Der Kommentar

anti ttip hannover 230416 gst 9665 s30.04.2016: So beurteilte Heribert Prantl am 15. April in der Süddeutschen Zeitung die Eckpunkte des geplanten „Integrationsgesetzes“ für Flüchtlinge, auf die sich die Spitzen der Regierungskoalition, Merkel, Seehofer und Gabriel einen Tag vorher verständigt hatten. Der Gesetzentwurf soll Ende Mai von der Bundesregierung beschlossen werden. Die Steilvorlage dazu hatte die bayerische CSU-Regierung mit dem Entwurf eines bayerischen Integrationsgesetzes geliefert, einem Regelwerk von Pflichten und Sanktionen für alle Zugewanderten, bis hin zur Verpflichtung zur „unabdingbaren Achtung der Leitkultur“.

Zentraler Kern der von der Regierungskoalition in Berlin verkündeten Eckpunkte ist die totale Kontrolle der Flüchtlinge mit der Androhung von Leistungskürzungen wenn sie das Misstrauen des „Asylmissbrauchs“, das ihnen unterstellt wird, nicht entkräften können.

Deutschland wolle keine „Integrationssimulanten“, erklärte SPD-Chef Sigmar Gabriel auf der Pressekonferenz der GroKo zu den Eckpunkten (SZ, 15.04.2016). „Integrationssimulanten“, mit diesem ungeheuerlichen Vorwurf soll die Diskriminierung und der vorgesehene Katalog von Sanktionen gegen Asylsuchende gerechtfertigt werden. Und: Den Rechtsextremisten von Pegida, AfD und Co liefert Gabriel eine neue Wortschöpfung für ihre rassistische Hetzpropaganda.

„Fördern und fordern“

„Fördern und fordern“ sei das Grundprinzip für das geplante Integrationsgesetz, erklärte die Bundeskanzlerin. Die Fördermaßnahmen muss man jedoch mit der Lupe suchen. Sie sind außerdem grundsätzlich nur für Flüchtlinge „mit einer guten Bleibeperspektive“ vorgesehen. Eine gute Bleibeperspektive haben aber nur rund 50 Prozent der Asylsuchenden in Deutschland. Es sind diejenigen, die nach den Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention nicht abgeschoben werden dürfen.

Im sogenannten Arbeitsmarktprogramm ist vorgesehen, dass junge Flüchtlinge verbesserte Möglichkeiten einer Ausbildung bekommen. Sie sollen eine befristete Duldung erhalten und für die Dauer ihrer Ausbildung nicht abgeschoben werden. Die vorübergehende Aussetzung menschenverachtender Abschiebungen wird hier zur wohltätigen Fördermaßnahme hochstilisiert. Geplant ist außerdem 100.000 Ein-Euro-Jobs als zusätzliche „Arbeitsgelegenheiten“ für Asylbewerber zu schaffen, und Leiharbeit zu ermöglichen. Das Ziel sei, so steht es im den Eckpunkten, „eine niedrigschwellige Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt“.

Ein-Euro-Jobs für Flüchtlinge sind aber bekanntlich kein Sprungbrett in den regulären Arbeitsmarkt, weder für Langzeitarbeitslose, noch für Flüchtlinge. „Niedrigschwellige Arbeitsgelegenheiten“ dienen der Ausweitung des Billiglohnbereichs und der Lohndrückerei unterhalb des Mindestlohns. Das ist das Gegenteil von Integration. Einen Rechtsanspruch auf diese sogenannten Förderangebote gibt es aber trotzdem nicht. Und in jedem Fall, heißt es in den Eckpunkten, soll verhindert werden, dass mit der Integration in den Arbeitsmarkt „Aufenthaltsbeendigungen“, d.h. staatliche Abschiebungen „verzögert“ oder „neue Abschiebehindernisse geschaffen werden“.

Sanktionen und repressive Freiheitsbeschränkungen

Flüchtlinge, die Ihrer Pflicht zur Mitwirkung an Integrationsmaßnahmen nicht nachkommen, sollen mit Leistungskürzungen bestraft werden. Das Märchen von der Integrationsverweigerung, das von der Bundesregierung aufgetischt wird, steht im krassen Widerspruch zur Realität. Es schürt die schon vorhandenen Ressentiments gegen Flüchtlinge und bedient vor allem die Propaganda der Rechtsextremisten. Es fehlt nicht an der Integrations-Bereitschaft der Flüchtlinge – sie stehen Schlange, um an den Deutschkursen teilzunehmen, die vorwiegend von freiwilligen Helfern durchgeführt werden. Woran es fehlt, sind staatliche Programme und die finanziellen Mittel zur Förderung der Integration. Die staatlichen Angebote decken bisher bei weitem nicht die Nachfrage der Flüchtlinge. Die Androhung weiterer Leistungskürzungen für Flüchtlinge ist im höchsten Grad menschenverachtend. Tatsächlich sichern schon die derzeit geltenden gesetzlichen Leistungen nur das unterste Existenzminimum.

Wohnsitzauflage

Allen Flüchtlingen soll in Zukunft ihr Wohnsitz verbindlich vorgeschrieben werden. Nach Abschluss ihres Asylverfahrens sollen sie nach festen Quoten verteilt werden und nur noch in der Stadt und dem Landkreis wohnen dürfen, der ihnen zugewiesen wird. Die Verletzung der „Wohnsitzzuweisung“ soll zu „spürbaren Konsequenzen“ für die Betroffenen führen. Diese schon in der Vergangenheit für viele Asylbewerber*innen praktizierte Residenzpflicht – die weitgehende Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit – ist eine völlig inakzeptable Diskriminierung und hat mit Integrationsförderung nicht das Geringste zu tun. Flüchtlinge, die in den ihnen zugewiesenen Orten, z.B. in strukturschwachen Gebieten keine Beschäftigung finden und keinerlei Aussicht auf einen Arbeitsplatz haben, werden zu dauerhaften Almosenempfängern des Staates degradiert, mit allen sich daraus ergebenden negativen Folgen für die Betroffenen. Zudem ist die Wohnsitzauflage ein Verstoß gegen Artikel 26 der Genfer Flüchtlingskonvention, wonach anerkannte Flüchtlinge das Recht haben, ihren Aufenthalt frei zu wählen.

Noch ist der Katalog von Gesetzesparagraphen nicht beschlossen. Sollten sich dabei die Vorstellungen der CSU durchsetzen, ist noch Schlimmeres zu befürchten als das, was jetzt in den Eckpunkten der Regierungskoalition angekündigt wurde.

Text: Claus Schreer, isw-München        Foto: gst