Wirtschaft

Jennifer-Weissenbrunner30.06.2016: Jennifer Weißenbrunner, IG Metallerin und Betriebsrätin bei Dematic in Offenbach, hat auf einer Betriebsversammlung klare Position gegen die Rechtsentwicklung bezogen. Das passt der Geschäftsführung von Dematic nicht. Sie mahnte die Betriebsrätin wegen Störung des Betriebsfriedens ab. Jennifer Weißenbrunner und die IG Metall nehmen diese Maßregelung nicht hin und wehren sich.

 

Am 15. März hatte die Betriebsrätin Jennifer Weißenbrunner auf der Betriebsversammlung des Maschinen- und Anlagenbauers Dematic in Offenbach am Main eine klare Position gegen den Rechtspopulismus bezogen. Da gerade vorher die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sowie die hessischen Kommunalwahlen stattgefunden hatten, prangerte Weißenbrunner natürlich auch den Rassismus und die arbeiter- und gewerkschaftsfeindlichen Positionen der Alternative für Deutschland (AfD) an.

Daraufhin erhielt sie von der Geschäftsleitung eine Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens und "parteipolitischer Betätigung“. Die frühere Mannesmann- und Siemens-Tochter Dematic gehört seit Anfang 2013 dem US-Finanzinvestor AEA und dem kanadischen Pensionsfonds OTPP. Jetzt will der Gabelstapler-Konzern Kion – Großaktionäre ist die chinesische Weichai Power - den Maschinen- und Anlagenbauer Dematic übernehmen. Auch der Arbeitgeberverband HESSENMETALL unterstützt die Maßregelung der Betriebsrätin.

IG Metall und DGB solidarisiert sich mit der stellvertretenden DGB-Kreisvorsitzenden. "Eine solche Maßregelung von Gewerkschaftern, die sich zum Rechtspopulismus äußern, können wir auf keinen Fall widerspruchslos hinnehmen", heißt es im Schreiben der 1. Bevollmächtigten der IG Metall Offenbach, Marita Weber. Satzung der IG Metall und Gewerkschaftsbeschlüsse fordern jedes Gewerkschaftsmitglied auf, klare Position gegen Rassismus und Rechtspopulismus zu beziehen.

Jennifer Weißenbrunner klagt gegen die Abmahnung. Am 27. Juni 2016 fand die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht in Offenbach statt. Dematic-Geschäftsführerin Wladarz zog es vor, erst gar nicht zu erscheinen sondern sich ausschließlich durch eine Anwältin des Arbeitgeberverbandes vertreten zu lassen. Diese bestand darauf, die Abmahnung nur aus der Akte zu entfernen, falls die Betriebsrätin einsehe, einen Verstoß gegen das BetrVG begangen zu haben.

Dem entgegnete der Anwalt von Jennifer Weißenbrunner, dass der Betriebsrat nach Paragraph 80 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sich um die Integration migrantischer Arbeiter im Betrieb zu kümmern und Rassismus zu bekämpfen habe.

Jennifer Weißenbrunner erklärte nach dem Gerichtstermin: "Der Arbeitsrichter versuchte eine gütliche Einigung zu erzielen. Sein Vorschlag war, dass der Arbeitgeber die Abmahnung aus der Personalakte entfernt und ich im Gegenzug gerichtlich zu Protokoll gebe, mich zukünftig (wieder) an das Betriebsverfassungsgesetz halten werde. Dazu habe ich vor Gericht erklärt, dass ich als Betriebsrätin auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes gewählt wurde und mich schon immer daran gehalten habe und es auch weiterhin tun werde. Mit der von mir geforderten Erklärung hätte ich ein Teilschuldeingeständnis abgegeben, obwohl ich weiterhin davon überzeugt bin, mich nicht unrechtmäßig verhalten zu haben und vor allem das Richtige gesagt zu haben."

Wie groß die Solidarität mit der Betriebsrätin ist, zeigte sich an dem Besucherandrang zu dem Verfahren. Der Gerichtssaal war zu klein, um alle Prozessbeobachter, darunter IG-Metall-Mitglieder und AktivistInnen des Bündnisses gegen den Pegida-Ableger 'Fragida', aufnehmen zu können. Der Richter war damit einverstanden, dass die Tür offen blieb und vom Gerichtsflur aus die Verhandlung verfolgt werden konnte.

Die Solidarität geht weiter. Am 15. September 2016 findet das Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Offenbach seine Fortsetzung.

Die IG Metall ruft zur Solidarität mit ihrem Mitglied auf und bittet um Solidaritätsschreiben an die Kollegin Weißenbrunner oder den Betriebsrat Dematic zu senden.
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