, noch ist CETA schon ratifiziert". Die Zeit wird genutzt, um "unsere Strukturen nochmals zu vertiefen", erklärte das Bündnis.

 

Am 14. Oktober 2016 haben die Initiatoren des Volksbegehrens "Nein zu CETA!“ beim Bayerischen Innenministerium den Antrag auf Zulassung eingereicht. Auf den vorgelegten Unterschriftenlisten befinden sich 30.002 gültige Eintragungen. TTIP-Volksbegehren-Bayern 1

Die Unterschriften wurden in 96 Kartons mit den Wappen der bayerischen Landkreise zu einer Wand aufgetürmt und anschließend mit einer Menschenkette in das Ministerium getragen, um die gemeinsame Anstrengung von den vielen Bürgerinnen und Bürgern zu symbolisieren, die das Volksbegehren und die Bewegung für einen gerechten Welthandel tragen. Insgesamt hatte das Bündnis 85.000 Unterschriften gesammelt, davon 50.000 an einem Tag.

Gestern (23.11.2016) hat das bayerische Innenministerium das beantragte Volksbegehren ausgebremst. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nach der Bayerischen Verfassung seien nicht gegeben, behauptet das Innenministerium. Die Entscheidung über die Zulässigkeit wird dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

"Für uns kam die Entscheidung des Innenministeriums nicht überraschend, obwohl wir natürlich auf ein positives Signal gehofft hatten. Denn mit dem Volksbegehren gegen CETA betreten wir juristisches Neuland", sagen die Initiatoren - ein Bündnis von Parteien, kirchlichen Gruppen, Bürgerbewegungen sowie Umwelt- und Verbraucherverbänden.

Im Oktober haben EU, ihre Mitgliedstaaten und Kanada das Freihandels- und Investitionsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) unterzeichnet. Nach der Zustimmung im Europäischen Parlament sollen die in die Zuständigkeit der EU fallenden Teile des Abkommens "vorläufig" zur Anwendung kommen.

Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutige Auflagen für die Zustimmung zu CETA beschlossen. So muss die Bundesregierung u.a. sicherstellen, dass ein Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegenden Bereiche von CETA umfassen wird, dass völkerrechtlich gesichert ist, dass Deutschland aus dem Abkommen trotz vorläufigen Inkrafttretens notfalls wieder herauskommt, und dass Regelungen zum Investitionsschutz, einschließlich Gerichtssystem (Kapitel 8 und 13 CETA) von der vorläufigen Anwendung ausgenommen werden.

Zudem ist in Deutschland für eine Ratifikation ein vom Bundestag unter Mitwirkung des Bundesrates zu beschließendes Gesetz erforderlich. Das beantragte Volksbegehren in Bayern zielt auf ein Landesgesetz, mit dem die Staatsregierung verpflichtet werden soll, im Bundesrat gegen CETA zu stimmen. Möglich wird dieses Volksbegehren seit einer Änderung der Bayerischen Verfassung im Jahr 2013. Dort heißt es jetzt in Art. 70 Abs. 4: "Ist das Recht der Gesetzgebung durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen, kann die Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben durch Gesetz gebunden werden." Dieses Landesgesetz wird durch den Bayerischen Landtag beschlossen, oder eben durch ein Volksbegehren. Die Bayerische Staatsregierung behauptet, dass mit der Ratifizierung von CETA durch die Bundesrepublik Deutschland keine Gesetzgebungsrechte der Bundesländer auf die EU übertragen werden und das Volksbegehren deswegen unzulässig sei.

.. und das Abkommen wäre Geschichte

"Unserer Auffassung nach hätte das Innenministerium die Zulassung zwar direkt bewilligen können, zumal wir die Rechtmäßigkeit bereits im Vorfeld mit zwei Gutachten renommierter Juristen abgesichert hatten", erklärt das Bündnis. "Leider haben wir dennoch kein grünes Licht für den Start des Volksbegehrens bekommen." Aber "das Volksbegehren ist weder gestorben, noch ist CETA schon ratifiziert. Daher werden wir weiterkämpfen und die gewonnene Zeit nutzen, um unsere Strukturen nochmals zu vertiefen und CETA wieder in den Blick der Öffentlichkeit zu bringen. Denn der Ratifizierungsprozess ist unsere Chance das Abkommen zu stoppen, und dabei ist das Volksbegehren in Bayern ein wichtiger Baustein. Können wir nämlich die Bayerische Staatsregierung im Bundesrat binden gegen CETA zu stimmen, hätten wir mit Hilfe der Grünen und der Linken eine Mehrheit im Bundesrat. Die Zustimmung würde verweigert und das Abkommen wäre Geschichte."

Da die Initiatoren des Volksbegehrens eine sehr fundierte juristische Begründung des Gesetzestextes sowie positive Einschätzungen von Experten des Völker- und Öffentlichen Rechts haben und vor dem Verfassungsgericht von Juristen vertreten werden, die reichlich Erfahrung mit Verfassungsklagen besitzen, bleiben sie auch nach der Entscheidung des Innenministeriums optimistisch. "Wir blicken also der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs optimistisch entgegen. Vielleicht spielt uns die Verzögerung sogar in die Karten. Besser ein Volksbegehren im Frühjahr als im Winter bei Minusgraden."

Der Verfassungsgerichtshof hat nunmehr innerhalb von drei Monaten über den Zulassungsantrag zu entscheiden.


 

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