Wirtschaft

mindestlohn geldschein04.02.2017: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ruft alle Mindestlohn-Beschäftigten auf, einen „Januar-Lohn-Check“ zu machen. „Sobald die Lohnabrechnung vorliegt, sollte jeder seinen Stundenlohn bis auf den letzten Cent nachrechnen. Die tatsächlich geleisteten Stunden und das Geld müssen dabei am Ende passen“, so Finn Petersen, NGG-Geschäftsführer in Kiel. Er warnt zudem vor „Lohn-Tricksereien durch die Hintertür“: „Es ist eine beliebte Chef-Masche, die Menschen länger arbeiten zu lassen, die Überstunden dabei aber nicht zu bezahlen. Das ist illegal.“ Darüber hinaus würden Minijobber häufig keine Lohnfortzahlung bei Krankheit oder keinen Urlaub erhalten – trotz eines gesetzlichen Anspruchs.

Dass diese Warnung ihre Berechtigung hat, belegt eine am Montag (30.1.17) vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung vorgestellte Studie. Danach wurden knapp die Hälfte der geringfügig Beschäftigten in Deutschland  2015 mit weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde abgespeist; jeder fünfte Minijobber hat sogar weniger als 5,50 Euro Stundenlohn erhalten.

Damit habe der Mindestlohn die Situation der Minijobber nur sehr partiell verbessert, heißt es in der WSI-Studie. So hätten vor der Einführung der Untergrenze im Jahr 2014 etwa 60 Prozent der prekär Beschäftigten weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdient. Ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten des Mindestlohns habe dies noch immer 44 Prozent von ihnen betroffen.

Am 1. Januar 2017 ist der gesetzliche Mindestlohn erstmals seit seiner Einführung vor zwei Jahren angehoben worden: Er steigt von 8,50 auf 8,84 Euro pro Stunde. Für Arbeitnehmer, die auf Basis einer 40-Stunden-Woche zum Mindestlohn tätig sind, steigt das monatliche Bruttoentgelt damit von bisher 1.477 Euro auf 1.536 Euro – also um knapp 60 Euro. Damit bleibt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland weiter deutlich hinter denen der westlichen Nachbarländer zurück.

Der DGB warnt ausdrücklich vor neuen Ausnahmen beim Mindestlohn: „Flüchtlinge, die sich mit ihren Rechten noch nicht auskennen, dürfen nicht als billige Arbeitskräfte ausgenutzt werden. Arbeitgeber dürfen nicht eingeladen werden, neue Umgehungsmodelle gegen den Mindestlohn zu nutzen. Laut „Süddeutscher Zeitung“ von Anfang des Jahres geht aus einem gemeinsamen Papier des Bundesarbeits-, Bundesfinanz- und Bundesbildungsministeriums hervor, dass die Bundesregierung Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge und Einwanderer erwägt, die sich für die Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses nachqualifizieren müssen.

Damit der Mindestlohn auch wirklich überall ankommt, sind nach Auffassung des DGB wirksame Kontrollen wichtig, auch in kleineren Betrieben. „Das Personal der Finanzkontrolle Schwarzarbeit muss deshalb zügig aufgestockt werden, sonst blüht eine Schattenwirtschaft der Ausbeutung, unter der insbesondere Geringqualifizierte, Geflüchtete und Einwanderer leiden. Wir fordern eine Aufstockung auf bis zu 10.000 Kontrolleure bundesweit."

Den Beschluss der neunköpfigen Mindestlohnkommission von Mitte des vergangenen Jahres (der auch drei von den Gewerkschaften bestimmte Vertreter angehören), den Mindestlohn lediglich um 37 Cent anzuheben, war von Teilen der Gewerkschaften kritisiert worden. Die im Auftrag der Bundesregierung tätige Kommission orientiert sich bei ihrer Festlegung an dem Tarifindex des Statistischen Bundesamtes. Abweichungen von diesem statistischen Index bedarf einer Zwei-Drittel-Mehrheit in der Kommission. „Diese Festlegung ist sehr unglücklich“, befand ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske, darauf verweisend, dass die anderen sechs Kommissionsmitglieder (wie z.B. die Arbeitgebervertreter und der Präsident des Ifo-Instituts) von Haus aus nicht Arbeitnehmerinteressen vertreten würden und damit ein spürbarer Anstieg des Mindestlohns auch 2019 eher unwahrscheinlich ist. Zumindest bei Fortbestand des gegenwärtigen politischen Kräfteverhältnisses.

ver.di strebt eine schnelle Erhöhung des Mindestlohns auf 10 Euro an. Und die NGG sagt: „Alles unter einem Stundenlohn von 11,50 Euro ist Niedriglohnbereich. Und der bedeutet später Altersarmut.“

Text: gst