Wirtschaft

mindestlohn cc Jens Olaf01.02.2013: Der im Koalitionsvertrag vereinbarte gesetzliche Mindestlohn war der entscheidende Happen, mit dem die SPD-Basis für die Zustimmung zur Großen Koalition geködert wurde. 8,50 Euro für 5,2 Millionen Arbeitnehmer (15% aller Arbeitnehmer) deren Verdienst heute zum Teil weit darunter liegt, das sei doch etwas. Bei einer Normalarbeitszeit (38-StundenWoche) sind das knapp 1400 Euro brutto, was kaum zum Leben reicht, aber immerhin. Doch was den SPD-Mitgliedern als Abstimmungszuckerl vorgelegt wurde, entpuppt sich immer mehr als Mogelpackung. Bis der Mindestlohn voll in Kraft tritt, dürfte er mit Ausnahmen durchlöchert sein, wie ein Schweizer Käse.

Zeitliche Verzögerung: Zunächst wird ein flächendeckender Mindestlohn zeitlich hinausgezögert. Er soll erst ab 1. Januar 2015 in Kraft treten. Für alle, die einen gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn haben ist er dann wegen der Inflationsrate (angenommen 2% nach EZB-Ziel) schon einmal 17 Cent weniger wert.

„Tarifliche Abweichungen“: Von der gesetzlichen Regelung unberührt bleiben Branchen, in denen Mindestlöhne tarifvertraglich geregelt sind – auch wenn die Festlegungen unter 8,50 Euro liegen. Zur Zeit sind in 41 Tarifverträgen geringere Einstiegslöhne vereinbart (FAZ, 28.11.13). Die betreffenden Arbeitnehmer müssen weitere zwei Jahre warten und erhalten dann einen Mindestlohn, dessen Kaufkraft nur noch etwa acht Euro entspricht. Erst „ab 1. Januar 2017 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneingeschränkt“ (Koalitionsvertrag). Uneingeschränkt? Mitnichten

Weitere Ausnahmen: Die Großkoalitionäre halten für die Unternehmer eine Reihe von Hintertürchen und Ausnahmeregelungen offen. „Wir werden das Gesetz im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern aller Branchen, in denen der Mindestlohn wirksam wird, erarbeiten und mögliche Probleme, z.B. bei der Saisonarbeit, bei der Umsetzung berücksichtigen“, heißt es im Koalitionsvertrag. Eine Steilvorlage für die Unternehmerlobby, die diese flugs aufnahm. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer erklärte zum Abschluss der Koalitionsverhandlungen: „Bei der gesetzlichen Ausgestaltung des Mindestlohnes wird es darauf ankommen, mehr Differenzierungen und Abweichungen vom Mindestlohn zu ermöglichen. Hier wird sich die Wirtschaft engagiert in den Gesetzgebungsprozess einbringen“ (BDA-Presse-Info, 27.11.13).

Das tut sie gegenwärtig und mobilisiert eine Abwehrfront aus CSU/CDU und Grünen, Medien und so genannten Wirtschaftsforschern.
Dabei sind bereits jetzt zahlreiche  Ausnahmen  festgelegt: „Der Mindestlohn gilt nicht für Auszubildende, für Praktikanten, die ihr Praktikum im Rahmen einer Schul- oder Studienordnung absolvieren... heißt es im Koalitionsvertrag. Ebenso Bezieher von Renten. Geprüft wird auch, ob landwirtschaftliche Erntehelfer sowie Zeitungsausträger vom Mindestlohn ausgeklammert  werden können. Auch schwer zu vermittelnde Erwerbslose sollen in den ersten zwölf Monaten ihrer Beschäftigung vom Mindestlohn ausgeschlossen bleiben.

Und der Kampf geht um weitere Ausnahmeregelungen und Absenkungen, mit denen ein „universeller Mindestlohn“ unterwandert und zerfleddert wird. So rücken jetzt abgesenkte Mindestlohnsätze für jüngere Arbeitnehmer in den Vordergrund. Dieser Forderung schließen sich auch die Grünen an, mit einer hinterfotzigen Begründung: „Ein Mindestlohn sollte zum Beispiel keinen Anreiz dafür setzen, dass junge Menschen jobben gehen und dafür auf eine Ausbildung verzichten“, sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Brigitte Pohmer.

Der Arbeitsmarktexperte des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Karl Brenke sagte dagegen: „Ich habe Probleme damit, dass bestimmte soziale Gruppen ausgeklammert werden sollen. Das könnte dazu verleiten, dass Arbeitsplätze dann gerade mit diesen Personen besetzt werden und zu Verdrängungseffekten auf dem Arbeitsmarkt führen“ (zit. nach SZ, 30.1.14). Brenke befürchtet auch, dass Arbeitnehmer, die nicht nach ihrer Arbeitszeit bezahlt werden, sondern pro Stück oder Leistungseinheit, aus dem Geltungsbereich  herausgenommen werden: Taxifahrer, Zeitungsausträger und Stücklohnempfänger. Sollte sich das bestätigen, würde sich der Kreis der Anspruchsberechtigten um weitere 600.000 verringern. In einer Untersuchung kommt das DIW zu dem Ergebnis, dass die Zahl der anspruchsberechtigten weit unter fünf Millionen liegen wird (DIW-Wochenbericht 5/2014). Möglicherweise könnte sich die Zahl der so genannten Anspruchsberechtigten sogar halbieren, gegenüber 2012. Die Gründe lägen in den zahlreichen Ausnahmeregelungen, aber auch in generell steigenden Löhnen bis 2015 bzw. 2017.

Kaufkraftschub? Damit würde auch der Nachfrage- und Konjunkturimpuls, der von der Einführung eines flächendeckenden und „universellen Mindestlohns“ (Hans-Böckler-Stiftung) ausginge nicht ausgelöst. Eine Studie des Pestel Instituts (Hannover) im Auftrag von Ver.di und NGG hatte ergeben, dass ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland einen Kaufkraftzuwachs von 19,1 Milliarden Euro  brächte. „Der gesetzliche Mindestlohn wirkt damit wie ein eigenständiges Konjunkturprogramm für die deutsche Wirtschaft“, sagte die stellvertretende Ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis (ver.di-presse, 9.7.13). Das widerlegt auch den neoliberalen Un-Sinn des Ifo-Präsidenten, wonach der Mindestlohn ein Arbeitsplatzkiller sei. Er würde  weit mehr Arbeitsplätze schaffen, als evtl in einigen Friseurbetrieben verloren gingen. Er wäre zudem ein Beitrag zu der von EU-Kommission und IWF geforderten Stärkung der deutschen Binnennachfrage und ein – kleiner - Schritt weg von der totalen Exportorientierung der deutschen Wirtschaft, womit sich auch die ökonomischen Ungleichgewichte in der Eurozone etwas mindern könnten.

Text: Fred Schmid, isw Foto: Jens-Olaf

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Farkha-Festival 2024 abgesagt.
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