Referate

Die Partei Die Linke hatte Klaus Stein nach Oberhausen eingeladen. Er sollte über Berufsverbote, auch über seinen Fall, erzählen.

Die Maßnahmen sind damals nicht über Nacht gekommen. Und das Thema ist etwas weniger vergangen, als es scheint.

Am 28. Januar 1972 beschlossen Bundeskanzler Willy Brandt und die Ministerpräsidenten der Länder den sogenannten Radikalenerlaß. Genaugenommen war das kein Erlaß, sondern ein politischer Beschluß. Die Berufsverbote sind vorher schon praktiziert worden. Vorausgegangen war ein „Extremistenbeschluß“ des Hamburger Senats. Er lehnte die Verbeamtung der jungen Lehrerin Ilse Jacobs ab, Tochter eines Antifaschisten.

In NRW war der Lehrer Karl Heinz Henne betroffen. Just am Tage des Beschlusses hatten wir ihn als AStA der Düsseldorfer Kunstakademie, es war ein Freitag, nachmittags in die Aula der Akademie eingeladen.

Schon vier Tage davor hatte die Vollkonferenz der Akademie (also alle Professoren, die Dozenten und die vier beteiligten Studenten) bei sechs Enthaltungen und 26 Zustimmungen gegen den drohenden Beschluß protestiert. Akademie-Professoren hatten sich vor einiger Zeit,  ganz unabhängig von uns Studenten, gegen das Berufsverbot Horst Holzer mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit gewandt. Ich vermutete, dass der Professor der Bühnenbildklasse, Theo Otto, dafür die Initiative ergriffen hatte.

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