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Parag2019 Poster 114.12.2018: Wirklich überraschend ist es nicht, dass die SPD wieder einmal umgefallen ist. Alle Befürchtungen, die man haben musste, als Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) einen Kompromissvorschlag zur Änderung des §219a ankündigte, sind Wirklichkeit geworden.

 

2018 sollte das Jahr werden, in dem der §219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, abgeschafft wird. Monatelang lavierte die SPD, getrieben von ihren Versprechungen an die Frauen den §219a StGB zu streichen und den Ängsten um die GroKo und ihrem zu erwartenden Ergebnis bei eventuellen Neuwahlen.

Nachdem es bereits von der LINKEN Vorstöße zur Entkriminalisierung von Ärzt*innen gab, setzte nun die FDP die SPD unter Druck, indem sie am Donnerstag (13.12.) einen Sofortantrag auf die Tagesordnung setzte mit dem Ziel, den Paragrafen abzuschaffen. Doch die Bundestagsabgeordneten der SPD wischten gemeinsam mit ihren Koalitionspartner*innen von CDU/CSU den Antrag der FDP "§219a StGB unverzüglich streichen – Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zulassen" vom Tisch und überwiesen das Thema an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.

Noch vor nicht allzu langer Zeit hatte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) versprochen, "noch in diesem Herbst" eine Lösung zu finden.

Parag2019 Kristina Haenelzum Thema
Ärztin darf weiter nicht über Abtreibung informieren

Auch Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) hatte sich für eine Abschaffung des Paragrafen 219a ausgesprochen. "Wir müssen die gute Arbeit von Ärztinnen und Ärzten entkriminalisieren", sagte sie nach dem Urteil gegen die Ärztin Kristina Hänel. Hänel stand im vergangenen Jahr vor Gericht, weil sie Informationen über Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Webseite zur Verfügung gestellt hatte. Sie wurde zu 6.000 Euro Strafzahlung verurteilt. Ein Berufungsgericht bestätigte das Urteil in diesem Oktober.

Im April hatten Parteitag und Parteivorstand der SPD beschlossen, "umgehend die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit möglichst schnell gesetzliche Änderungen verabschiedet werden, auf deren Grundlage Ärztinnen und Ärzte straffrei über Schwangerschaftsabbrüche objektiv informieren können und das Informationsrecht für schwangere Frauen gewährleistet wird". Angesichts laufender Strafverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte dürfe dies "nicht auf die lange Bank geschoben werden". Sollte bis zum Herbst kein Kompromiss in der Bundesregierung oder zwischen den Fraktionen zum § 219a StGB gefunden werden, dann wollten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten mit "reformwilligen" Fraktionen oder einzelnen Abgeordneten Gruppenanträge stellen. (Beschluss des SPD-Parteivorstands zum §219a)

Davon war gestern keine Rede mehr. Mit der gestrigen Abstimmung wurde wieder einmal deutlich, Regierungsbeteiligung hat Vorrang vor allem anderen. Denn klar war, dass eine namentliche Abstimmung möglicherweise den Koalitionsbruch bedeutet hätte. Denn die Union plädierte klar für die Beibehaltung und argumentiert ideologisch und kompromisslos mit der Rolle des 219a für den »Schutz des ungeborenen Lebens«.

Man konnte also mit dem Umfallen der Sozialdemokrat*innen rechnen. Nicht rechnen konnte man mit dem, was sie als »Kompromissvorschlag« am Mittwoch mit ihrem Koalitionspartner vereinbarten.

"Es ändert sich nichts, der § 219 bleibt im Strafgesetzbuch. Und als wäre der Union damit nicht schon ausreichend gedient, es werden sogar Geschenke für die selbsternannten »Lebensschützer« aufgenommen, indem ihr Vokabular sogar übernommen wird. Ich muss gestehen: Auch wenn das Verhalten der Ministerinnen jetzt keine so große Überraschung für mich war, hatte ich doch auf mehr Konsequenz von den Sozialdemokraten gehofft."
Cornelia Möhring (DIE LINKE) in der Bundestagsdebatte am 13.12.2018

Bezeichnend schon der erste Punkt. Eingeführt wird nicht etwa mit der Beschreibung der Situation um den § 219a und den Handlungsbedarf, der spätestens seit der Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel deutlich geworden ist, sondern mit dem gemeinsamen Anliegen des »Lebensschutzes« und einer angeblich hohen Zahl von Abbrüchen; dies in einem Land, mit einer der niedrigsten Abbruchraten weltweit. Über das Recht von Frauen auf reproduktive Selbstbestimmung wird kein Wort verloren. Das Kompromisspapier sieht vor, dass die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Frauen Informationen zur Verfügung stellen soll. Sie sollen ihnen Kontakte zu Ärzt*innen und Kliniken vermitteln, die Abtreibungen vornehmen. Diese Listen werden aber niemals vollständig sein und sie können vor allem nicht die medizinisch ausführlichen Informationen, z.B. nach welcher Methode der Abbruch durchgeführt wird, wie der Ablauf ist und wie die Haltung der Praxis bzw. der Klinik zum Schwangerschaftsabbruch aussieht, ersetzen. Ärzt*innen bleibt es weiterhin verboten, diese Informationen zu geben.

"Wir als von Strafverfahren betroffene Ärztinnen sind entsetzt", erklärte Kristina Hänel in einer gemeinsamen Erklärung mit den Medizinerinnen Natascha Nicklaus und Nora Szász zu dem Vorschlag der GroKo. Bei genauerem Hinsehen erweise sich der als Kompromiss ausgegebene Vorschlag als "Null-Nummer". So solle der Strafrechtsparagraf 219a inklusive seiner Strafandrohung von zwei Jahren Gefängnis "komplett bestehen" bleiben, schreiben die Ärztinnen. "Die restlichen Vorschläge, die die Situation verbessern sollen, sind flankierende Maßnahmen, die bereits jetzt möglich sind."

"Wir sind empört, dass aus politischem Machtkalkül und aus Angst vor Rechts Frauenrechte so verraten und wir Ärztinnen weiterhin kriminalisiert werden. Informationsrechte sind Menschheitsrechte. Das gilt auch für Frauen."

Kristina Hänel, Natascha Nicklaus und Nora Szász

"Auch europaweit beschämt diese einzigartige Posse rund um das sogenannte Werbungsverbot. In den meisten Ländern ist das Informationsrecht von Ärzt*innen selbstverständlicher Standard, flankiert nicht selten von ergänzenden Maßnahmen der Regierungen und Institutionen. Deutschland hat diversen internationalen Beschlüssen zur reproduktiven Selbstbestimmung zugestimmt. Ein entsprechendes Handeln ist angezeigt und dringend erforderlich", äußern die Professorinnen für Familienplanung bzw. Gesundheitswissenschaften Ulrike Busch und Daphne Hahn. (Vom Unwillen und Unvermögen eine Antwort auf eine einfache Frage zu finden)

Das Thema ist jetzt an den Rechtsausschuss des Bundestages überwiesen. Derweilen leben die Ärztinnen und Ärzte, die Abtreibungen vornehmen, weiter unter der Drohung der Kriminalisierung und eines Strafverfahrens.

foto: https://solidaritaetfuerkristinahaenel.wordpress.com/


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