Europa

TTIP-Victory-ECJ11.05.2017: "Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die Registrierung der geplanten Europäischen Bürgerinitiative 'Stop TTIP' abgelehnt wurde."

Mit diesem Satz beginnt die Presserklärung des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Mai 2017. Die Richter würdigen sogar die von der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) ausgelöste demokratische Debatte: "Die geplante Bürgerinitiative stellt keine unzulässige Einmischung in den Gang des Gesetzgebungsverfahrens dar, sondern löst zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte aus."

Mit dem Argument der "unzulässigen Einmischung" hatte die Europäische Kommission am 11. September 2014 die eingereichte Europäische Bürgerinitiative 'STOP TTIP' abgelehnt (Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP abgelehnt)

Daraufhin hatten die InitiatorInnen, unterstützt von hunderten europäischer Organisationen, vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Nicht-Zulassung Klage erhoben. (TTIP und CETA: Europäische Bürgerinitiative reicht Klage vor dem EuGH ein)

Selbstorganisierte EBI 'STOP TTIP'

Gleichzeitig wurde eine selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gestartet. Am 7. Oktober 2015 wurden der Europäischen Kommission 3.263.920 Unterschriften übergeben. STOP TTIP AktivistInnen aus ganz Europa legten kiloweise Unterschriftslisten auf eine riesige Waage, bis sich diese von der Seite der Konzerninteressen auf die Seite der BürgerInnen neigte. Mit dieser symbolischen Aktion in Brüssel wurde die EBI 'STOP TTIP' nach einem Jahr abgeschlossen. (STOP TTIP: Über 3 Millionen Unterschriften in Brüssel übergeben)

Nichtzulassung der EBI unzulässig

Parallel lief das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, der nun zu dem Urteil kam, dass die Nichtzulassung der EBI durch die EU-Kommission rechtswidrig war. Das Gericht weist die von der Kommission vertretene Auffassung zurück, wonach der Beschluss, mit dem ihr die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss von TTIP entzogen werden soll, nicht Gegenstand einer Europäischen Bürgerinitiative sein könne.

"Damit wird deutlich, dass die Ablehnung der EBI willkürlich und politisch motiviert war. Die EU-Kommission hat im Bereich der Handelspolitik kein Interesse, einen demokratischen  Prozess zu organisieren. Sie hört lieber ausschließlich auf die Interessen von Konzernen", sagte Attac-Handelsexperte Roland Süß zu dem Urteil. Er meint, dass mit dem Urteil "die Kommission zumindest gezwungen (ist), ihre Politik im Hinblick auf künftige Europäische Bürgerinitiativen zu überdenken."

Helmut Scholz, handelspolitischer Sprecher der Linksfraktion im Europäischen Parlament und zugleich Mitglied im Ausschuss für konstitutionelle Fragen kommentiert: "Das ist gerade in der laufenden Europawoche, mit der Europa den Bürgerinnen und Bürgern näher gebracht werden soll, ein starkes Signal für die Demokratie in der EU und eine Ermutigung für die breite öffentliche Kritik an neoliberalen Freihandelsabkommen."
Der Europaabgeordnete weiter: "Die Entscheidung ist gleich in zweierlei Hinsicht von Bedeutung. Zum einen wird der demokratische Widerstand gegen TTIP & Co. gestärkt. Über 3,2 Millionen Unterschriften, die die Bürgerinitiative über Ländergrenzen hinweg gegen das Freihandels- und Investitionsabkommen zwischen EU und USA gesammelt hat, sprechen eine ebenso deutliche Sprache wie die Großdemonstrationen und die europaweit vorgebrachte Kritik an dem geplanten Abkommen. Zum anderen wird der auch von der Linksfraktion im Europäischen Parlament immer wieder vorgebrachten Forderung, die EU demokratischer zu gestalten, ein wichtiger Impuls gegeben. Die Mitsprache und Mitbestimmung der Menschen endlich in die Tat umzusetzen und dies auch rechtlich abzusichern, ist angesichts von wichtigen Entscheidungen, die unmittelbar ihren Lebens- und Arbeitsalltag prägen werden, unbedingt notwendig."
Helmut Scholz abschließend: "Gerade vor dem Hintergrund der jüngst wieder in Berlin erhobenen Forderungen nach einer zügigen Fortsetzung der TTIP-Verhandlungen kommt es heute darauf an, die Sorgen der Menschen hinsichtlich dieses Abkommens ernst zu nehmen. Die Europäische Bürgerinitiative wäre dazu ein gutes Instrument – wenn sie denn in der Kommission nicht in der Schreibtischschublade verschwindet."

An der Handelspolitik der EU ändert das Urteil zumindest vorerst nichts. Das Investitions- und Handelsabkommen mit Kanada CETA wurde vom Europäischen Parlament durchgewinkt. Viele der Mandate der derzeit in Verhandlung befindlichen EU-Abkommen sind geheim, die Verhandlungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Abkommen enthalten oftmals Sonderklagerechte für Konzerne.

Gemeinsam für eine alternative Handelspolitik

Um den Kampf um eine alternative Handelspolitik zu intensivieren, haben vor wenigen Tagen mehrere Kräfte der STOP TTIP und CETA-Bewegung beschlossen, ihre Kräfte zu bündeln.

In der Erklärung heißt es:

"Ja, es ist Zeit für eine neue Handelspolitik! Und darum ist es auch an der Zeit, unsere Kräfte zu bündeln! Wir tun uns zusammen: Der Trägerkreis der Demonstrationen 'CETA & TTIP stoppen!' hat gemeinsam mit dem Bündnis TTIPunfairhandelbar und der Europäischen Bürgerinitiative STOP TTIP das neue 'Netzwerk Gerechter Welthandel' aus der Taufe gehoben. Damit unsere Bewegung noch stärker wird. Damit wir den Austausch über Alternativen gemeinsam intensivieren können. Damit viele Organisationen und Initiativen sich schnell miteinander koordinieren können, wenn es um die Planung von kleinen wie großen Aktionen gegen CETA, TTIP, TiSA, JEFTA und Co. geht. Gerade im Bundestagswahlkampf müssen die Positionen der Parteien zu den Freihandelsabkommen in der kritischen Debatte bleiben! Umso dringlicher, nachdem sich Signale mehren, dass die Trump-Administration TTIP unter neuem Namen wieder aufleben lassen will."

Presseerklärung des Europäischen Gerichtshofes:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-05/cp170049de.pdf

Urteil des Europäischen Gerichtshofes:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=190563&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=482079