27.01.2016: Die CSU droht der Bundesregierung in einem Brief an Bundeskanzlerin Merkel mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, wenn die Grenzen für Flüchtende nicht dichtgemacht werden. Das Asylrecht soll endgültig abgeschafft werden. So konstituieren sich mit jedem neuen Zaun, jeder neuen Maßnahme zur Flüchtlingsabwehr die Umrisse eines zukünftigen Europas. Auf den Widerpruch der SPD gibt sich die CSU gelassen, die SPD sei bislang jedesmal umgefallen, meint Bayerns Ministerpräsident Seehofer. Vor diesem Hintergrund verhandelt die Regierungskoalition über ein "Asylpaket II" mit dem noch mehr Menschen noch schneller abgeschoben werden können. PRO ASYL, Medico International rufen zusammen mit anderen Organisationen zu Protestaktionen auf.
PRO ASYL kritisiert, dass das geplante Gesetz nicht darauf abzielt, die Asylverfahren zu beschleunigen, sondern einen großen Teil der Schutzsuchenden von fairen Asylverfahren auszuschließen und sie möglichst schnell abzuschieben. Alle Flüchtlinge aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“, alle Flüchtlinge, die einen Folgeantrag gestellt haben, weil sich ihre Situation grundlegend verändert hat, sowie alle Schutzsuchenden, denen unterstellt wird, sie hätten ihre Papiere vernichtet, sollen künftig beschleunigten Asylverfahren unterworfen werden, die in nur einer Woche abgeschlossen werden sollen. In einer Woche, so PRO ASYL, sei es jedoch keinesfalls möglich, Fluchtgründe individuell, fair und sorgfältig zu prüfen! Insbesondere traumatisierte Menschen brauchen viel mehr Zeit als eine Woche, um stabil genug für eine Anhörung zu sein und ihre Asylgründe detailliert vorzulegen – das zeigen die Erfahrungen aus der Arbeit der psychosozialen Zentren. Zudem ist typisch für Menschen auf der Flucht, dass sie ohne Pass sind. Denn wer verfolgt wird und untertauchen muss, kann in der Regel keine Papiere beantragen und mitnehmen.
Isoliert in speziellen „Aufnahmezentren“
Alle Flüchtlingsgruppen, die Schnellverfahren unterworfen werden sollen, werden in Zukunft verpflichtet sein, in besonderen Aufnahmezentren zu leben, in denen sie von Unterstützern und Helfern abgeschottet werden. Nicht einmal die Kinder dürfen in Schulen Kontakt zu Einheimischen aufnehmen – sie werden im Sammellager beschult. Wenn die Betroffenen auch nur den ihnen zugewiesenen Landkreis verlassen, gilt ihr Asylantrag als abgelehnt, so sieht es das Gesetz vor.
Von wegen besonderer Schutz von Ehe und Familie
Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Verschärfung des Familiennachzugs vor. Wie weitgehend die Restriktion sein soll, ist in der Koalition umstritten. Die Organisationen befürchten, dass Begrenzungen des Familiennachzugs dazu führen, dass viele Angehörige, auch Kinder, die lebensgefährliche Flucht übers Meer auf sich nehmen werden anstatt auf eine Visaerteilung zu warten. Der verweigerte Familiennachzug wird tödliche Folgen haben.
PRO ASYL bittet um Unterstützung des Aufrufs an den Deutschen Bundestag:
Asylpaket II stoppen – Keine Einschränkung von fairen Asylverfahren!
Die Bundesregierung will mit dem neuesten Asylpaket noch mehr Menschen noch schneller abschieben – selbst dann, wenn sie körperlich oder psychisch schwer krank sind und eine Abschiebung für sie potentiell lebensbedrohlich ist.
Das geplante Gesetz hebelt für viele Flüchtlinge ein angemessenes und faires Asylverfahren aus, es schränkt den Familiennachzug ein und erkennt medizinische Abschiebehindernisse nicht an. Diese extreme Einschränkung des Asylrechtes muss gestoppt werden!
Für alle Flüchtlinge aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“, für alle, die einen Folgeantrag gestellt haben, weil sich ihre Situation grundlegend verändert hat, sowie für Menschen, denen vorgeworfen wird, sie hätten ihre Papiere vernichtet, sollen künftig beschleunigte Verfahren gelten: Das Asylverfahren muss in nur einer Woche über die Bühne gebracht werden.
Die meisten Flüchtlinge fliehen jedoch ohne Papiere nach Europa – oder aber Dokumente gehen auf der Flucht verloren. Die Bundesregierung schafft damit die Grundlage, potentiell für alle Asylsuchenden solche Schnellverfahren anzuwenden.
Hinzu kommt: All diese Flüchtlingsgruppen werden in Zukunft verpflichtet sein, in besonderen Aufnahmezentren zu leben. Und schon wenn sie lediglich den Landkreis verlassen, dem sie zugeteilt wurden, gilt ihr Asylantrag als abgelehnt.
Im Asylverfahren müssen Fluchtgründe geordnet und schlüssig vorgetragen werden und traumatische Erfahrungen ggf. mit detaillierten ärztlichen Gutachten belegt werden. Dafür braucht es Zeit und eine geschützte Atmosphäre, in der die Menschen sich sortieren und sich Unterstützung und Beratung für die Einordnung und Aufarbeitung des Erlebten suchen können.
All das soll in Zukunft für einen großen Teil der Flüchtlinge nicht mehr möglich sein.
Auch die Berücksichtigung und zeitlich intensive Überprüfung kinderspezifischer Fluchtgründe wird unmöglich gemacht.
Und anstatt chronisch erkrankte Kinder im Sinne des Kindeswohls umfassend zu unterstützen, wird Flüchtlingsfamilien mit der Abschiebung ins Herkunftsland die z.T. lebensnotwendige Gesundheitsversorgung versagt.
Selbst Menschen, die krank oder schwer durch ihre Erlebnisse im Herkunftsland traumatisiert sind, dürften mit dem neuen Gesetz im Schnellverfahren abgeschoben werden. Der Grund: sie könnten sich schließlich auch in irgendeinem Teil ihres Herkunftslandes behandeln lassen. Gegen das Trauma sollen eben zur Not Medikamente genommen werden. Das entbehrt jeder ethischen, medizinischen und psychotherapeutischen Grundlage.
Die geplanten Verschärfungen verletzen elementare Rechte der Betroffenen und gehen an den Kern der humanitären Werte unseres Asylrechts.
Wir rufen daher die Bundesregierung und alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die Verschärfungen des Asylpakets II abzulehnen.
Den Aufruf unterzeichnen
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