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Parag2019 Kristina Haenel18.10.2018: Das Landgericht Gießen hat am Freitag (12.10.) die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen illegaler Werbung für Abtreibungen bestätigt, die Berufung der Medizinerin gegen das Strafurteil des Amtsgerichts wurde verworfen. Hänel war im Dezember zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage im Internet über die Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informierte.

 

Kristina Hänel war 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Strafe von 6.000 € verurteilt worden, weil sie auf ihrer beruflichen Internetseite in ihrem Leistungskatalog auch über den Schwangerschaftsabbruch informierte. Sie wurde von fanatischen Frauenhassern angezeigt, da diese Veröffentlichung nach deren Auffassung gegen den § 219a StrafG verstoßen würde, der die Information über Schwangerschaftsabbrüche zum wirtschaftlichen Zweck verbietet. Hänel kündigte damals an, die Verurteilung nicht zu akzeptieren und notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen.

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Am Freitagmorgen fanden sich rund 150 Unterstützer*innen zu einer Kundgebung vor dem Landgericht ein. Auf der improvisierten Versammlung sprachen Regine Wlassitschau (pro familia), Sigrid Erfurth (MdL, GRÜNE), Thorsten Schäfer-Gümbel (MdL, SPD), Marjana Schott (MdL, DIE LINKE), Heike Schauman (Liberale Frauen) und Amelie Kolandt für das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung. Das Forderungsspektrum der Rednerinnen und Redner reichte von der Streichung des § 219a aus dem Strafgesetzbuch bis hin, dass der § 218 das Übel ist.


"Kristina Hänel, deren Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Gießen heute stattfindet, hat es durch ihr Aufbegehren geschafft, das Thema Schwangerschaftsabbruch wieder in den Fokus des gesellschaftlichen Interesses zu rücken. Sie hat es geschafft, dass das Schlaglicht wieder geworfen wird auf Missstände in der Rechtsprechung, in der täglichen Praxis im Umgang mit dem Thema und Lücken in der Ausbildung – nicht nur der von Medizinstudierenden."

Amelie Kolandt, Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, am 12.10.2018 vor dem Landgericht Gießen

    

 

In der Verhandlung vor dem Landgericht räumte der Anwalt Hänels ein, die Ärztin habe auf ihrer Internetseite tatsächlich öffentlich Schwangerschaftsabbrüche angeboten. Aus Sicht der Verteidigung sei das Verbot aber verfassungswidrig, da es die Berufsfreiheit von Ärzten und das Informationsrecht der schwangeren Frauen verletze. Er schlug vor, dass das Landgericht das Verfahren so lange aussetzten solle, bis das Bundesverfassungsgericht darüber entschieden habe.

Dieser Auffassung folgte die Strafkammer nicht. Zwar ist sich das Gericht der politischen Brisanz des umstrittenen Verbotes durchaus bewusst, wie es selbst deutlich in der Verhandlung erkennen ließ. So sprach der Vorsitzende Richter Johannes Nink von einer "zwiespältigen Gesetzeslage". Er betonte aber ebenso ausdrücklich, dass es in einem Rechtsstaat nicht Aufgabe der Gerichte sei, eigenes politisches Ermessen an die Stelle des Gesetzgebers zu setzen. Für eine Neuregelung sei der Gesetzgeber gefragt.

"Ehrentitel im Kampf um ein besseres Gesetz“
   

Es gab eine ausführliche Debatte über die Verfassungswidrigkeit des § 219. Richter, Staatsanwalt und Verteidigung bedankten sich schließlich gegenseitig für diesen juristischen Diskurs. Der Richter bedankte sich zudem dafür, dass der Rechtsstreit nach seiner Meinung mit der Stoßrichtung Bundesverfassungsgericht auf die richtige Spur gebracht worden sei. Sinngemäß meinte er, dass die Richter in den roten Roben diese Frage klären müssen.

Parag2019 Grafiti Kristina Haenel

An Kristina Hänel gerichtet, sagte er: "Sie müssen das Urteil tragen als Ehrentitel im Kampf um ein besseres Gesetz.“ Bemerkenswert war auch, dass er während seiner Begründung meinte, dass er sich auch an einer vor dem Gericht stattfindenden Kundgebung nach Abschluss des Verfahrens beteiligen würde.

Es herrschte im Kreis der Aktivist*innen allgemeine Zufriedenheit, dass neben dem politischen Druck, den verschiedenen parlamentarischen Initiative und der Ankündigung einer Kabinettsvorlage jetzt auch juristisch klar sei, wie man sich ergänzend zu den gesellschaftlichen Prozessen aufstellt. Eine Teilnehmerin sprach davon, dass mit einer Berufsverhandlung vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt es eine noch größere Öffentlichkeit geben dürfte als bei den vergangenen Gerichtsorten in Kassel und jetzt zum zweiten Mal in Gießen.

Tagesspiegel-Redakteurin Andrea Dernbach kommentierte die Kammerentscheidung so: "Die Debatte um den Fall Kristina Hänel hat auch den seit Generationen umkämpften Abtreibungsparagrafen 218 wieder ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. Ärzte und Familienplanungsorganisationen beklagen, dass die fortdauernde Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs eine Infrastruktur praktisch verhindere oder empfindlich ausdünne, die es Frauen überhaupt erst möglich mache, einen straflosen Abbruch zu bekommen."

"die gute Arbeit von Ärztinnen und Ärzten entkriminalisieren"

Franziska Giffey (SPD)

Unmittelbar nach der Verkündung äußerte sich in Berlin die Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) zum Urteil: "Wenn Frauen in so einer schwierigen Situation sind, und das ist eine extreme Ausnahmesituation, dann brauchen sie Beratung, Information und Unterstützung". Die Ministerin sprach sich für eine Abschaffung des Paragrafen 219a aus. "Wir müssen die gute Arbeit von Ärztinnen und Ärzten entkriminalisieren".

Parag2019 Poster 1Für die Woche ab dem 15. Oktober 2018 sind parlamentarische Initiativen u.a. vom Land Berlin im Bundesrat angekündigt worden. Die Linksfraktion hat für den Deutschen Bundestag ebenfalls eine Debatte angemeldet.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) dringt auf eine Änderung des Paragrafen 219a. Sie sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass Ärztinnen und Ärzte hier dringend Rechtssicherheit bräuchten. Sie wolle eine rechtliche Regelung, bei der eine Verurteilung wie im Fall einer Gießener Ärztin nicht mehr stattfinden könne. "Information ist keine Werbung", so Barley. Barley sagte weiter, sie sei optimistisch, dass "noch in diesem Herbst" eine Lösung in der Koalition gefunden werde.

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Aber während die SPD dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht, scheint die Union mit der jetzigen Gesetzeslage zufrieden zu sein. So hält die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, "eine Änderung des § 219 a StGB nicht für angebracht".

Hessens SPD-Spitzenkandidat Schäfer-Gümbel hatte auf der Kundgebung gesagt, dass das Ziel der SPD die Streichung des § 219a sei, aber man abwarten müsse, was in der Koalition entschieden wird. Sofern es von ihm der Versuch war, die Zielerreichung vorsorglich zur Disposition zu stellen, so besagt die Beschlusslage des letzten SPD-Parteitages, dass man dann einen eigenen Antrag in den Bundestag einbringen solle. Man darf gespannt sein, welcher Gesetzesentwurf demnächst auf den Tisch kommt.

Einiges spricht dafür, dass das Thema 219a und folgend 218 weiter an Fahrt nehmen dürfte. Die SPD wird sich nach den Landtagswahlen in Bayern und Hessen mehr als heute mit der Frage beschäftigten, ob die angebliche “Rückkehr zur Sacharbeit“ in der Regierung ihren politischen Niedergang stoppen wird.

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fotos: https://solidaritaetfuerkristinahaenel.wordpress.com/