Referate

Ulrich Sander am 24. April 2013 auf der Informationsveranstaltung der DKP München zum Auftakt des NSU-Prozesses


Verfassungsschutz war immer Nazischutz

Selbst zaghafte Versuche der Justiz und der Polizei, den Nazis Grenzen aufzuzeigen, scheiterten an den Behörden für Verfassungsschutz. Die Rechtsanwältin Gabriele Heinicke sagte: „Es ist ein Märchen, daß der Verfassungsschutz die Verfassung schützt. Dieser Geheimdienst ist 1950 von den Alliierten der neuen Bundesregierung erlaubt worden; es sollte ein Dienst zur Abwehr von Regierungsgegnern werden. Und da die Regierung eng mit Nazis verbunden war, kam im Verfassungsschutz – viele dort ehemals Nazis – niemand auf die Idee, gegen rechts vorzugehen. Es gebe bis heute keinen Anlaß zu glauben, daß eine Organisation, die von Nazis aufgebaut wurde, gegen Nazis vorgehe, so Gabriele Heinecke.

Aktenvernichtung, Strafvereitelung, Schutz der Verbrecher vor Strafverfolgung, Finanzierung der Verbrechen mit Steuergeldern, dazu ein Heer von bezahlten V-Leuten, die nicht einmal gehört haben wollen, wenn Nazibands die Mörder besangen, – alles kommt jetzt angesichts des NSU-Terrors ans Licht. Ja es gab offenbar Mitwisserschaft und Mittäterschaft. Das alles hat eine Vorgeschichte.