marxistische linke - Partnerin der Europäischen Linken

marxli SatzungSatzung
(in der Fassung vom 13.04.2014)

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen »marxistische linke – ökologisch, emanzipatorisch, feministisch, integrativ« mit der Kurzbezeichnung »marxistische linke e.V.« Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck
Zweck des Vereins ist die Förderung der Zusammenarbeit von MarxistInnen und KommunistInnen, unabhängig von ihrer sonstigen Organisations- oder Parteizugehörigkeit, um gemeinsam zur wissenschaftlichen Erklärung der Realität, zur politischen Willensbildung und einem stärkeren Einfluss marxistischen Denkens in Gesellschaft und Politik beizutragen.

Der Verein setzt sich als Ziel:

  • den Einfluss der marxistischen Gesellschaftsanalyse durch die Aktualisierung und Verbreitung marxistischen Wissens und dialektischen Herangehens zu verstärken;
  • die Erforschung der Geschichte der kommunistischen und sozialistischen Bewegung;
  • soziales und emanzipatorisches, ökologisches, antimilitaristisches sowie demokratisches und progressives Denken und Handeln zu fördern, was die entscheidende Voraussetzung für die Überwindung des Kapitalismus ist;
  • die politische und ökonomische Emanzipation der arbeitenden Klasse zu befördern;
  • zum gemeinsamen politischen Handeln der demokratischen und alternativen Linken in Deutschland sowie auf internationaler Ebene beizutragen, gesellschaftliche Kräfte weit über die Linke hinaus im Widerstand gegen die neoliberale Politik zu bündeln und den Aufbau eines festen gesellschaftlichen und politischen Blockes gegen den Neoliberalismus zu befördern;
  • im Sinne von Karl Marx “alle Verhältnisse umzuwerfen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist ...”.


Zur Erreichung der Ziele arbeitet der Verein mit allen Vereinigungen und Bewegungen zusammen, die sich den Werten und Traditionen der sozialistischen, kommunistischen und klassenorientierten gewerkschaftlichen Arbeiterbewegung, der feministischen Bewegung und der Gleichstellung der Geschlechter, der Umweltbewegung und einer nachhaltigen Entwicklung, des Friedens und der internationalen Solidarität, der Menschenrechte, des Humanismus und des Antifaschismus, des progressiven Denkens im nationalen und internationalen Rahmen verpflichten.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

  • Durchführung von Treffen zur Diskussion theoretischer und aktueller gesellschaftlicher und politischer Probleme;
  • Durchführung wissenschaftlicher Kolloquien, Seminare und Kurse;
  • kapitalismuskritische Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, u.a. mittels eigener und befreundeter Medien; wie z.B. dem Internet-Nachrichtenportal www.kommunisten.de;
  • Erstellung und Verbreitung von dem Satzungszweck dienenden Publikationen,
  • Zusammenarbeit mit anderen politischen und gesellschaftlichen Vereinigungen sowie wissenschaftlichen Einrichtungen und Organisationen, soweit dies dem Satzungszweck dient.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Der Verein kann, wenn es der Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke dient, Mitglied übergeordneter Vereinigungen werden. Dazu bedarf es des Beschlusses einer Mitgliederversammlung.

§3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins können

  • natürliche Person ab der Vollendung des 14. Lebensjahres und
  • juristische Personen

werden, wenn sie sich bereit erklären, den Zweck und die Ziele des Vereines zu unterstützen und den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.
Mitglied kann nicht sein, wer einer Organisation angehört, deren Ziele im Widerspruch zu den Zielen des Vereins stehen. Die Feststellung der Unvereinbarkeit trifft die Mitgliederversammlung.

Selbstverständnis
Die Mitglieder arbeiten zusammen in der Tradition der Kämpfe gegen kapitalistische Ausbeutung, Umweltzerstörung, politische Unterdrückung und verbrecherische Kriege, gegen Faschismus und Diktatur, in der Tradition des Widerstandes gegen patriarchale Herrschaft und gegen jede Diskriminierung derer, die anders sind. Sie weisen antikommunistische Verfälschungen zurück und verteidigen die Legitimität der Bewegung, die sich zum Ziel gesetzt hat, den Kapitalismus zu überwinden und die Millionen von Menschen inspiriert und ihnen soziale Sicherheit gebracht hat. Sie halten die Erinnerung an diese Kämpfe, an die Opfer und Leiden wach. Ihnen ist dabei bewusst, dass auf diesem Weg Fehler, Unrecht und Verbrechen geschahen. Der Stalinismus ist eine Entstellung kommunistischer Theorie und Praxis, steht im absoluten Widerspruch zu sozialistischen und kommunistischen Idealen und ist eine Absage an die Emanzipation der arbeitenden Klasse. Bei der kritischen Überprüfung der Geschichte der sozialistischen und kommunistischen Bewegung geht es den Mitgliedern darum, Denkweisen und Strukturen zu überwinden, die dem humanistischen Anspruch der marxistischen Idee und Weltanschauung widersprechen, und um die Schlussfolgerungen, wie heute eine marxistische Kraft formiert sein muss, damit sie mit ihren Erfahrungen und Vorstellungen wirkungsvoll zu einem Prozess beitragen kann, in dem die arbeitende Klasse ihre Zukunft selbst in die Hände nimmt.

§4 Erwerb der Mitgliedschaft
Der Vereinsbeitritt erfolgt über einen schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft an den Vorstand. Mitglieder gelten als aufgenommen, wenn der erweiterte Vorstand nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der schriftlichen Erklärung, Mitglied werden zu wollen, die Aufnahme ablehnt. Diese Ablehnung muss dem Antragsteller schriftlich – per e-mail genügt dieser Anforderung - mitgeteilt werden. Auf Antrag des Antragstellers muss die Ablehnung begründet werden. Der Vorstand informiert über Ablehnungen auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung.

§5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch

  • Tod des Mitglieds, bei juristischen Personen mit deren Erlöschen, bei sonstigen Gruppen und Vereinigungen mit deren Auflösung,
  • Austritt aus dem Verein,
  • Streichung von der Mitgliederliste,
  • Ausschluss aus dem Verein.

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er soll begründet werden.

Ein Mitglied kann durch Beschluss des erweiterten Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Beitragszahlung mehr als 6 Monate im Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied und der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung mitzuteilen.

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise schädigt, ernsthaft die Satzung verletzt oder den Zielen des Vereins zuwiderhandelt.

Den Antrag auf Ausschluss kann jedes Mitglied stellen. Über den Antrag entscheidet der erweiterte Vorstand im Konsensverfahren. Auf Antrag des ausgeschlossenen Mitgliedes ist der Ausschluss zu begründen. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zur persönlichen oder schriftlichen Stellungnahme zu geben. Die Ausschließung ist der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung mitzuteilen. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand
  3. der erweiterte Vorstand

Die Mitgliederversammlung kann die Bildung weiterer Vereinsorgane beschließen, ohne die Satzung zu verändern.
Die Organe des Vereins arbeiten nach dem Konsensprinzip.

§7 Die Mitgliederversammlung
Mindestens einmal im Jahr soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Die Einladung erfolgt 4 Wochen vorher per E-Mail durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorgeschlagenen Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mailadresse. Mitglieder, die keine E-Mail- Adresse haben, werden schriftlich über die zuletzt bekannte Postadresse eingeladen.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorstand.
Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Vom Vorstand eingeladene Gäste können teilnehmen; sie haben Rederecht, können aber nicht an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, den erweiterten Vorstand und ggf. weitere Vereinsorgane. Die Wahlordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung kann eine Schieds- und/oder Beitragsordnung sowie eine politische Grundsatzerklärung beschließen, die nicht einen Teil der Satzung bilden.

Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Juristische Personen, die nach §3 der Satzung Mitglied des Vereins sind, können einen stimmberechtigten Vertreter / Vertreterin für die Mitgliederversammlung des Vereins benennen. Vertreter/Vertreterinnen einer juristischen Person, die selbst als natürliche Person Mitglied sind, können in beiden Eigenschaften abstimmen.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von zwei Mitgliedern der Versammlungsleitung zu unterzeichnen ist.

§8 Vorstand

Der Vorstand besteht aus vier Vorstandsmitgliedern, die den Verein im Sinne des §26 BGB nach innen und außen vertreten. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.

§9 erweiterter Vorstand
Der erweiterte Vorstand besteht aus den vier Vorstandsmitgliedern und weiteren Mitgliedern. Die Größe und Zusammensetzung des erweiterten Vorstandes wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Dabei soll der Anteil der Frauen 50 Prozent betragen; er muss mindestens dem Anteil der Frauen im Verein entsprechen. Sollte die Mindestquotierung nicht einzuhalten sein, muss die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit die Aufhebung der Quotierung beschließen.

Dem erweiterten Vorstand obliegen die Leitung des Vereins, die Führung seiner Geschäfte und die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung. Er hat diejenigen Aufgaben zu erledigen, die durch die Satzung nicht ausdrücklich einem anderen Einzelorgan zugewiesen sind.
Der erweiterte Vorstand tagt nicht öffentlich; er kann zu seinen Sitzungen Mitglieder oder Sachverständige, die nicht Mitglieder des Vereins sind, einladen. Er legt auf der Mitgliederversammlung Rechenschaft über seine Tätigkeit ab.

§10 Bestellung des Vorstands und des erweiterten Vorstandes
Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren einzeln gewählt. Mitglieder des Vorstands können nur Mitglieder des Vereins sein; mit dem Ende der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die Mitgliederversammlung ist zulässig. Ein Mitglied bleibt nach Ablauf der regulären Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt.
Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder des Vorstands berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu berufen.

§11 Lokale und regionale Gruppen
Vereinsmitglieder können mit Zustimmung des erweiterten Vorstandes lokale und regionale Gruppen bilden. Der erweiterte Vorstand kann lokale und regionale Gruppen auflösen.

§12 Nachrichtenportal
Der Verein betreibt in Kooperation mit dem Herausgeberkreis das Nachrichtenportal www.kommunisten.de.
Redaktion und Chefredakteur werden einvernehmlich vom erweiterten Vorstand und dem Herausgeberkreis berufen.
Der Chefredakteur leitet das Nachrichtenportal eigenverantwortlich und ist dem erweiterten Vorstand und dem Herausgeberkreis gegenüber rechenschaftspflichtig.

§13 Mittel des Vereins
Die zur Erreichung seines Zwecks nötigen Mittel erwirbt der Verein durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Teilnehmergebühren und Verwertung der politischen Analysen und Forschungsergebnisse in geeigneten Publikationen.
Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 2 Euro. Darüber hinaus kann die Mitgliederversammlung eine Beitragsordnung festlegen, die nicht Teil der Satzung ist.

§14 Änderung der Satzung, Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen
Die Beschlussfassung über die Änderung der Satzung des Vereins oder über die Auflösung des Vereins kann nur auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen. Für die Auflösung des Vereins ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Anträge auf Änderung der Satzung oder zur Auflösung des Vereins müssen in der Einladung zur Mitgliederversammlung ausdrücklich aufgeführt werden.
Der erweiterte Vorstand ist berechtigt die Satzung vorläufig zu ändern, wenn es infolge gerichtlicher oder gesetzlicher Vorgaben erforderlich sein sollte.
Im Falle der Auflösung des Vereins ist der Vorstand gemeinsam vertretungsberechtigter Liquidator, falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen beruft.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins je zur Hälfte an

  • Verein »Lebendiger Marxismus – Dokumentationspool e.V.«, Göttingen
  • »Institut für sozial-ökologische Wirtschaftsforschung isw e.v.«, München

die es unmittelbar und ausschließlich für deren satzungsgemäßen Zwecke zu verwenden haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.

§ 15 Sonstiges
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.

§16 Inkrafttreten der Satzung
Diese Satzung wurde von der Gründungsversammlung am 22. Februar 2014 beschlossen.

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Satzung in der geänderten Fassung beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 13.04.2014

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit gemäß § 71 Abs. 1 BGB

Bettina Jürgensen                    Sabine Leidig

Michael Maercks                    Peter Schmitt


Farkha Festival Komitee ruft zu Spenden für die Solidaritätsarbeit in Gaza auf

CfD communist solidarity dt
zum Text hier
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UNRWA Gazakrieg Essenausgabe

UNRWA Nothilfeaufruf für Gaza
Vereint in Menschlichkeit, vereint in Aktion

Mehr als 2 Millionen Menschen, darunter 1,7 Millionen Palästina-Flüchtlinge, zahlen den verheerenden Preis für die Eskalation im Gazastreifen.
Zivilisten sterben, während die Welt zusieht. Die Luftangriffe gehen weiter. Familien werden massenweise vertrieben. Lebensrettende Hilfsgüter gehen zur Neige. Der Zugang für humanitäre Hilfe wird nach wie vor verweigert.
Unter diesen Umständen sind Hunderttausende von Vertriebenen in UNRWA-Schulen untergebracht. Tausende unserer humanitären Helfer sind vor Ort, um Hilfe zu leisten, aber Nahrungsmittel, Wasser und andere lebenswichtige Güter werden bald aufgebraucht sein.
Das UNRWA fordert den sofortigen Zugang zu humanitärer Hilfe und die Bereitstellung von Nahrungsmitteln und anderen Hilfsgütern für bedürftige Palästina-Flüchtlinge.
Dies ist ein Moment, der zum Handeln auffordert. Lassen Sie uns gemeinsam für die Menschlichkeit eintreten und denjenigen, die es am meisten brauchen, die dringend benötigte Hilfe bringen.

Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge

Spenden: https://donate.unrwa.org/gaza/~my-donation


 

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