22.05.2017: Geschafft! Pünktlich zur Landtagswahl hatte das Bündnis "Volksinitiative SH stoppt CETA" die erforderlichen Unterschriften gegen das sog. Freihandelsabkommen CETA zusammen. Am 16. Mai überreichten Aktivisten des Bündnisses die prall gefüllten Kartons mit den 25.612 Unterschriften an Marlies Fritzen, der Vize-Präsidentin des schleswig-holsteinischen Landtages. Das sind deutlich mehr als die gesetzlich erforderlichen 20.000 Unterschriften, die für eine erfolgreiche Volksinitiative erforderlich sind. Mit diesen Unterschriften werden der Landtag und die künftige Landesregierung aufgefordert, das europäisch-kanadische Handelsabkommen im Bundesrat abzulehnen.
"Wie sich Schleswig-Holstein im Bundesrat zu CETA verhält, muss nun bei den anstehenden Verhandlungen zur Regierungsbildung auf den Tisch", sagte Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin von Mehr Demokratie bei der Kundgebung vor dem Landtag. "Die Unterzeichner der Volksinitiative erwarten, dass im neuen Koalitionsvertrag eine Ablehnung von CETA im Bundesrat festgeschrieben wird, andernfalls werden wir die zweite und dritte Stufe, das Volksbegehren und den Volksentscheid anstreben."
"Schleswig-Holstein braucht keine Sonderrechte für ausländische Investoren, wie sie in CETA vorgesehen sind", so Andreas Meyer von Attac. "Die Mehrheit der Menschen wünscht sich eine Handelspolitik, bei der Arbeitnehmerschutz nicht länger eine Randnotiz ist. Abkommen wie CETA, die öffentliche Daseinsvorsorge als Störung des freien Wettbewerbs verstehen, leisten Privatisierungen weiter Vorschub und führen zum Ausverkauf öffentlichen Eigentums."
"CETA gefährdet Umwelt- und Verbraucherschutzstandards und birgt Risiken für die ökologische Zukunft von Schleswig-Holstein", betonte Claudia Bielfeldt, Landesvorsitzende des BUND Schleswig-Holstein. "CETA schränkt den Gestaltungsspielraum zukünftiger Generationen beim Umweltschutz massiv ein. Eine Zustimmung zu CETA wäre aus ökologischer Sicht fatal."
Gemäß dem Landesgesetz muss sich der Landtag zu einer erfolgreichen Volksinitiative positionieren. Nach Abschluss der Prüfung der Unterschriften hat der Landtag vier Monate Zeit, um den Antrag der Volksinitiative anzunehmen oder abzulehnen. Lehnt der Landtag die Volksinitiative ab, steht es dem Bündnis frei, ein Volksbegehren und im Anschluss daran einen Volksentscheid über CETA zu beantragen.
Europäischer Gerichtshof stärkt nationale Mitbestimmungsrechte
Nach den jüngsten Urteilen des Europäischen Gerichtshof (EuGH) muss das Handelsabkommen zwischen Kanada und der EU vor einem Inkrafttreten von den Parlamenten aller EU-Mitgliedsstaaten abgesegnet werden. In Deutschland werden sowohl Bundesrat als auch Bundestag darüber abstimmen müssen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Weg für ein Vetorecht der nationalen Parlamente gegen Handelsabkommen der Europäischen Union (EU) mit seinem Urteil vom 16. Mai geebnet.
Mit diesem Entscheid muss die Kommission unter Vorsitz von Jean-Claude Juncker die zweite juristische Schlappe binnen einer Woche einstecken. Bereits am 10. Mai kippte der EuGH deren Beschluss vom Jahr 2014, das Bündnis "Stop TTIP" nicht als Europäische Bürgerinitiative (EBI) anzuerkennen. Die Ablehnung der Kampagne, die mehr als 3,3 Millionen Unterschriften gegen den geplanten USA-EU-Deal TTIP sowie dessen Pendant mit Kanada CETA gesammelt hat, sei rechtswidrig gewesen, urteilten die Richter. Während Brüssel den organisierten Protest seinerzeit als "nicht hinnehmbare Einmischung in den Gang eines laufenden Rechtssetzungsverfahrens" abkanzelte, hat das Bündnis aus EuGH-Sicht zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte ausgelöst. (siehe "Ablehnung der Europäischen Bürgerinitiative 'STOP TTIP' war unzulässig")
In Schleswig-Holstein müssen sich nun die Parteien zur Volksinitiative erklären
Parteienvertreter der Grünen, des SSW (Südschleswigscher Wählerverband) und der Piraten waren bei der Unterschriftenübergabe vor dem Landtag dabei. Ruth Kastner, Grünen-Landessprecherin, versicherte dabei, dass sich ihre Partei weiterhin dafür einsetzen werde, die Ablehnung des CETA-Abkommens in einem zukünftigen Koalitionsvertrag festzuschreiben. "Wir unterstützen die Volksinitiative 'Schleswig-Holstein stoppt CETA', die unsere Landesregierung auffordert, dieses schädliche Handelsabkommen im Bundesrat abzulehnen. Eine Landesregierung, an der wir beteiligt sind, wird CETA im Bundesrat nicht zustimmen können."
Der SSW-Vertreter bekräftigte die Position seiner Partei aus dem Landtagswahl-Programm, wonach die öffentliche Daseinsvorsorge komplett aus dem Abkommen heraus genommen werden müsse – Wenn dies nicht geschieht (und alles deutet darauf hin) erfüllt CETA unsere Anforderungen an ein faires Handelsabkommen nicht."
Der Vertreter der (leider nicht mehr im Landtag vertretenen) Piraten: "CETA, TTIP, TISA sollen Sonderrechte und Sondergerichte für Konzerne schaffen und die Entscheidungsspielräume unserer demokratisch gewählter Parlamente und Kommunalvertretungen beschneiden. Sie bedrohen Verbraucherschutz, Datenschutz, Umweltschutz, Daseinsvorsorge, Sozialstandards und demokratische Grundrechte. Falls nötig wollen wir, dass Schleswig-Holstein gegen einen Beitritt vor das Bundesverfassungsgericht zieht."
Sowohl bei SPD, CDU als auch FDP fand sich kein Wort zu CETA in ihren Landtags-Wahlprogrammen. Das ist insbesondere bei CDU und FDP ein wenig überraschend, sind sie doch vehemente Befürworter dieses Abkommens.
Und wie steht es um die SPD? Ginge es nach den einst festgelegten "Roten Linien" der SPD, müsste CETA eigentlich abgelehnt werden. Doch unter Sigmar Gabriel, Martin Schulz und Ralf Stegner (in Schleswig-Holstein) tat die SPD einfach so, als wäre der Anforderungskatalog, den die SPD-Grundwertekommission formuliert hatte, erfüllt. Vor allem die Ablehnung CETAs durch die IG Metall oder ver.di hat viele SPDler nachdenklich gestimmt. Dass die SPD das Abkommen mit Kanada daher nicht ins Wahlprogramm aufgenommen hat, ist kein Wunder: Das Thema ist unter den eigenen Wähler/innen und Mitgliedern hoch umstritten. Und nun? Wie wird sich die Landes-SPD auf der Oppositionsbank positionieren?
Text/fotos: gst
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