Deutschland

Drohnen Ziel27.11.2020: Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschied mit dem verkündeten Revisionsurteil im Fall Bin Ali Jaber gegen Deutschland, dass die diplomatischen Bemühungen der Bundesregierung im Hinblick auf völkerrechtliche Probleme bei US-Drohneneinsätze ausreichen würden. Im März 2019 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster noch: Deutschland muss darauf hinwirken, dass die USA bei der Nutzung ihrer Militärbasis Ramstein das Völkerrecht einhalten.

 

Geklagt hatten drei Jemenit*innen mit Unterstützung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), die bei einem US-Drohnenangriff im August 2012 zwei Familienangehörige verloren hatten.

(..) Wegen der wesentlichen Bedeutung der in Deutschland gelegenen Air Base Ramstein für fortdauernde amerikanische Drohneneinsätze auch im Jemen haben die Kläger, die um ihre eigene Sicherheit besorgt sind, die Bundesrepublik Deutschland darauf verklagt, eine Nutzung der Air Base für derartige Einsätze durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden.
(..)
bewohnen die Kläger ein Gebiet, in dem seit Jahren Menschen durch bewaffnete US-Drohnen gezielt getötet werden. Dabei ist es regelmäßig auch zu zivilen Opfern gekommen (..)
Zur Überzeugung des Senats steht fest, dass die USA Drohneneinsätze (auch) im Jemen unter Verwendung technischer Einrichtungen auf der AirBase Ramstein und dort stationierten eigenen Personals durchführen. (..)
Die sehr aufwändige Prüfung hat ergeben, dass die bisherige Annahme der Bundesregierung, es bestünden keine Anhaltspunkte für Verstöße der USA bei ihren Aktivitäten in Deutschland gegen deutsches Recht oder Völkerrecht, auf einer unzureichenden Tatsachenermittlung beruht und rechtlich letztlich nicht tragfähig ist. Es bestehen gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass jedenfalls ein Teil der bewaffneten Drohneneinsätze der USA in der Heimatregion der Kläger im Jemen mit Völkerrecht nicht in Einklang steht und die Kläger durch diese rechtswidrig in ihrem Recht auf Leben gefährdet werden. (..)
aus der mündlichen Urteilsverkündung des Oberverwaltungsgerichts Münster, 19. März 2019
siehe: Deutschland muss prüfen, ob US-Drohneneinsätze gegen das Völkerrecht verstoßen

Die Bundesregierung legte Revision gegen das Urteil aus Münster ein.

"Drohnenangriffe sind völkerrechtswidrig. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig verkennt die Bedeutung der Grundrechte. Ein Staat, der sein Territorium für Militäreinsätze zur Verfügung stellt, muss Völkerrecht und Menschenrechte stärker durchsetzen als es die Bundesregierung macht," so Andreas Schüller, Leiter Programmbereich Völkerstraftaten und Rechtliche Verantwortung, ECCHR. Die Kläger prüfen nun die Aussichten einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Die US-Militärbasis Ramstein dient als zentrale Schnittstelle für Datenauswertung und -transfers, die für die Steuerung der US-Drohnenangriffe unentbehrlich sind. Deutschland unterstützt demnach das Drohnenprogramm.

"Das Urteil ist ein schwerer Schlag. Meine Familie kann nicht angstfrei leben, während diese Drohnen, die mit deutscher Hilfe fliegen, über unserer Gemeinde im Jemen kreisen und Tod und Zerstörung bringen", sagt Faisal bin Ali Jaber.

"Wir sprechen hier über ein geheimes Drohnenprogramm, das jedes Jahr zahlreiche Zivilisten tötet. Es ist schlichtweg unhaltbar und trotz des Leipziger Urteils ganz eindeutig rechtswidrig. Im Namen aller unschuldigen Opfer der Drohnenangriffe der USA werden Faisal und seine Familie weiterhin Transparenz sowie die Verantwortung der beteiligten Staaten einfordern", erklärt Jennifer Gibson, Leiterin des Drohnenprogamms der britischen Menschrechtsorganisation Reprieve.

Das ECCHR und Reprieve unterstützen die Familie Bin Ali Jaber bei der juristischen Aufarbeitung des Drohnenangriffs. Die Klage zur Rolle Deutschlands im US-Drohnenprogramm ist Teil der rechtlichen Interventionen des ECCHR zu den Menschenrechtsverletzungen der USA und Verbündeter im Namen der Terrorismusbekämpfung.

Quelle: Pressenza Berlin


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