Der Kommentar

Logo-aktiv-gegen-berufsverboteKommentar von Volker Metzroth *) 
Am 28. Januar 1972 beschlossen der damalige Bundeskanzler Willi Brandt und die Innenminister der zehn Bundesländer den sogenannten Radikalenerlaß, nachdem das SPD-regierte Bremen schon 1971 hier den Vorreiter spielte. Vorgeblich gegen Rechts und Links gerichtet, waren es fast ausschließlich Kommunist*innen und andere Linke die Opfer der Berufsverbotepolitik wurden. Wenn kurz vor diesem 45. Jahrestag das Bundesverfassungsgericht der NPD de facto bescheinigt, nicht verfassungswidrig zu sein, dann setzt sich hier eine verhängnisvolle Kontinuität von staatlichen Organen und Gerichten fort, die auf dem rechten Auge sehr schlecht sehen, dafür um so schärfer nach links.

Was landläufig „Parteiverbotsverfahren“ genannt wird, ist nach Art. 21 (2) des Grundgesetzes und § 13 (2) des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes die Feststellung durch die einzig befugte Instanz, ob eine Partei verfassungswidrig sei oder nicht. Die Gründung von Parteien ist frei, es gibt kein Zulassungsverfahren. Wer sich dann im Rahmen des Parteiengesetzes bewegt, von der Kandidatur mindestens alle 5 Jahre bei Landtags- oder Bundestagswahlen bis hin zur Finanzierung, ist Partei. Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat können beantragen, daß das BVerfG überprüft, ob eine Partei verfassungswidrig ist. Kommt es zu dem Ergebnis, ist die Partei aufzulösen. Da das BVerfG nicht die Verfassungswidrigkeit der NPD feststellte, wurde der de facto bestätigt, das zu sein, was umgangssprachlich als „zugelassene“ Partei bezeichnet wird. Daran ändert es auch nichts, die Gründe, die eine Verfassungswidrigkeit erkennen lassen, zu benennen, um sich dann hinter der vorgeblichen Schwäche der NPD zu verschanzen.

Daß das BVerfG damit auch den antifaschistischen und antimilitaristischen, im Art. 139 formulierten Verfassungsauftrag mißachtete, ist nicht weniger schlimm als das Signal, das rechts von CDU und CSU so verstanden werden wird: Uns passiert nichts. Anders als über jeder konsequenten antikapitalistischen Opposition durch das KPD-Verbot schwebt über Parteien alter und neuer Nazis keine vergleichbare Bedrohung. Die Akten über das KPD-Verbot bleiben übrigens noch bis 2046 unter Verschluß.

Den Art. 139 hatte schon vor Jahrzehnten der „Übervater“ der Grundgesetzkommentatoren, Theodor Maunz, für „obsolet“ erklärt. Selbiger Herr wurde nach seinem Tod als Autor vieler unter Pseudonym veröffentlichter Artikel in der Deutschen National- und Soldatenzeitung des DVU-Gründers Frey geoutet.

Sozialdemokratische und bürgerliche Politiker trösten sich damit, das BVerfG habe der NPD ihre Verfassungsfeindlichkeit ins Stammbuch geschrieben. Der verfassungsrechtlich undefinierte Begriff „verfassungsfeindlich“ diente und dient aber seit seit langen Jahren in erster Linie der Legitimierung von Berufsverboten und anderen Diskriminierungen von Kommunist*innen und anderen Linken.

Angeblich gegen Rechts und Links gerichtet, ist Rechten durch den sogenannten Radikalenerlaß wenig passiert. Während ca. 3,5 Mio. „Anfragen“ an die Inlandsgeheimdienste gerichtet wurden, 11.000 Verfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 Nichteinstellungen und 265 Entlassungen von Linken bekannt wurden, reduzierte z.B. die strafrechtliche Berufungsinstanz das Urteil wegen Volksverhetzung gegen einen Lehrer aus Koblenz auf 1 Jahr zur Bewährung. Anders wäre ja der Mann, der vor seiner Schulklasse heraus posaunt hatte, unter seinem Kommando gerne alle Grünen erschießen zu lassen, aus dem Schuldienst zu entfernen gewesen. Das erschien den Richtern wohl als zu hart.

Für die Entlassung eines Lehrers aus Kaiserslautern reichte hingegen dessen mangelnde Distanz zu den Kommunisten in der Friedensbewegung. Für die disziplinarische Bestrafung eines Anderen in der Pfalz sorgte die Ankündigung in der Lokalpresse, daß er bei einer DKP-Veranstaltung über die Aufgaben der Kommunisten in der Friedensbewegung referiere. Daß weder er noch die DKP etwas von der Veranstaltung wußten und die Zeitung auch nicht sagen konnte, wer der bar bezahlende Inserent war, nutzte dem Lehrer wenig. Fake-News sind also nichts wirklich Neues, allenfalls der Begriff dafür. Zur Begründung für das Vorgehen gegen eine Bad Kreuznacher Lehrerin reichte schon der Vorwurf, bei einem Fest einen Weinstand der DKP betreut zu haben. Daß das auch heute noch nicht überall Geschichte ist, zeigte die Verzögerung der Einstellung von Kerem Schamberger an der Uni in München. In Bayern ist der Verfassungsschutz weiterhin so eine Art Neben-Einstellungsbehörde mit Veto-Recht.

Das Gros der Berufsverbotsopfer wurde weder rehabilitiert noch entschädigt, um beides wird weiterhin gekämpft. Viele, die in den letzten Jahren in Rente oder Pension gingen, wurden und werden für ihr politisches Engagement durch geringere Alterseinkünfte bis an ihr Lebensende bestraft werden.

Vor Tagen ging die Meldung durch die Medien, die niedersächsische Landesregierung plane als Reaktion auf das Urteil des BVerfG eine Initiative zur Einstellung der staatlichen Finanzierung für extremistische Parteien. Extremistisch, das ist auch ein nicht definierter politischer Kampfbegriff. Viele Politiker und Medien nutzen ihn völlig undifferenziert für alles Mögliche, vom islamistischem Bomberleger im Irak über den faschistischen Massenmörder Breivik bis hin zu Gegnern des Kapitalismus. In Deutschland dient er vor allem der Gleichsetzung von Rechts und Links, wobei auch hier der Art. 139 GG ignoriert wird.

Ich sehe die Gefahr, daß bürgerliche Politiker das Urteil von Karlsruhe zumindest für eine weitere Diskriminierung der DKP und anderer antikapitalistischer Kräfte zu nutzen versuchen könnten, z.B. bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden und Beiträgen. Linke Kräfte waren für sie schon immer die größere Gefahr, unabhängig von ihrer realen Stärke, weil trotz aller sozialer Demagogie die Brauen noch nie antikapitalistisch waren, im Gegenteil. Solche Angriffe würden zwar die LINKE als Partei nicht direkt betreffen, könnten aber trotzdem in der Auseinandersetzung nicht nur in Bayern als Drohpotential benutzt werden, da man ja noch eine Kommunistische Plattform in der Partei dulde etc. pp.

An anderer Stelle wurde schon geschrieben, daß der Kampf gegen alte und neue Faschisten vor allem politisch, auch mittels breiter Bündnisse, weitergeführt werden muß. Ich denke, daß gerade frühere Bedrohte und Betroffene von Berufsverboten ihre Erfahrungen verbreiten müssen, daß es dann, wenn hierzulande von den Radikalen von Links und Rechts schwadroniert wird, letztlich immer wieder zuerst gegen Links geht, während sich die Rechten relativ ungestört breit machen, ob sie jetzt Pastörs, Höcke oder Petry heißen. Der 28. Januar, der 45. Jahrestag des sogenannten Radikalenerlasses, ist auch Anlaß, daran zu erinnern, wie kurzsichtig die Staatsmacht in diesem Land schon immer auf dem rechten Auge war und daß aktiver Antifaschismus der beste Verfassungsschutz ist.

volker metzroth mv 2014

Volker Metzroth

*) Der Autor mußte sich vom Januar 1983 bis Februar 1990 durch alle Arbeitsgerichtsinstanzen gegen den Vorwurf wehren, aufgrund seiner Mitgliedschaft in der DKP bei der Deutschen Bundespost als ein „Sicherheitsrisiko“ abgestempelt zu werden und deshalb nicht mehr entsprechend seines Berufs als Fernmeldehandwerker beschäftigt werden zu dürfen. Grundlage waren bis damals geheime NATO-Richtlinien, da das Fernmeldenetz der DBP eine wichtige Rolle in deren militärischen Planungen spielte. Wenige Jahre danach wurden die angeblichen Sicherheitsbereiche im Zuge der Postprivatisierung privater Profitmacherei zugänglich gemacht.


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