Wirtschaft

Ryanair 214.11.2018: Ryanair-Chef Michael O'Leary ist als "Gewerkschaftsfresser" berüchtigt. Der Billigflieder weigerte sich hartnäckig mit Gewerkschaften zu verhandeln, Tarifverträge abzuschließen und Betriebsräte zuzulassen. Fast ein Jahr lang kämpfte die Gewerkschaft ver.di mit Ryanair für den ersten Tarifvertrag für die rund 1.000 deutschen Flugbegleiter*innen. Unter dem Druck der Streiks der Pilot*innen und der Flugbegleiter*innen und deren grenzüberschreitenden Solidarität knickte Ryanair schließlich ein. ver.di hat einen Durchbruch erreicht.

Vergangene Woche wurde zwischen Ryanair und ver.di eine "Vorvereinbarung" für einen Tarifvertrag abgeschlossen. Gestern (13.11.) teilte die Gewerkschaft mit, dass die ver.di-Mitglieder der Vorvereinbarung "mit sehr großer Mehrheit zugestimmt" haben. Damit sei der Weg frei für den ersten Tarifvertrag für die rund 1.000 Flugbegleiter*innen des Billigfliegers in Deutschland. Der Tarifvertrag soll bis Ende November endgültig ausgehandelt werden. Vorgesehen ist eine Laufzeit bis Ende März 2021.

Der Tarifvertrag gilt sowohl für die bei Ryanair angestellten Beschäftigten als auch die Leiharbeiter*innen. Ryanair beschäftigt rund 70 Prozent der Crews über Leihfirmen, meist über den irischen Personaldienstleister Crewlink.

Mit dem Tarifvertrag werden die Arbeitsverträge auf deutsches Arbeits- und Sozialrecht umgestellt. Die Beschäftigten haben dadurch künftig Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit und fallen unter den deutschen Kündigungsschutz. Bisher sind die Arbeitsverträge nach irischem Recht gehalten; im Vertragstext gibt es unter anderem Klauseln über unbegrenzten, unbezahlten Zwangsurlaub und eine Kündigung ohne Angabe von Gründen. So können viele Kabinen-Mitarbeiter*innen in jedem Winter für mehrere Wochen unbezahlt freigestellt werden, um so Personalkosten zu sparen. Auf diese Weise schafft es Ryanair die Personalkosten um bis zu 40 Prozent unter diejenigen der Deutschen Lufthansa zu drücken,

Auch die finanzielle Situation des Kabinenpersonals wird mit dem Tarifvertrag deutlich verbessert. Laut ver.di werde künftig jeder Flugbegleiter*in ein Minimum von 600 Stunden garantiert. Das Grundgehalt steigt um 600 Euro, hinzu kommt eine weitere Gehaltserhöhung von 200 bis 250 Euro. Zudem wurde ein Sozialplan für den Fall von Stationsschließungen oder -reduzierungen getroffen.

Dennoch gebe es einen großen Wermutstropfen, teilt ver.di mit, da Ryanair weiterhin keine Betriebsräte zulasse. Hier müsse die Politik durchsetzen, was der Lowcoster verwehren würde, fordert ver.di.

"Unsere Mitarbeiter interessieren sich nicht für Gewerkschaften", hatte Ryanair-Chef Michael O’Leary immer wieder erklärt. Jetzt haben die Beschäftigten bewiesen, sie interesieren sich für Gewerkschaften, weil sie nur organisiert ihre Rechte durchsetzen können.

 

Erklärung der Gewerkschaft ver.di

ver.di-Mitglieder bei Ryanair stimmen Eckpunktepapier zu:
Weg frei für ersten Tarifvertrag bei Ryanair – noch keine Entwarnung bei Betriebsrat


13.11.2018

Die ver.di-Mitglieder bei Ryanair haben dem Eckpunktepapier für einen Tarifvertrag unter Anwendung von deutschem Arbeitsrecht mit sehr großer Mehrheit zugestimmt. Diese Vorvereinbarung hatte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in der vergangenen Woche mit Ryanair abgeschlossen. Damit ist der Weg frei für den ersten Tarifvertrag für die rund 1.000 Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter bei Ryanair in Deutschland. Er betrifft sowohl die bei Ryanair angestellten Beschäftigten als auch die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Der Tarifvertrag, der bis Ende November endgültig ausverhandelt werden soll, hat eine Laufzeit von November 2018 bis Ende März 2021.

Die Regelungen im Eckpunktepapier sehen eine deutliche Erhöhung des Grundgehaltes sowie weitere Entgeltsteigerungen vor. Künftig gibt es für jede Flugbegleiterin/jeden Flugbegleiter eine Mindeststundengarantie von 600 Stunden. Das Grundgehalt steigt um 600 Euro. Zusätzlich hat ver.di eine weitere Gehaltserhöhung von 200 bis 250 Euro im Monat erreicht. (Ein Beispiel: Eine Flugbegleiterin, die bislang 825 Euro Grundgehalt erhielt, wird künftig rund 1.420 Euro Grundgehalt bekommen. Mit den zusätzlichen Entgelterhöhungen erreicht sie am Ende der Laufzeit rund 1.650 Euro Grundgehalt. Auf dieses Gehalt kommen noch Zulagen- und Flugstundenvergütungen, so dass sie insgesamt auf rund 2.300 Euro kommt).

"Es ist ein großer Erfolg, dass für alle Beschäftigten, inklusive der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, eine sehr deutliche substanzielle Erhöhung ihrer Einkommen, vor allem durch die Erhöhung des garantierten Grundeinkommens, erreicht werden konnte", betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. Sie hob des Weiteren hervor, dass in einem Sozialplan für alle Stationen im Fall von Stationsschließungen oder der Reduzierung von Flugzeugen erstmals Abfindungsregelungen bei Versetzungen und Wiedereinstellungen vereinbart werden konnten. Das gilt auch für die ehemaligen Bremer Beschäftigten. Zudem müsse im Fall von geplanten Schließungen die Gewerkschaft ver.di einbezogen werden. "Ein ganz besonderer Erfolg der Verhandlungen ist auch die Umstellung der Verträge auf deutsches Arbeits- und Sozialrecht, dadurch erhalten die Beschäftigten unter anderem zukünftig Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und sie fallen unter den deutschen Kündigungsschutz", so Behle weiter. "Das alles konnte nur durch den besonderen Mut der Beschäftigten erreicht werden, die trotz größter Widrigkeiten und Probleme für ihre Rechte gekämpft haben. Das verdient die größte Bewunderung."

Dennoch gebe es einen großen Wermutstropfen, da Ryanair weiterhin keine Betriebsräte zulasse. "Wir setzen hierbei auf die Politik, die eine Gesetzesänderung beschließen muss, um eine Betriebsratsgarantie auch im Luftraum einzuführen", betont die Gewerkschafterin. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil habe sich schon jetzt vielfach zu diesem Thema geäußert und sich für die Gesetzesänderung eingesetzt, die bis Ende Dezember erzielt werden soll. Hier müsse die Politik durchsetzen, was der Lowcoster verwehren würde. Auch bezüglich der Leiharbeitsfirmen, bei denen der größte Teil der Kabinenbeschäftigten angestellt sei, gibt es weiterhin Probleme. Aus Sicht von ver.di würden die Leiharbeitsfirmen auf fehlender rechtlicher Grundlage operieren. Auch hier sei die Politik in der Verantwortung, gemeinsam mit dem Zoll müsse sie dieses kontrollieren und abstellen.

Quelle: ver.di

foto: Ryanair-Beschäftigte bei der Demo #unteilbar in Berlin am 13. Oktober 2018

 

Wir sprechen über Palästina

Gazakrieg Grafik Totoe 2024 04 07

mit Rihm Miriam Hamdan von "Palästina spricht"

Wir unterhalten uns über den israelischen Vernichtungskrieg, die Rolle Deutschlands, die Situation in Gaza und dem Westjordanland und den "Tag danach".

Onlineveranstaltung der marxistischen linken
Donnerstag, 18. April, 19 Uhr

https://us02web.zoom.us/j/82064720080
Meeting-ID: 820 6472 0080


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Logo Ratschlag marxistische Politik

Ratschlag marxistische Politik:

Gewerkschaften zwischen Integration und Klassenkampf

Samstag, 20. April 2024, 11:00 Uhr bis 16:30 Uhr
in Frankfurt am Main

Es referieren:
Nicole Mayer-Ahuja, Professorin für Soziologie, Uni Göttingen
Frank Deppe, emer. Professor für Politikwissenschaft, Marburg

Zu diesem Ratschlag laden ein:
Bettina Jürgensen, Frank Deppe, Heinz Bierbaum, Heinz Stehr, Ingar Solty

Anmeldung aufgrund begrenzter Raumkapazität bis spätestens 13.04.24 erforderlich unter:
marxlink-muc@t-online.de


 

Farkha2023 21 Buehnentranspi

Farkha-Festival 2024 abgesagt.
Wegen Völkermord in Gaza und Staatsterror und Siedlergewalt im Westjordanland.
hier geht es weiter zum Text


 

 

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Das UNRWA fordert den sofortigen Zugang zu humanitärer Hilfe und die Bereitstellung von Nahrungsmitteln und anderen Hilfsgütern für bedürftige Palästina-Flüchtlinge.
Dies ist ein Moment, der zum Handeln auffordert. Lassen Sie uns gemeinsam für die Menschlichkeit eintreten und denjenigen, die es am meisten brauchen, die dringend benötigte Hilfe bringen.

Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge

Spenden: https://donate.unrwa.org/gaza/~my-donation


 

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