Aus Bewegungen und Parteien

14.03.2010: Er war einer der letzten überlebenden Mitglieder des Nationalkomitees Freies Deutschland und der Führung der KPD. Als Vorsitzender der FDJ Westdeutschlands wurde er für viele Jahre in der Adenauer-Ära eingesperrt.Von 1969 bis 1989 war er Mitglied des Präsidiums der DKP, Leiter der Abteilungen für Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik des DKP-Parteivorstandes. In den letzten beiden Jahrzehnten war Jupp Angenfort in der Leitung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten tätig.

Zum Tod von Jupp Angenfort

Als Jupp den Häschern Adenauers entkam, war dies nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland die Meldung des Tages – es war für mich als Jugendlicher und viele Genossinnen und Genossen der verfassungswidrig verbotenen KPD ein Grund zur Freude und für Zuversicht.

Jupp Angenfort – das war einer der wirklichen Helden dieser von Antikommunismus zerfressenen Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Er würde diese Charakterisierung seiner Person als „Held“ weit von sich weisen – er war und blieb Zeit seines Lebens ein bodenständiger, bescheidener, kluger Kommunist. Für uns als Kinder und Jugendliche aus kommunistischen Elternhäusern war er in jener Zeit ein Symbol für Mut, Entschlossenheit und Cleverness – und er hatte diese unmenschliche Praxis von Verfolgungen und Verurteilungen von Genossinnen und Genossen mit seiner Flucht eindrucksvoll besiegt. Nie werde ich die Freude vergessen, als seine Stimme über den Deutschlandsender der DDR zu hören war!

Mut, das war und blieb ein beeindruckendes Merkmal Josef Angenforts, der am 9. Januar 1924 in Düsseldorf geboren wurde. Als Rekrut in die faschistische deutsche Wehrmacht gezwungen, musste er nicht nur Kriegserfahrungen sammeln, er zog auch Schlussfolgerungen daraus. In sowjetischer Gefangenschaft fundierte er seine Erkenntnisse in der Antifa-Schule. Zurück in Deutschland, kämpfte er gegen Faschismus und Reaktion, gegen die kapitalistische Restauration der BRD. Er wurde Vorsitzender der FDJ, der im Exil gegründeten antifaschistischen sozialistischen Jugendorganisation, die bereits 1951 von Richtern und Staatsanwälten verboten wurde, die bis 1945 den Nazis dienten.

Jupp wurde der jüngste Landtagsabgeordnete in Nordrhein-Westfalen, sein Einsatz für die Grundrechte der Jugend ist heute noch nachzulesen. Gegen jede Rechtsordnung wurde er erstmalig 1953 verhaftet, man wollte diese unbeugsame Stimme der Jugend in und außerhalb des Parlaments zum Schweigen bringen. Sein Leben war Kampf, auch in jener Zeit des politischen Exils in der DDR fand er Wege, illegal in der BRD zu wirken. Er gehörte zu jener Nachkriegsgeneration von Genossinnen und Genossen der KPD, die jene Standfestigkeit der Generation übernommen hatten, die auch im Faschismus niemals, auch unter schwierigsten Bedingungen, aufgehört haben zu kämpfen.

Jupp war Jahrzehnte lang verantwortlicher Funktionär der KPD und der DKP. Seine marxistischen Kenntnisse, aber auch seine Erfahrung, gepaart mit jenem „Mutterwitz“, der komplizierte Probleme manchmal leichter lösen lässt, machten ihn zu einem gefragten Genossen des Präsidiums der DKP.

In späteren Jahren, nach 1989/90, wurde sein politischer Schwerpunkt Antifaschismus. Mit seiner Mia als politische Genossin, Kampfgefährtin und Ehefrau, war er immer und überall präsent, wenn es darum ging, „Flagge“ gegen Neonazismus zu zeigen. Er leistete einen wesentlichen Beitrag zur Anerkennung der VVN/BdA als die antifaschistische Autorität mit einer umfassenden Ausstrahlung auf die junge Generation. Es bleibt zu hoffen, dass viele Dokumente dieses kommunistischen Lebens und Wirkens für zukünftige Generationen auch als Orientierung erhalten bleiben. Jupp hat tiefe Spuren hinterlassen, denen zu folgen sich Genossinnen und Genossen bemühen sollten. Salut, Jupp!

Heinz Stehr, Vorsitzender der DKP

 

Aus dem Nachruf der VVN-BdA NRW

Aus seinem Leben

März 1953: In Duisburg wird ein Landtagsabgeordneter in ein Auto gezerrt und verschleppt. Seine Verfolger sind Karlsruher Staatsanwälte. Sie stecken ihn mehr als fünf Jahre ins Zuchthaus. Zwar werden ihm keine Verbrechen oder Vergehen nachgewiesen. Die Behauptung genügte, er wolle „Hochverrat“ begehen und ein „bolschewistisches Gewaltregime“ errichten. Aus dem Krieg war der junge Düsseldorfer Katholik Josef Angenfort mit dem Schwur „Nie wieder Krieg und Faschismus“ heimgekehrt. Er wurde Bundesvorsitzender der FDJ und KPD- Politiker. Und prominentestes Opfer der heute aus dem öffentlichen Bewusstsein verdrängten bundesdeutschen politischen Justiz des Kalten Krieges. Zehntausend aus FDJ und KPD und andere Linke wurden für ihre Gesinnung, ihr Eintreten für die Friedensbewegung und die Wiedervereinigung eingesperrt. Jupp, wie ihn seine Freunde und Genossen nennen, schildert auf einer DVD der VVN-BdA seinen Weg vom Kriegsgefangenen, der fürchtete, von den Sowjets erschossen zu werden, zum antifaschistischen Aufklärer unter deutschen Soldaten. Zum Mitglied des „Nationalkomitees Freies Deutschland“. Er schildert seinen Fluchtweg aus der Haft in München-Stadelheim, seine Rückkehr nach Düsseldorf, erneute Haft und Freilassung nach der Kampagne: „Jagt die braunen Richter fort – Freiheit für Jupp Angenfort“. Bis heute ist er dabei geblieben - in der Friedensarbeit und in seiner VVN. Dies ist der ungewöhnliche Bericht eines Zeitzeugen, der den Jüngeren viel zu sagen hat und die Erinnerung der Älteren bereichert – der Bericht über eine Vergangenheit, die fast vergessen ist.


Hier die Stationen seines Lebens (aus dem Booklet zur DVD „Josef genannt Jupp“):

Jupp Angenfort

Geboren am 9. Januar 1924 in Düsseldorf als Sohn einer Eisenbahnerfamilie, er hat vier Geschwister.
Schulzeit und Abitur in Düsseldorf, Mitglied der Katholischen Pfadfinder.

Im Sommer 1942 zur Wehrmacht eingezogen und 1943 in sowjetische Kriegsgefangenschaft geraten. Begegnung mit jüdischen Sowjetsoldaten und kommunistischen Antifaschisten.

Dezember 1943 Mitglied des Nationalkomitees Freies Deutschland. Antifaschistische Aufklärung unter deutschen Kriegsgefangenen.
Im März 1949 Rückkehr aus der Gefangenschaft, seit 1950 Mitglied der Kommunistischen Partei (KPD), der Gewerkschaft Handel Banken Versicherungen (HBV im DGB) und der Freien Deutschen Jugend (FDJ).

Ab 1951 Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen, Wahl zum Bundesvorsitzenden der FDJ.

26. Juni 1951: Die gegen die Wiederbewaffnung Deutschlands Widerstand leistende FDJ wird  verboten. Die FDJ war im Londoner Exil von jungen Antifaschisten gegründet worden. Im Verbotsurteil heißt es: Sie sei „eine Vereinigung, deren Tätigkeit auf die Begehung strafbarer Handlungen, insbesondere auf die Durchführung von Mal- und Klebeaktionen, von verbotenen Demonstrationen und die Herausgabe und Verteilung illegalen, die Staatsorgane beleidigenden Schrifttums gerichtet ist.“

12. März 1953: In Duisburg wird Jupp Angenfort auf offener Straße unter Bruch der Immunität als Landtagsabgeordneter festgenommen und „dringend verdächtig“: „Ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen die  verfassungsmäßige Ordnung (§ 80 Abs. 1 Nr. 1) vorbereitet zu haben; als Rädelsführer einer Vereinigung angehört zu haben, deren Verfassung oder Zweck oder deren Tätigkeit sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten“. Dem Festgenommenen wird „Zusammenwirken mit den Machthabern der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands“ vorgeworfen, um „ein Gewaltsystem bolschewistischer Prägung vorzubereiten.“

3. März 1954: In der „Süddeutschen Zeitung“ heißt es: „Die meisten jener Hochverratsprozesse gegen verhaftete Kommunisten (so gegen Angenfort) stehen auf ausgesprochen schwachen Füßen. Die Anklagepunkte sind rasch aufgezählt; es sind im wesentlichen zwei: erstens Agitation gegen die ‚Remilitarisierung’ (...) zweitens Werbung für die Wiedervereinigung Deutschlands.“

Am 4. Juni 1955 wird er wegen „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“ und „Vergehens der Zersetzung“ zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Wegen „Uneinsichtigkeit“ des Angeklagten werden sechs Monate der erlittenen Untersuchungshaft nicht anerkannt.

1955/56: In den Haushaltsdebatten des Bundestages erklärt der parlamentarische Geschäftsführer Dr. Menzel (SPD): „Ist dieses Strafmaß überhaupt haltbar? Vergleicht man dieses harte Urteil mit den milden Urteilen gegen Kopfjäger aus den hitlerschen KZ’s, gegen viehische Mörder, die nachträglich noch begnadigt wurden, dann ist man empört darüber, dass Menschen vor dem Richterstuhl so verschieden behandelt werden. Wir sind in Westdeutschland wieder so weit, dass alle Gegner des Bundeskanzlers als Bolschewisten oder des Hochverrats angeklagt werden.“ Der Staatsrechtler Prof. Dr. Wolfgang Abendroth hebt bei einer Gesamtwürdigung des Urteils gegen Angenfort hervor, dass nach Ansicht des Gerichts „im Massenstreik auch eine Gewaltmassnahme im Sinne des Hochverratsparagraphen vorliege.“  Im Urteil gegen Angenfort sei der 6. Senat „dann auch konsequenterweise im Strafmass weit über das hinausgegangen, was er sich bisher geleistet hat: 5 Jahre Zuchthaus  sind eine Strafe, die für das gleiche Delikt noch in den ersten Jahren des Dritten Reiches gar nicht hätte verhängt werden können, weil drei Jahre Zuchthaus die Höchststrafe für die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens war.“

August 1956: Die KPD wird auf Antrag der CDU-Regierung vom Bundesverfassungsgericht verboten.

April 1957: Entlassung Jupp Angenforts aus dem Zuchthaus Münster.
1957 bis 1962: Mitglied des Politbüros der verbotenen KPD. Untergetaucht.

18. September 1961: Musterurteil des Bundesgerichtshofes gegen linke Vereinigungen mit folgender Definition der kommunistischen Ersatzorganisation: „Eine Ersatzorganisation ist ein Personenzusammenschluß, der anstelle der aufgelösten Partei deren verfassungsfeindliche Nah-, Teil- oder Endziele ganz oder teilweise, kürzere oder längere Zeit, örtlich oder überörtlich, offen oder verhüllt weiterverfolgt oder weiterverfolgen will.“ Damit ist auch die antifaschistische und Friedensbewegung kriminalisiert. Über 10.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger werden von 1951 bis 1968 wegen angeblicher Verstöße gegen das FDJ- oder KPD-Verbot ins Gefängnis gesperrt.

28. Februar 1962: Wieder verhaftet. Verbüßung der Reststrafe und neue Untersuchungshaft.

4. April 1962: Flucht aus der Haft in München-Stadelheim.
29. November 1962: Verbotsprozeß gegen die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN). Antifaschistische Prozessbeobachter im Zuschauerraum protestieren lautstark und mit Dokumenten gegen die Zusammensetzung des höchsten Verwaltungsgerichts, dessen Präsident schon als Nazijurist tätig war. Der Prozeß wird unterbrochen und nie wieder fortgesetzt.
Dezember 1968: Rückkehr nach Düsseldorf. Mitarbeit in der Deutschen Kommunistischen Partei.

21. März 1969: Verhaftung. Beginn der Aktion der DKP, der SDAJ und der VVN: „Jagt die braunen Richter fort – Freiheit für Jupp Angenfort.“
23. April 1969: Freilassung aus dem Zuchthaus Remscheid-Lüttringhausen.

Von 1969 bis 1989 Mitglied des Präsidiums der DKP, Leiter der Abteilungen für Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik des DKP-Parteivorstandes.

Ab 1988:Landesvorsitzender der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschisten in Nordrhein-Westfalen. Mitglied der Leitung der VVN-BdA auf Bundesebene.

Ab 2002: Landessprecher der VVN-BdA in Nordrhein-Westfalen.

Ab 2008  Ehrenvorsitzender der VVN-BdA NRW.

Am Samstag, dem 13. März 2010 um 2 Uhr morgens ist Jupp Angenfort in Düsseldorf verstorben.

Pressemitteilung der VVN-BdA NRW  Foto: VVN