Deutschland

Eurobuendel18.02.2016: Die Kluft zwischen Arm und Reich reißt in Deutschland abgrundtief auf. „In keinem Land der Eurozone sind die Vermögen ungleicher verteilt als in Deutschland“. Zu diesem Ergebnis kommt das DIW in seiner Studie zur Vermögensverteilung (DIW-Wochenbericht 9/2014). Diese Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen wird zur Zerreißprobe für die Gesellschaft. Die Wut der von den Millionären abgehängten Millionen Menschen steigt.

Aufgabe einer demokratischen und sozialen Steuerpolitik wäre es, zumindest für eine gewisse Nivellierung, für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Doch die Politik ist in den vergangenen eineinhalb Jahrzehnten den entgegengesetzten Weg gegangen. Die Regierungen von schwarz-gelb, rot-grün und der Großen Koalition haben seit der Jahrtausendwende systematisch Spitzenverdienste, Gewinn- und Vermögenseinkommen und  Kapital und Vermögen steuerlich entlastet. Auf Konsum und Verbrauch wurden dagegen zusätzliche und erhöhte Abgaben draufgesattelt; und die bescheidenen Ermäßigungen bei der Lohnsteuer sind über die Jahre längst von der „kalten Progression“ aufgefressen worden. Die vergangenen 15 Jahre waren so eineinhalb Dekaden der Steuergeschenke an Reiche und Konzerne, die Steuergesetze fungierten als Reichtumsbeschleunigungsgesetze, sie forcierten die Umverteilung von Unten nach Oben.

Multimillionäre und Milliardäre stehlen sich als natürliche juristische Personen – AG, GmbH – immer mehr aus der Finanzierung des Gemeinwesens. Konzerne, Unternehmer, Grundbesitzer, Bezieher von Kapitaleinkommen und Erben von Großvermögen tragen gerade mal ein Fünftel (2015: 21,8%) zur Finanzierung des Staates bei, den sie dann aber allseits für sich und ihre Geschäftszwecke  vereinnahmen.

Umgekehrt werden Lohnsteuerzahler und Verbraucher noch mehr zu den Lasteseln des Fiskus: Lohnsteuer (28,2% des gesamten Steueraufkommens) und Mehrwertsteuer (31,2%) machen fast 60% des Steueraufkommens aus. Einschließlich der sonstigen Steuern auf den Verbrauch (z.B. Mineralöl-/Energiesteuer, Stromsteuer, etc.) sind es über 70 Prozent.


Multimillionäre und Konzerne zur Kasse bitten

Notwendig ist eine grundlegende Steuerreform, die

  • zu einem höheren Steueraufkommen führt, womit sich die anstehenden Jahrhundertaufgaben, wie Erneuerung der Infrastruktur und Aufnahme und Integration der Flüchtlinge bewältigen lassen.
  • die zu mehr Steuergerechtigkeit durch Entlastung von Otto Normalverdiener und -verbraucher und Heranziehung von Spitzeneinkünften, Kapitalerträgen und höherer Besteuerung von Konzernprofiten und insbesondere Großvermögen führt.

Das erfordert in erster Linie eine wirksame Besteuerung von Großvermögen, von Spitzenverdiensten, Konzerngewinnen und Kapitaleinkommen.

Deutschland ist nicht nur das Land mit der größten Ungleichverteilung des privaten Reichtums. In keinem großen Industrieland werden zudem Vermögen so gering besteuert wie hierzulande. Eine offizielle Vermögensteuer gibt es nicht mehr, sie wurde ab 1997 von der Kohl-Regierung abgeschafft. Lediglich Grundbesitz (Grundsteuer A und B) und Erbschaften werden heute noch besteuert. Mit 12 Milliarden Euro Grundsteuer und 6 Milliarden Euro Erbschaftsteuer – zusammen 18 Milliarden Euro – entsprechen diese beiden vermögensbezogenen Steuern einem Anteil von 0,6 Prozent am BIP. Deutschland liegt damit auf Platz 25 aller 34 OECD-Länder (OECD-Durchschnitt 1,3% des BIP) und hinter allen großen Industrieländern. Vorne rangieren Länder, die sonst als „Gralshüter des neoliberalen Kapitalismus“ bekannt sind, USA (3,2%), Großbritannien (3,6%), Japan (2,4% des BIP). Eine Vermögensbesteuerung in Höhe der US-amerkanischen würde in Deutschland 100 Milliarden Euro in die Steuerkasse spülen, in Höhe der britischen gar 109 Milliarden Euro (2015) anstelle der knapp 18 Milliarden Erbschaft- und Grundsteuer in Deutschland.


DIW-Studie „Vermögensteuer“

Angesichts der bizarren Kluft Wohlhabenden und Habenichtsen in diesem Land, „nehmen die Rufe nach einer Vermögensteuer“ wieder zu, schreibt die FAZ ( 28.1.16).

Die DIW-Forscher Stefan Bach und Andreas Thiemann legten jetzt im Januar 2016 eine neue Studie zur Vermögensteuer vor. Sie beziffern darin das private Nettovermögen (Bruttovermögen abzüglich der Schulden) für das Jahr 2011 mit 8,6 Billionen: 8.600 Milliarden Euro (Grundvermögen, Finanzvermögen/Geldvermögen, Betriebsvermögen, hochwertige Gebrauchsgüter (im Artikel „Vermögensverteilung in Deutschland. Mega-Reichtümer werden verschleiert“, wird das Netto-Gesamtvermögen auf 6,3 Billionen Euro beziffert; es handelt sich dabei allerdings um das Vermögen, das nach der Methode SOEP – eine repräsentative Wiederholungsbefragung von 12.000 Haushalten - erfasst wurde; DIW-Wochenbericht 7/2015).
 

DIW-Forscher Stefan Bach weist dabei noch einmal auf die krasse Konzentration dieses riesigen Vermögens hin (DIW Wochenbericht 4/2016, S. 90). Danach besitzen die

  • reichsten ein Prozent – 400.000 Haushalte - 32 Prozent dieses Vermögens, also 2.838 Milliarden Euro: Pro Haushalt im Durchschnitt 7,1 Millionen Euro.
  • die reichsten 0,1% - 40.000 Haushalte (die „oberen Zehntausend“) „immerhin noch 16 Prozent des gesamten Vermögens“, das sind 1.376 Milliarden Euro: Pro Haushalt durchschnittlich 34,4 Millionen Euro.
  • und die reichsten zehn Prozent 74 Prozent des gesamten Nettovermögens (DIW Wochenbericht 7/2015, S.131), das sind 6.364 Milliarden Euro: Jeder Haushalt im Durchschnitt 1,6 Millionen Euro.

 Die DIW-Forscher kommen in ihrer Studie zu dem Ergebnis, dass eine Wiederbelebung der Vermögensteuer durchaus ein „hohes Aufkommenspotential“ zur Folge hätte. Die Wissenschaftler konzentrieren sich bei ihren Berechnungen auf das reichste Prozent und hierbei schwerpunktmäßig auf die 0,1% Superreichen. Je nach Ausgestaltung der Steuer – Freibeträge, proportionaler oder progressiver Steuersatz kommen sie bei einem Steuersatz von 1 bis 1,5 Prozent zu dem Ergebnis, dass der Fiskus 10 bis 20 Milliarden Euro zusätzlich an Steuern einnehmen könnte (bei hohen Freibeträgen) (DIW, S. 79).  Zudem würde damit „die Einkommensungleichheit geringfügig reduziert“, schreibt Bach. Und: „Damit würde die Senkung der unternehmens- und vermögensbezogenen Steuern der vergangenen Jahrzehnte teilweise zurückgenommen (DIW, S. 88).


Fünf Prozent Millionärssteuer erbrächten ca. 140 Milliarden Euro
 

Die DIW-Studie knüpft beim Steuersatz an die alte Vermögensteuer an, die 1997 außer Kraft gesetzt wurde. Der Steuersatz betrug damals 1% des steuerpflichtigen Vermögens. Seither hat jedoch eine gigantische Akkumulation und Konzentration des Gesamtvermögens stattgefunden. Deshalb müsste u.E. eine Besteuerung großzügiger und zupackender rangehen.

Wenn man sich auf die Besteuerung des reichsten Prozents der Haushalte konzentriert und diese im Durchschnitt mit 5 Prozent Vermögensteuer belegt – was eine Stufengestaltung nach Höhe des Vermögens nicht ausschließt - dann ergäbe das ein Steueraufkommen von 140 Milliarden Euro pro Jahr. Es wäre eine (Multi-) Millionärssteuer, die nur bei Großvermögen wirksam wird. Kein Euro Kleinvermögen, Altersvorsorge,  kein selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus würde  zur Besteuerung herangezogen. 

Das Aufkommen entspräche in etwa dem Geld, das für eine grundlegende Sanierung der Infrastruktur in Kommunen, Ländern und Bund benötigt würde. Zweitens würde mit den finanziellen Ressourcen eine schnelle und effiziente Integration der Flüchtlinge ermöglicht.

Zwei weitere positive, volkswirtschaftliche  Wirkungen wären damit verbunden:

  • die Investitionen in die Infrastruktur würden einen wirksamen Konjunkturimpuls für die BRD und ganz Europa auslösen.Die in Tresoren der Reichen und ihrer Banken eingefrorene Nachfrage würde gewissermaßen zum Leben erweckt.
  • es würden Gelder für reale, öffentliche Investitionen mobilisiert, die ansonsten in Form von Geldvermögen die Spekulationsblasen an den Finanzmärkten aufpumpen und der Stoff sind, aus dem Finanzkrisen entstehen.

Neoliberale Politiker behaupten, dass das Verfassungsgericht in seinem Urteil von 1995 die Vermögensteuer verboten habe, was jedoch falsch ist. „Karlsruhe hat erklärt, dass die Steuer nicht als Substanz-, sondern nur als Sollertragssteuer ausgestaltet werden dürfe“, schreibt Heribert Prantl in der SZ (26.1.16). Mit einem Steuersatz von fünf Prozent ginge eine solche Steuer keineswegs an die Vermögenssubstanz. Solche Großvermögen erzielen in der Regel einen Zuwachs von mehr als fünf Prozent. 

Eine derartige Millionärssteuer würde allerdings keineswegs ein weiteres Auseinanderdriften der Gesellschaft von Arm und Reich verhindern, sondern nur einen Teil des Reichstums-Zuwachses abschöpfen. Sie würde bestenfalls dazu beitragen, dass sich die Schere langsamer auftut.
 

Fred Schmid, isw
(Der Artikel erscheint Mitte April in isw-wirtschaftsinfo 50 „Bilanz“)