Deutschland

freiheit_statt_Angst_berlin_2010_3182_30003.08.2012: Der Bundestag hat jüngst in einer satirereifen Blitzaktion die Reform des Meldegesetzes beschlossen. Den Meldeämter soll demnach gestattet werden, persönliche Daten an Adresshändler und Werbefirmen zu verkaufen. Zu den Daten, die weitergegeben werden dürfen, gehören Familienname, Vorname, Doktorgrad und derzeitige Anschrift. Das neue Gesetz sei "gesetzlicher Wahnsinn", sagte Thilo Weichert, Leiter des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein. Das neue Recht ermögliche "den privaten Handel mit vom Staat zwangsweise erhobenen Daten in großem Stil". "Es geht nicht an, dass Daten, die der Staat erhebt, gegen Entgelt und ohne Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden." Dieses Vorhaben sei ein Geschenk für die Werbewirtschaft", pflichtete ihm der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar im bei.

In der neuen Fassung des Meldegesetzes (Paragraph 44) heißt es, dass die Daten grundsätzlich weitergegeben werden dürfen - es sei denn, der Betroffene hat dem ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel bei der Anmeldung auf dem Bürgeramt. Aber es wurde ein Passus eingefügt, der dieses Widerspruchsrecht sogar noch weiter einschränkt: "Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden." Das heißt: Führt der Adresshändler die Person bereits in seiner Datenbank und möchte jetzt wissen, ob die Angaben noch aktuell sind, erteilt das Amt also auch dann Auskunft, wenn der Bürger/die Bürgerin der Datenweitergabe ausdrücklich widersprochen hat.

Wie geht es jetzt weiter mit diesem Vorhaben? Da nach den Protesten der Datenschützer und Oppositionsparteien es auch bei CDU und FDP eigentlich keiner gewesen sein will, der das Gesetz beschlossen hat, sieht es danach aus, dass dieses Vorhaben noch gekippt werden kann. Im Herbst will der Bundesrat über den Gesetzentwurf beraten. Die Oppositionsparteien haben angekündigt, mit ihren Stimmen die Vorlage in der Länderkammer zu stoppen.

Auch an diesem Beispiel zeigt sich wieder einmal, wie wichtig es ist, Behörden und Konzernen in Sachen persönlicher Daten permanent auf die Finger zu schauen. Die Liste der Versuche und Vorhaben, den gläsernem Bürger, Konsumenten und Arbeitnehmer zu schaffen, ist lang - und weitere Pläne liegen bereits in den Schubladen, so für die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

Wir erinnern uns: Das Internet-Projekt der Auskunftei Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) mit dem Hasso-Plattner-Institut (HPI) an der Universität Potsdam wurde auch erst nach massiver Kritik von Datenschützern (vorerst?) gestoppt. Das Institut sollte im Auftrag der Schufa erforschen, inwieweit Informationen aus dem Internet der Auskunftei bei der Bewertung der Bonität von Kunden nutzen könnten.

HPI-Direktor Christoph Meinel hatte zum Stopp des geplanten Projekts erklärt, dass angesichts mancher Missverständnisse in der Öffentlichkeit ein solches wissenschaftliches Projekt nicht unbelastet und mit der nötigen Ruhe umgesetzt werden könne. Klingt ganz so, als wollten die Beteiligten erst einmal ein wenig Gras über das Vorhaben wachsen lassen, um es bei Gelegenheit wieder so oder anders aus dem Hut zu zaubern.

Neben Personalausweis, Pass und Krankenkarte als personalisierte Datenbanken mit weitgehend unkontrollierten Zugriffsmöglichkeiten arbeiten Regierung und Polizei an weiteren Projekten. Eines davon trägt den Namen "Indect". Dabei arbeiten Polizeidienststellen verschiedener EU-Länder mit Privatfirmen und Hochschulen an der Frage, welche Auswertungsmöglichkeiten für die Aufnahmen von Überwachungskameras entwickelt und wie deren Daten zusammengeführt werden können. An der Bergischen Universität Wuppertal, die an diesem Projekt beteiligt ist, haben Studenten schon gegen die Mitarbeit protestiert.


Besonders interessant für die Personalchefs weltweit agierender Konzerne sind Projekte webgestützter Leistungskontrollen der Mitarbeiter. Die von dem deutschen IT-Riesen SAP aufgekaufte Firma Success Factor gilt als Pionier eines auf der Basis des "Cloud-Computing" durchgeführten "Human Capital Management". Cloud-Computing besagt, dass Unternehmen einen Großteil ihrer IT-Infrastruktur auflösen und stattdessen ihre Daten und die Datenverarbeitung an einen externen Anbieter abgeben (an die Cloud, die Wolke). Die Anbieter solcher Datenwolken erledigen dann nicht nur die klassischen betriebswirtschaftlichen Aufgaben. Firmen wie in diesem Fall Success Factor bieten zudem Software an, die in der Datenwolke "Fehlzeiten, Arbeitszeiten, Vertragsabschlüsse oder sonstige Formen der Leistungsnachweise" der Lohnabhängigen analysiert, berichtete die FAZ (17.5.12). Da Cloud-Computing in Zukunft von immer mehr Betrieben angewandt werden dürfte, wird die großflächige Überwachung von Arbeitern und Angestellten dadurch Realität.

freiheit_statt_Angst_berlin_2010_3154_300Angesichts dieser Entwicklung gewinnen Aussagen von Frank Bsirske (Vorsitzender von ver.di) an Aktualität, die er auf der Demonstration gegen den Überwachungsstaat am 12. Septerber 2010 in Berlin machte: "Früher sprach man davon, dass uns die neuen Informationstechniken mehr Demokratie bringen würden. Und selbstbestimmteres Arbeiten. Das Gegenteil ist der Fall. Arbeitgeber behandeln ihre Mitarbeiter zunehmend wie Leibeigene. Die Bespitzelung und allgemeine Überwachung von Arbeitnehmern und Bürgern muss ein Ende haben. Der Arbeitnehmerdatenschutz, die Koalitionsfreiheit, die Meinungs- und Pressefreiheit müssen gestärkt werden! Das bedeutet auch: Wir brauchen ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz!"

Text: gst   Fotos: mami