Meinungen

Bundesverfassungsgericht16.05.2020: Über die Rolle der Europäischen Zentralbank (EZB) und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihekaufprogramm der EZB gibt es in der Linken unterschiedliche Meinungen. Michael Wendl, Mitherausgeber der Zeitschrift »Sozialismus«, meint, dass sich das Bundesverfassungsgericht von deutschen Rechtspopulisten und dogmatischen Ordoliberalen habe kapern lassen, die auf das Ende der Europäischen Währungsunion abzielen.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich von deutschen Rechtspopulisten und dogmatischen Ordoliberalen kapern lassen und dabei neues Recht zu schaffen versucht. Ihm ist dabei das Mindestmaß an politischen Instinkt, für welche Zwecke es sich hier instrumentalisieren lässt, verloren gegangen. In einer Währungsunion mit unterschiedlichen, zum Teil gegensätzlichen Interessen, stellt sich die Frage der Unabhängigkeit der Zentralbank anders als bei einer rein nationalen Zentralbank.

Damit eine bestimmte Nation, hier Deutschland in seiner rechtspopulistischen Variante, sich in wichtigen wirtschafts- und geldpolitischen Fragen nicht über andere Mitgliedsländer in der EU stellen kann, ist die Unabhängigkeit der Zentralbank unverzichtbar. Die deutsche Bundesregierung hat sich in wichtigen finanzpolitischen Fragen in den vergangenen fast drei Jahrzehnten eine hegemoniale Position erobert und damit die Krisen der Europäischen Währungsunion verstärkt.

Ein deutsches Gericht, dass sich durch Eigenermächtigung über den EuGH stellt, ist nicht nur eine Provokation für die europäischen Institutionen, sondern verstärkt die bereits seit der Eurokrise 2010-12 aufgekommene Kritik an der gerade nicht wohlwollenden deutschen Hegemonie in Europa, die sich mit der Blockade von Euro- bzw. Coronabonds, also gemeinsamer europäischer Staatsanleihen deutlich zeigt.

 

Gerichtsurteil Paragraf
Das Bundesverfassungsgericht hat am 5. Mai das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) – kurz: PSPP – für kompetenzwidrig und eine Entscheidung des Europäische Gerichtshofs dazu als ultra vires, als eine Entscheidung, die außerhalb der Kompetenzen des EuGH liege, erklärt.

Das BVerfG urteilt, die EZB habe zur Einführung ihres Kaufprogramms nur das Ziel einer angestrebten 2%-Inflation angegeben, dabei aber nicht die Folgen des PSPP beachtet: "Zu den Folgen des PSPP gehören zudem ökonomische und soziale Auswirkungen auf nahezu alle Bürgerinnen und Bürger, die etwa als Aktionäre, Mieter, Eigentümer von Immobilien, Sparer und Versicherungsnehmer jedenfalls mittelbar betroffen sind. So ergeben sich etwa für Sparvermögen deutliche Verlustrisiken", schreibt das BVerfG in einer Pressemitteilung. 
Neben den Verlustrisiken für Ersparnisse führen die Karlsruher Verfassungsrichter noch als weiteres Problem an, "dass wirtschaftlich an sich nicht mehr lebensfähige Unternehmen …aufgrund des auch durch das PSPP abgesenkten allgemeinen Zinsniveaus weiterhin am Markt bleiben".

"Diese und andere erhebliche wirtschaftspolitische Auswirkungen hätte die EZB gewichten, mit den prognostizierten Vorteilen für die Erreichung des von ihr definierten währungspolitischen Ziels in Beziehung setzen und nach Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten abwägen müssen", urteilen die Richter in Karlsruhe und fordern Bundesregierung und Bundestag auf, "auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die EZB hinzuwirken". Liegt diese nicht binnen drei Monaten vor, darf sich die Deutsche Bundesbank nicht mehr am PSPP beteiligen.

Zudem hält das deutsche Bundesverfassungsgericht an einer anderen Stelle des Urteils auch fest, welche Bedingungen entscheidend dafür sind, dass es entsprechende Programm der EZB als rechtlich zulässig erachtet: Die EZB darf nur bis zu 33% der Staatsanleihen eines Mitgliedstaates halten und nur entsprechend des Kapitalschlüssels der EZB ankaufen. Doch es sind genau diese Bedingungen, die die EZB in ihrem neuen Corona-Weltwirtschaftskrisenprogramm (PEPP) aufgegeben hat, um eine Kernschmelze an den Finanzmärkten zu verhindern.

Das Urteil ist ein Sieg der Kläger, zu denen der CSU-Politiker Gauweiler und der AFD-Gründer Bernd Lucke gehören.

Zitate aus der Pressemitteilung Nr. 32/2020 vom 5. Mai 2020 des Bundesverfassungsgerichts,
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-032.html

 

 

In dieser historischen Konstellation ist es politisch instinktlos, wenn dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts von linker Seite, wenn auch mit Einschränkungen unterstützt wird. So hat der linke Jurist Andreas Fisahn, der schon die LINKE in Verfahren gegen Entscheidungen des EZB vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hat, dort aber unterlegen war, den deutschen Verfassungsrichtern ein juristisch überzeugendes Urteil bescheinigt, zugleich aber zugestanden, dass das Urteil „ mittelfristig möglicherweise problematische Konsequenzen“ hat. Er sieht in dem Urteil jedoch die Chance zu einer notwendigen Änderung der europäischen Verträge, mit denen es möglich wird, „alte deutsche Dogmen über Bord zu werfen“. (https://makroskop.eu/2020/05/karsruhe-und-die-anleihekaeufe-der-ezb/)

Diese Hoffnung überrascht, weil das Gericht gerade dabei diese alten deutschen Dogmen, die die EZB mit ihrer Geldpolitik ignoriert hat, wieder zu bekräftigen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Kritik an den Anleihekäufen der EZB exakt die Punkte aufgegriffen, die zu den Ordnungsprinzipien oder -tugenden des stabilitätspolitischen Handelsmerkantilismus Deutschlands gehören: Die Staatsanleihenkäufe, die das Ziel haben, das Zinsniveau niedrig zu halten, würden den notwendigen Bemühungen, die Staatshaushalte zu konsolidieren, entgegenstehen. Sie würden in der Tendenz die Sparer enteignen, seien nachteilig für die Versicherungswirtschaft und würden sogenannte „Zombieunternehmen“ künstlich am Leben halten. Zusätzlich wird die Gefahr von Blasen auf den Aktien und Immobilienmärkten aufgeführt.

Damit wollen sie erreichen, dass höhere Zinsen wieder die Funktion einer Marktbereinigung bekommen, ein zentraler Gedanke der neoklassischen Wirtschaftsdogmatik. Alle kritisierten Phänomene, niedrige Zinsen, Aktien- und Immobilienblasen zeigen internationale Prozesse, die auch außerhalb des Euroraums existieren und deshalb nicht kausal auf die Geldpolitik der EZB zurückgeführt werden können. Auch zeigt das BVerfG mit dieser Kritik, dass es die internationale Diskussion über eine Geldpolitik der niedrigen Leitzinsen und der Anleihekäufe nicht kennt.

Die überzeugende juristische Argumentation, die von anderen Europarechtlern wie Franz Mayer vernichtend kritisiert wird, ist daher ein bloßes Glasperlenspiel, das die ökonomische Wirklichkeit weitgehend ausblendet. (https://verfassungsblog.de/auf-dem-weg-zum-richterfaustrecht/)

Der Zweck der Anleihekäufe, die Zinsen für Staatsanleihen der Euroländer niedrig zu halten, damit den Ländern das Begeben von Staatsanleihen weiter möglich ist – in der Regel werden Staatsanleihen durch den Verkauf weiterer Staatsanleihen getilgt – wird vom Bundesverfassungsgericht gerade nicht positiv gewertet, obwohl diese Verfahren für den Erhalt der Währungsunion und eine weitere Integration Europas notwendig sind. Sie sichern damit funktionsfähige öffentliche Haushalte, was für viele Länder, in denen Sozialleistungen mit öffentlichen Mitteln finanziert in einer Wirtschaftskrise von elementarer Bedeutung ist.

Die linke Kritik schert das nicht, weil sie in einem konservativen Gericht und den rechtspopulistischen Antragstellern vermutlich Verbündete sieht, nicht nur in der Kritik an EZB und EuGH, sondern auch beim Versuch europäisches Recht zu demokratisieren und sozialer zu machen. Diese Verbündeten wollen aber im Resultat das Zurückdrehen der europäischen Integration und, was die meisten Antragsteller betrifft, das Ende der Europäischen Währungsunion.

 

Bei dem Text handelt es sich um einen Auszug aus dem Artikel »Jenseits der Kompetenzen« von Michael Wendl, erschienen bei » OXI -Wirtschaft anders denken« am 11.05.2020.
Wir danken »OXI -Wirtschaft anders denken« für die Genehmigung zur Veröffentlichung auf kommunisten.de


 

 

Wir sprechen über Palästina

Gazakrieg Grafik Totoe 2024 04 07

mit Rihm Miriam Hamdan von "Palästina spricht"

Wir unterhalten uns über den israelischen Vernichtungskrieg, die Rolle Deutschlands (am 8. und 9. April findet beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag die Anhörung über die Klage Nicaraguas gegen Deutschland wegen Beihilfe zum Völkermord statt), die Situation in Gaza und dem Westjordanland und den "Tag danach".

Onlineveranstaltung der marxistischen linken
Donnerstag, 18. April, 19 Uhr

https://us02web.zoom.us/j/82064720080
Meeting-ID: 820 6472 0080


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Logo Ratschlag marxistische Politik

Ratschlag marxistische Politik:

Gewerkschaften zwischen Integration und Klassenkampf

Samstag, 20. April 2024, 11:00 Uhr bis 16:30 Uhr
in Frankfurt am Main

Es referieren:
Nicole Mayer-Ahuja, Professorin für Soziologie, Uni Göttingen
Frank Deppe, emer. Professor für Politikwissenschaft, Marburg

Zu diesem Ratschlag laden ein:
Bettina Jürgensen, Frank Deppe, Heinz Bierbaum, Heinz Stehr, Ingar Solty

Anmeldung aufgrund begrenzter Raumkapazität bis spätestens 13.04.24 erforderlich unter:
marxlink-muc@t-online.de


 

Farkha2023 21 Buehnentranspi

Farkha-Festival 2024 abgesagt.
Wegen Völkermord in Gaza und Staatsterror und Siedlergewalt im Westjordanland.
hier geht es weiter zum Text


 

 

UNRWA Gazakrieg Essenausgabe

UNRWA Nothilfeaufruf für Gaza
Vereint in Menschlichkeit, vereint in Aktion

Mehr als 2 Millionen Menschen, darunter 1,7 Millionen Palästina-Flüchtlinge, zahlen den verheerenden Preis für die Eskalation im Gazastreifen.
Zivilisten sterben, während die Welt zusieht. Die Luftangriffe gehen weiter. Familien werden massenweise vertrieben. Lebensrettende Hilfsgüter gehen zur Neige. Der Zugang für humanitäre Hilfe wird nach wie vor verweigert.
Unter diesen Umständen sind Hunderttausende von Vertriebenen in UNRWA-Schulen untergebracht. Tausende unserer humanitären Helfer sind vor Ort, um Hilfe zu leisten, aber Nahrungsmittel, Wasser und andere lebenswichtige Güter werden bald aufgebraucht sein.
Das UNRWA fordert den sofortigen Zugang zu humanitärer Hilfe und die Bereitstellung von Nahrungsmitteln und anderen Hilfsgütern für bedürftige Palästina-Flüchtlinge.
Dies ist ein Moment, der zum Handeln auffordert. Lassen Sie uns gemeinsam für die Menschlichkeit eintreten und denjenigen, die es am meisten brauchen, die dringend benötigte Hilfe bringen.

Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge

Spenden: https://donate.unrwa.org/gaza/~my-donation


 

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