Wirtschaft

Verdi Streik sosch 00222.11.2014: „Einigkeit macht stark“, titelt der jüngste „einblick“ des DGB. Was sich aber dort schon abzeichnete, wurde Ende der dritten Novemberwoche unübersehbar: bezüglich des von der SPD-Arbeitsministerin Nahles betriebenen „Gesetzes zur Regelung der Tarifeinheit“ geht ein Riss durch den Gewerkschaftsbund. Während ver.di, NGG und GEW sich ganz eindeutig gegen das geplante Gesetz stemmen, sprechen sich IG BCE und IGM dafür aus, wenn auch letztere mit Vorbehalten. Laut „einblick“ lehnt die EVG den Entwurf in der vorliegenden Fassung ab, bei der IG BAU sucht man vergebens nach einer Stellungsnahme, und die GdP hält sich wohl auch mangels eigener Betroffenen an die Mehrheitsmeinung. Während aus Frankfurt verlautet: „Die IG Metall beteiligt sich nicht an Unterschriftensammlungen oder ähnlichen Aktivitäten, die sich gegen eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit aussprechen“, kündigte ver.di eine Unterschriftensammlung zur Verhinderung des Gesetzes an. Sie wurde am 20. November gestartet unter dem Motto: „Tarifeinheit: JA – Eingriff ins Streikrecht: NEIN“. Im DGB-Bundesvorstand gibt es wohl trotz aller Bedenken eine Mehrheit, die grundsätzlich für das auch von den Unternehmerverbänden begrüßte Vorhaben der Großen Koalition ist.

 

"Der DGB begrüßt den Kerngedanken des Gesetzes, wonach über das Mehrheitsprinzip der Grundsatz "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" gestärkt wird. Die Tarifeinheit ist und bleibt für den DGB ein hohes Gut. Diese Zeilen sind einer Presserklärung vom 18. November entnommen. Als Mitglieder von Einheitsgewerkschaften, die für alle außer Faschisten und Rassisten offen sind, bekennen sich alle auch zum Prinzip „Ein Betrieb – eine Gewerkschaft – ein Tarifvertrag“. Die Differenzen beginnen bei der Frage, ob das aber per gesetzlichen Eingriff geregelt werden soll oder ob es sich hier um einen gewerkschaftspolitischen Kampfauftrag handelt, der durch aktive Interessenvertretung und das Bessersein als die Konkurrenz zu erfüllen sei. Dass gerade jene in der Gesellschaft, die ansonsten die freie Konkurrenz ohne jegliche staatliche Einmischung fordern, wenn es um ihre Profitinteressen geht, jetzt dieses Gesetz alsbald gerne noch verschärft und dann verkündet sähen, sagt eigentlich mehr darüber aus als manche juristische Bewertung.

In einer gewerkschaftlichen Erklärung heißt es, der Gesetzentwurf sehe keine kodifizierte Einschränkung des Streikrechts vor. Das sieht auch ver.di so, weist aber darauf hin, dass das Streikverbot für die Minderheitengewerkschaft über den Umweg der Rechtsprechung kommen kann. Streiken nämlich deren Mitglieder, ggf. sogar sehr erfolgreich, besteht die Gefahr, dass ein Arbeitsgericht den Streik für unverhältnismäßig und deshalb unzulässig erklärt, weil er ja de facto keinen anwendbaren Tarifvertrag zur Folge hätte. Ergänzend sei hier angemerkt, dass ein für alle geltender Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft dann ja auch eine für alle geltende Friedenspflicht nach sich zöge. Ver.di und andere sehen hier den Versuch, das Streikrecht faktisch einzuschränken. Korrekter spräche man hier besser von einem Arbeitskampfrecht; denn ein umfassendes demokratisches Streikrecht, wie es in anderen westeuropäischen Ländern erkämpft wurde, gibt es in Deutschland nicht. In den 50er Jahren sorgten dafür höchste Richter und Kommentatoren, deren Karriere oft nicht erst nach dem 8. Mai 1945 begonnen hatte.

„Der Gesetzesentwurf enthält“ - laut ver.di - „überdies ein Ungleichgewicht: Will man tatsächlich die Tarifautonomie und die Flächentarifverträge stärken, so wären auch zusammen mit den oder anstelle der hier im Raum stehenden Vorschläge Regelungen zur Eindämmung der Tarifflucht und des Lohndumpings, z.B. die sogenannte OT-Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden, die Betriebszersplitterung durch Outsourcing, erforderlich. So lässt der Entwurf Entwicklungslinien der Vergangenheit mit den Stichworten Flexibilisierung, Zersplitterung und Prekarisierung, die maßgeblich eine Konkurrenz zwischen Gewerkschaften erst angetrieben haben, völlig außer Acht.“

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft verweist hier im Gleichklang mit anderen Kritikern des Gesetzentwurfes innerhalb und außerhalb der Gewerkschaften darauf hin, dass die Unternehmer es waren, die die Tarifeinheit längst zerstört haben. Assistiert hatte ihnen dabei u.a. die Schröder/Fischer-Regierung mit den Hartz-Gesetzen. Zeit- und Leiharbeit, Missbrauch von Werkverträgen, Praktika etc. sorgen dafür, dass gleiche Arbeit im selben Betrieb nach verschiedenen Tarifverträgen entlohnt wird. Auch haben sich die Unternehmer nie gescheut, mit gelben Gewerkschaften Dumping-Tarifverträge abzuschließen, so z.B. fast 1.000 mit dem Deutschen Handels- und Industrieangestellten-Verband (DHV), einer klassischen Gelben Gewerkschaft, oder sogenannten Christlichen in der Zeit- und Leihbranche. Deren Murren begann erst, als einige wenige Berufsgewerkschaften auf den Plan traten, die aktiv Mitgliederinteressen zu vertreten begannen.    

Ver.di stellt auch ausführlich dar, dass ein „Gesetz zur Regelung der Tarifeinheit“ die Gefahr der weiteren Erosion des Flächentarifvertrags mit sich brächte. Wo dieser in Betrieben mit niedrigem Organisationsgrad derzeit angewendet wird, könnten mit Hilfe der Unternehmer ganz schnell neue Mehrheitsgewerkschaften mit für die Bourgeoisie günstigeren Tarifverträgen auftauchen. Ergänzen könnte man hier, dass das auch Vorhaben der EU-Kommission entgegen käme, die eine Entwicklung weg von Flächentarifverträgen zu einzelbetrieblichen Regelungen anstrebt. Auch die Gefahr des Unterlaufens von als allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen wird von ver.di gesehen. Ver.di setzt sich zudem mit Manipulationsmöglichkeiten bei der Ermittlung der Mehrheitsgewerkschaften wie kurzfristigen oder beitragsfreien Mitgliedschaften usw. auseinander oder mit Fragen, wie denn z.B. Mitglieder in AT-Bereichen oder im öffentlichen Dienst Beamte gezählt würden. Und es stellt sich natürlich die Frage, wie denn die Nichtorganisierten zu zählen seien. Hier sehen andere schon die Gefahr der Forderung aus dem Unternehmerlager nach „.amerikanischen Verhältnissen“. Dort darf eine Gewerkschaft nämlich nur dann die Beschäftigten eines Betriebs vertreten, wenn dem mehr als die Hälfe zustimmte. Das negative Beispiel aus einem VW-Werk in den USA dürfte bei der IGM bekannt sein. Dort wurde sogar vom Gouverneur des Bundesstaates Druck auf die Belegschaft ausgeübt, gegen eine gewerkschaftliche Vertretung zu stimmen.

Kritisiert wird von IGM wie ver.di das „Nachzeichnungsrecht“.  Dieses „muss so gestaltet werden, dass  Möglichkeiten zur tariflichen Differenzierung und Besserstellung der Mitglieder der Mehrheitsgewerkschaft erhalten bleiben“, heißt es aus Frankfurt. Hier geht es wohl auch um die auch innergewerkschaftlich umstrittenen Sonderkonditionen für Gewerkschaftsmitglieder, um das Spannungsfeld zwischen berechtigtem Ärger über „Trittbrettfahrer“ und den Anspruch, als Gewerkschaft die Interessen aller Arbeitenden zu vertreten. Anders der Zungenschlag bei ver.di. „Umgekehrt kann sich eine (seriöse) Minderheitengewerkschaft nur durch „demütigendes“ Nachzeichnen (vgl. Prof. Dr. Dr. Ulrich Preis, 26. Jahresarbeitstagung des Deutschen Anwaltsinstituts, 7.11.2014) nicht profilieren.“ Damit werden, wie an anderen Stellen auch, die verfassungsmäßigen Bedenken unterstrichen. Man kann das Zitat aber auch als Hinweis darauf verstehen, dass bei aller Ablehnung von Berufsgewerkschaften als objektiv die Belegschaften spaltend schon der Unterschied zwischen einem Dumpingtarifverträge abschließenden DHV und einer um Lohnerhöhung und Arbeitszeitverkürzung streikenden Berufsgewerkschaft gesehen wird. Und auch gesehen wird, bei wessen Auftreten die hektische Betriebsamkeit für eine gesetzlich geregelte Tarifeinheit begann. Der Arbeitsrechtler Dr. Rolf Geffken geht in seiner Beurteilung des Gesetzentwurfs davon aus, „dass damit ‚gelbe’ bzw. wirtschaftsfriedliche Gewerkschaften geradezu gefördert würden.“

Einig sind sich die Gewerkschaften darüber, dass die Unternehmer – wie bisher – sich die Betriebe so zurechtschneiden können, wie es ihnen passt, und damit z.B. auch Bereiche schaffen können, in denen die DGB-Gewerkschaften in der Minderheit wären. Gerade mit dem Missbrauch (oder dessen Androhung) des § 613 a BGB (Betriebsübergang) wurde und wird viel Schindluder getrieben um – wie bei der Telekom 2007 mit 60.000 Betroffenen geschehen – Löhne zu senken und Arbeitszeiten ohne Ausgleich zu verlängern. Es ist gerade mal eine Bundestagswahl her, da versprachen Malu Dreyer und Heiko Maas, beide SPD und damals noch nicht in ihren heutigen Positionen, hier eine Novellierung herbeiführen zu wollen. Leider ist, wie ein führender Gewerkschafter bemerkte, die Halbwertzeit solcher Versprechen sehr kurz. „Es muss verhindert werden, dass sich Arbeitgeber, ggf. im Konsens mit einer Gewerkschaft, die für sie günstigen Mehrheitsverhältnisse zurechtschneiden“, heißt es in einer Stellungnahme der IGM. Das bedeutete nicht mehr und nicht weniger als den Eingriff in Eigentümerrechte. So berechtigt die Forderung sein mag, es bleibt doch die Frage offen, wie unter den derzeitigen politischen Kräfteverhältnissen das durchgesetzt werden könnte.

Last but not least die Stimme der DGB-Gewerkschaft bei der Bahn im „einblick“: „Es mag Bereiche geben, wo das Gesetz Konflikte befriedet, bei der Eisenbahn wird das nicht der Fall sein“, kritisiert der Vorsitzende Alexander Kirchner. Er befürchtet einen Häuserkampf in jedem Betrieb, weil Lokführer wie auch Zugbegleiter bei der Deutschen Bahn AG regional unterschiedlichen Betrieben angehören. Soweit die EVG. Am Beispiel der Bahn zeigt sich doch deutlich, dass außer einer faktischen Einschränkung des Streikrechts aller wenig rauskommen könnte: der Konzern selbst hat den ehemals einheitlichen Bundesbertrieb in ca. 930 juristisch selbständige Betriebe aufgeteilt. Das ermöglichte auch nach dem Nahles-Entwurf theoretisch bis zu 930 unterschiedlichen Tarifverträgen mit unterschiedlichsten Gewerkschaften.

In den Händen von auf Gewerkschafts-Bashing spezialisierten Anwaltskanzleien könnte das Gesetz zur Allzweckwaffe gegen kämpferische Gewerkschaften werden. Selbst wenn Prozesse durch mehrere Instanzen gewonnen würden, bänden sie eine Menge Kraft und verunsicherten Streikende, deren Tun man als rechtswidrig und sie als regresspflichtig darstellen würde. Dass letzteres kaum rechtlichen Bestand hätte, würde vielen Streikenden ihre Angst bei der Ausübung eines Grundrechts aber nicht nehmen.

Diese Darstellung einzelner Aussagen und Aspekte entbindet die Interessierten nicht davon, selbst nachzulesen, um das Bild abzurunden. Es wird dabei die Frage aufkommen, warum man im DGB, wo auch in anderen Fragen mal Meinungsverschiedenheiten bestehen, an der Stelle einen nach außen offenen Konflikt entstehen lässt. Einfache Antworten, die aber selten weiter helfen, gibt es da zuhauf. Die tieferen Ursachen mögen mit darin liegen, dass schon immer im DGB zwei nicht fest umrissene „Lager“ existieren, von denen eines auf Sozialpartnerschaft setzt, das andere mehr auf kämpferische Interessenvertretung. Da kann dann auch ein unterschiedlicher Blickwinkel eine Rolle spielen. Z.B. aus dem großer Produktionsbetriebe mit hohen Organisationsgraden gerade nach der vermeintlich überwundenen Krise von 2008 und 2009. Viele Mitglieder empfinden es so, dass damals im Zusammenspiel von Gewerkschaften, Unternehmern und Regierung ihre Arbeitsplätze z.B. durch Ausweitung der Kurzarbeit gerettet wurden. Steigende Mitgliederzahlen belegen das. Und es mag die trügerische Hoffnung wecken, beim nächsten wirtschaftlichen Einbruch, der kommen wird, wenn auch keiner weiß wann, wieder so gemeinsam über die Runden kommen zu können.

Wer die oftmals prekären Dienstleistungsbereiche und viele Kleinbetriebe organisiert, hat das oft anders erlebt, z.B. als Hunderttausende Leiharbeiter fast von einem Tag zum anderen auf der Straße standen. Spekulationen darüber, die Zustimmung zum Gesetzentwurf sei die Gegenleistung für das unzureichende Mindestlohngesetz, werden kolportiert. Allerdings sind die Gewerkschaften ver.di und NGG, die den Kampf dafür als erste Gewerkschaften aufnahmen und auch CDU und SPD letztendlich zwangen, der Meinung von 90% der Bevölkerung nachzugeben, derzeit unter den schärfsten Kritikern der gesetzlichen Tarifeinheit.

Fragt man sich, was die SPD-Führung treibt, dann findet man mögliche Antworten in der jüngeren Vergangenheit. Mit der Hartz-Gesetzgebung schuf sie in Deutschland einen Niedriglohnsektor, der das ganze Lohnniveau drückte. Seit über 10 Jahren stagniert oder sinkt die Kaufkraft der Arbeitenden, trotz steigender Produktivität und wachsenden Exportüberschüssen. Diesen „Standortvorteil“ der in Deutschland produzierenden Konzerne inklusive Export der Arbeitslosigkeit will sie offensichtlich verteidigen. Das auch gegen Gewerkschaften im DGB oder außerhalb, die für ihre Mitglieder wieder einen größeren Anteil des von denen erarbeiteten Reichtums holen wollen. Gabriel, Nahles und Co. kennen die Vorgeschichte, sie wissen, dass es hauptsächlich die ver.di-Basis war, die die gemeinsame Initiative von DGB und BDA für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit von 2010 zu Fall brachte, dass es in ver.di eine eindeutige Beschlußlage gibt. Die SPD-Führung nimmt zumindest billigend in Kauf, dass es hier zu Reibereien unter den DGB-Gewerkschaften kommt. Wobei solche mit der eigenen Parteibasis, die vielfach aus aktiven Gewerkschaftern besteht, nicht ganz auszuschließen sein dürften. Führende SPDler scheuten sich auch nicht, angesichts der Medienhetze gegen das Streikrecht beim Eisenbahnerstreik kräftigt Öl ins Feuer zu schütten und für ihr Gesetzesvorhaben zu werben.

Verstärkt melden sich jetzt wieder Initiativen wie der Wiesbadener Appell „Für ein umfassendes Streikrecht“ zu Wort. Sie erinnern daran, dass, wie oben schon gesagt, es in Deutschland lediglich ein Arbeitskampfrecht gibt, das den gewerkschaftlichen Streik zur Durchsetzung tarifvertraglicher Ziele in einem relativ engem Rahmen gestattet. Politische Streiks sind nach der herrschenden Rechtsmeinung ebenso verboten wie Streiks von Beschäftigten ohne gewerkschaftlichen Aufruf. In anderen westeuropäischen Ländern ist dies das gute demokratische Recht aller Arbeitenden. Und auch dort streikt niemand leichtfertig, denn anders als in Deutschland bei gewerkschaftlichen Streiks, gibt es dort kein Streikgeld. Wer streikt, verzichtet auf einen Teil seines Einkommens nicht deshalb, weil er eh genug hat, sondern weil ihm der Streikgrund wichtig ist und der Streik oft das einzige wirksame Mittel der Notwehr gegen die alltäglichen Gewalttaten des Kapitals, wie Marx das nannte. Das Streikrecht ist letztendlich ein individuelles Recht der Arbeitenden,  Gewerkschaften können zwar aufrufen, aber nicht selbst streiken.

Die gemeinsame Initiative von GEW, NGG und ver.di hat zwei Tage nach dem Ablauf der Abgabefrist (18.11.2014) für Stellungsnahmen zu dem Entwurf begonnen, Unterschriften zu sammeln, sowohl im Internet als auch auf Papier. Im Aufruf heißt es an dessen Ende:

Wer die Tarifautonomie stärken will, darf auch Streiks als grundgesetzlich garantiertes Freiheitsrecht aus Artikel 9 Absatz 3 GG nicht einschränken. Wir lehnen jegliche Eingriffe in das Streikrecht ab!

Wenn die Sammlung der Unterschriften eine ähnliche Dynamik bekommen sollte wie die Diskussion vor vier Jahren, die überwiegend von den Ehrenamtlichen getragen wurde, dann könnte am 3. Dezember, wenn das Bundeskabinett über den Gesetzesentwurf berät, ein erstes gutes Zwischenergebnis vorliegen. Auch wenn andere Gewerkschaften als Organisation nicht sammeln, so werden viele ihrer Mitglieder die Initiative nicht nur mit der eigenen Unterschrift unterstützen.

Nach Meinung des Autors dieses Artikel steht auch die gesamte politische Linke in der Pflicht, sich nicht zu sehr an den Haltungen jener Gewerkschafter abzuarbeiten, die ein „Gesetz zur Regelung der Tarifeinheit“ unter Bedingungen oder ohne solche akzeptieren wollen, sondern jene zu unterstützen,  die aktiv das Streikrecht gegen diesen konkreten Angriff verteidigen.

Text: Volker Metzroth


 Tarifeinheit: JA – Eingriff ins Streikrecht: NEIN

Jetzt den Aufruf unterzeichen!

Quelle: ver.di

Farkha2023 21 Buehnentranspi

Farkha-Festival 2024 abgesagt.
Wegen Völkermord in Gaza und Staatsterror und Siedlergewalt im Westjordanland.
hier geht es weiter zum Text


 

 

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