Der Kommentar

dfetlef fendt LLL 2010 mami 44702.09.2014: Seit Juni 2013 verhandeln die EU und die USA im Geheimen über die größte Handels- und Investitionszone aller Zeiten. Im Jahr 2015 soll sie als TTIP, als Transatlantic Trade and Investment Partnership, offiziell installiert werden.

Scheinbar stehen nur die wirtschaftlichen Fragen im Vordergrund der öffentlichen Berichterstattung! Langsam kommt auch in den Gewerkschaften das Thema auf den Tisch, DGB und IG Metall haben sich positioniert.

Hier einige Gedanken zu dem was die Interessenvertretung der Gewerkschaften und BR`s betrifft.

Der Vertrag sieht vor, dass in den beiden Regionen USA und EU dieselben Handels-, Investitionsschutzund Arbeitsnormen gelten. Zwar sind die USA Mitglied der internationalen Arbeitsorganisation (ILO), sie haben nur zwei der acht ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert. Ein Aspekt, der in den öffentlichen Diskussionen und der Medienberichterstattung immer zu kurz kommt.

Das sind die sechs grundlegenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation die von den USA nicht ratifiziert wurden:

• Die Koalitionsfreiheit, darunter das Recht der Beschäftigten, sich frei zu organisieren.

• Das Recht auf kollektive Tarifverträge.

• Die Abschaffung von Zwangs und Pflichtarbeit z.B. der Häftlingsarbeit für private Unternehmen. • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit von Mann und Frau

• Mindestalter für den Eintritt in ein Arbeitsverhältnis.

• Verbot der Diskriminierung in der Arbeitswelt wegen Rasse, Hautfarbe, politische Meinung, nationale oder soziale Herkunft.

Nur einer dieser 6 Punkte reicht eigentlich schon aus jegliche Zustimmung von Gewerkschaftern zu verweigern und dieses Abkommen zu verhindern. Damit würden Rechte von Beschäftigten und Gewerkschaften auf das Niveau der US Arbeitsrechte gedrückt werden. Den internationalen Investoren sollen Sonderklagerechte eingeräumt werden, so dass sie gegen jede politische Maßnahme, die ihre Profitaussichten schmälert, Schadensersatz geltend machen können, wie demokratisch auch immer die neuen Gesetze zustande kamen.

Damit würde TTIP die parlamentarische Demokratie aushebeln.

Die IG Metall fordert Regeln, die Arbeitnehmerrechte, Sozial- und Umweltstandards auf einem hohen Niveau schützen. Ohne eingebauten Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz kein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA!

Bedingungen der Gewerkschaften

1. umfassende transparente und demokratische Beteiligung der Parlamente und der Zivilgesellschaften,

2. klare, verbindliche und durchsetzbare Regelungen zum Schutz und Ausbau von Arbeitnehmerrechten sowie von Sozial- und Umweltstandards. Keine Behinderung sozialer ökologischer staatlicher Regulierung. Dazu gehört auch die Möglichkeit, die öffentliche Auftragsvergabe an die Einhaltung sozialer Bedingungen zu knüpfen,

3. das Abkommen muss sicherstellen, dass für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens dieselben Arbeitsstandards und -rechte gelten wie für andere Beschäftigte im Zielland,

4. das Abkommen darf nicht zu einer Liberalisierung oder Privatisierung öffentlicher Bereiche - insbesondere öffentlicher Dienstleistungen - führen, oder Reregulierungen behindern,

5. das Abkommen darf keine Regelungen zum Investitionsschutz enthalten, die zu einer Beeinträchtigung von Arbeitnehmerrechten führen könnten, oder die Möglichkeiten des Staates beschränken, sinnvolle Regelungen im Interesse der Bevölkerung oder der Umwelt zu erlassen.

6. Für die IG Metall ist es eine unabdingbare Voraussetzung für das Abkommen, dass die USA die Kernarbeitsnormen der ILO ratifizieren und umsetzen.

Wenn wir das als eine Bedrohung unser Rechte sehen, gehört die Frage TTIP auf jede Vertrauensleute-, Betriebs- und Mitgliederversammlung und auf die Straße getragen. Metaller haben keine zahlungsstarke Lobby im Bundestag – aber 2,3 Millionen Mitglieder die stark im Betrieb, auf der Straße und vor den Regierenden für ihre Rechte kämpfen können.

Detlef Fendt