Wirtschaft

22.10.2013: Der Europäische Gerichtshof hat heute die Klage der EU-Kommission gegen das VW-Gesetz zurückgewiesen. Uwe Fritsch, Mitglied des Weltbetriebsrates und des Aufsichtsrates bei VW, erklärte gegenüber kommunisten.de, dass diese Gerichtsentscheidung auch auf den 11 Jahre langen Kampf der Belegschaft und der IG Metall für die Verteidigung des VW-Gesetzes zurückzuführen sei. Fritsch: „Jahrelang haben wir für den Fortbestand des VW-Gesetzes gestritten, demonstriert, Unterschriften gesammelt und breite Bündnisse bis hinein in konservative Kreise geschaffen. Mit dem Urteil haben Belegschaft und Demokratie gegen die Finanzinvestoren und ihrem Anspruch auf Maximalprofit gewonnen. Jetzt muss der Kampf aufgenommen werden, um das VW-Gesetz auf alle Großunternehmen auszudehnen.“

 


Mit dem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Sonderstellung des Landes Niedersachsen bei Europas größtem Autobauer bestätigt. Üblicherweise beginnt die Sperrminorität gemäß dem Aktiengesetz bei einer Unternehmensbeteiligung von 25 Prozent. Weil aber wegen der Sonderreglung bei VW für zentrale Entscheidungen eine Mehrheit von mehr als 80 Prozent der auf der Hauptversammlung vertretenen Stammaktionäre erforderlich ist, hat das Land mit seinem 20,01-prozentigen Anteil ein Vetorecht bei wichtigen Weichenstellungen.

Diese Regelung ist somit auch ein Schutz vor feindlichen Übernahmen von Volkswagen. Letztlich war es das Vetorecht Niedersachsens, das im Jahr 2009 die feindliche Übernahme durch die Porschemanager verhinderte. Solange diese Sperrminorität gilt und solange das Land mitentscheiden kann, ist VW für Großinvestoren uninteressant. Eine Ausnahme bilden die Familien Porsche und Piëch, die über ihre Porsche Automobil Holding SE 53 Prozent halten sowie die Qatar Holding mit einem Anteil von 17 Prozent.

Genau diese Sperrminorität hatte der EU-Kommission missfallen. Mit der 80-Prozent-Regelung sei eine feindliche Übernahme des Wolfsburger Konzerns praktisch unmöglich gemacht. Dies verstoße gegen die für die Europäische Union vereinbarte Freiheit des Kapitals, meint die Kommission und zog im Februar 2012 erneut vor den Europäischen Gerichtshof.

Niederlage für EU-Kommission
Bereits im Jahr 2004 hatte die EU-Kommission Front gegen das VW-Gesetz gemacht, Deutschland ultimativ zur Änderung Gesetzes aufgefordert und den EuGH angerufen. Der damals zuständige Kommissar Frits Bolkestein sah in dem VW-Gesetz einen Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr. Im Oktober 2007, also genau vor sechs Jahren, verlangte der EuGH , dass das VW-Gesetz geändert werden müsse. Das Gericht sah in drei Punkten eine Verletzung der Freiheit des Kapitalverkehrs in der EU: Erstens. Bund und Land konnten je zwei Vertreter im VW-Aufsichtsrat stellen. Zweitens. Mit einer Höchststimmrechtsbegrenzung waren die Stimmrechte eines Aktionärs unabhängig vom Aktienbesitz auf maximal 20 Prozent begrenzt. Drittens. Das Vetorecht für Aktionäre, die mindestens 20 Prozent der Anteile halten – zugeschnitten auf das Land Niedersachsen.

Betriebsrat und IG Metall mobilisierten für die Verteidigung des VW-Gesetzes. So waren 40.000 Mitarbeiter aus europäischen VW-Werken am 12. September 2008 einem Aufruf der IG Metall gefolgt und hatten vor der Konzernzentrale gegen Brüssel und für das VW-Gesetz demonstriert. Die Bundesregierung schaffte daraufhin die ersten beiden Regeln ab, hielt aber trotz der massiven Kritik von der EU und dem Großaktionär Porsche an der 20 Prozent-Sperrminorität fest. Daraufhin klagte die EU-Kommission 2012 erneut. Und hat nun verloren. Das VW-Gesetz hat Bestand.

Betriebsrat erleichtert
Der Vorsitzende des Konzernbetriebsrats von Volkswagen, Bernd Osterloh, begrüßt die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum VW-Gesetz. Er erklärte "Damit hat der elf jahrelange Kampf der VW-Beschäftigten um den Erhalt des VW-Gesetzes endlich ein Ende. Unsere gemeinsam mit der Bundesregierung und der Niedersächsischen Landesregierung vertretene Rechtsauffassung, dass das im Jahr 2009 novellierte VW-Gesetz dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2007 entspricht, ist nunmehr bestätigt. Dies ist ein guter Tag für die VW-Belegschaften und für das Land Niedersachsen".

Fritsch: Jetzt VW-Gesetz auf alle Großunternehmen ausdehnen
Für Uwe Fritsch, Betriebsratsvorsitzender des VW-Werkes in Braunschweig und Aufsichtsratsmitglied bei VW, ist es ein Erfolg der Belegschaft und der IG Metall, dass der öffentliche Einfluss auf den größten Automobilkonzern Europas erhalten bleibt. Der Europäische Gerichtshof habe „soziale Gesichtspunkte berücksichtigen müssen“, sagt Fritsch, dies sei eine Seltenheit in der Europäischen Union, die der Freiheit des Kapitals sonst immer den Vorrang geben würde. Fritsch: „Besonders wichtig am VW-Gesetz ist, dass über die Errichtung, Schließung und Verlagerung von Produktionsstätten der Aufsichtsrat mit Zweidrittelmehrheit entscheiden muss, was die Zustimmung der Vertreter der Gewerkschaft und der Beschäftigten voraussetzt. Das gibt eine institutionelle Macht, die in anderen Unternehmen nicht vorhanden ist.“ Deshalb meint er, dass nun der Kampf um die Ausdehnung des VW-Gesetzes auf alle Großunternehmen angegangen werden sollte.

Die Europaabgeordnete der Partei DIE LINKE, Sabine Lösing, erklärte zu dem Urteil:
"Das Urteil des EuGH ist eine gute Nachricht für die Wirtschaftsdemokratie. Ich begrüße, dass es den marktradikalen Forderungen der EU-Kommission eine Absage erteilt hat. Das Land Niedersachsen behält damit Einfluss auf die Unternehmensentscheidungen des größten Autobauers Europas." Sabine Lösing weiter: "Die Politik in Niedersachsen steht nun in der Pflicht ihren Einfluss auf VW dafür zu nutzen, um gute Arbeit zu erhalten und auszubauen und den sozial-ökologischen Umbau voranzutreiben. Dafür wird sich DIE LINKE in Niedersachsen, Deutschland und Europa einsetzen."

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Farkha Festival Komitee ruft zu Spenden für die Solidaritätsarbeit in Gaza auf

CfD communist solidarity dt
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Farkha2023 21 Buehnentranspi

Farkha-Festival 2024 abgesagt.
Wegen Völkermord in Gaza und Staatsterror und Siedlergewalt im Westjordanland.
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Dies ist ein Moment, der zum Handeln auffordert. Lassen Sie uns gemeinsam für die Menschlichkeit eintreten und denjenigen, die es am meisten brauchen, die dringend benötigte Hilfe bringen.

Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge

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