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Gemeinnuetzigkeit vvn 025.03.2021: Berliner Finanzamt spricht Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit wieder zu ++ VVN-BdA: "Wir werten das als Signal, dass die Vernunft siegen wird" ++ Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" begrüßt Bescheid des Finanzamtes, "aber das Problem ist nicht gelöst"

Der Fall sorgte für Aufsehen und Empörung, als das Berliner Finanzamt im November 2019 der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit entzogen hat, Spenden also steuerlich nicht mehr absetzbar sind. Ausschlaggebend war die Einschätzung des bayerischen Verfassungsschutzes, wonach es sich bei der VVN-BdA um einen "linksextremistisch beeinflussten" Verein handele. Die VVN war 1947 nach der Befreiung von antifaschistischen Widerstandskämpfer*innen und Überlebenden und Verfolgten des Naziregimes gegründet worden.

"Es ist eine Sauerei, dass unser bayerischer Landesverband in dem Bericht steht", empörte sich Thomas Willms, Bundesgeschäftsführer der VVN-BdA. Die Holocaust-Überlebende Esther Bejarano sprach in einem Offenen Brief an Finanzminister Olaf Scholz (SPD) von einer "unsäglichen, ungerechten Entscheidung". Auch viele andere protestierten, unter anderem das Internationale Auschwitz Komitee und der Zentralrat der Juden in Deutschland. Mehr als 50.000 Unterstützer*innen unterschrieben im Internet die Petition "Die VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben!".  Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit motivierte viele Antifaschist*innen Mitglied der VVN-BdA zu werden. Bundesweit traten an die 2.000 neue Mitglieder ein.

Auf Grund der Proteste lenkte das zuständige Berliner Finanzamt zumindest ein wenig ein und stundete der VVN-BdA eine fünfstellige Steuerschuld, die aus der Aberkennung der Gemeinnützigkeit entstand. Die Bundesregierung und ihr Finanzminister Olaf Scholz beharrten aber darauf, dass die zuständigen Finanzbehörden und auch der Verfassungsschutz im Grundsatz alles richtig gemacht hätten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine umfangreiche Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.

Der Entzug der Gemeinnützigkeit geht auf Dossiers des bayerischen Verfassungsschutzes zurück. Im bayerischen Verfassungsschutzbericht 2018 wird die VVN-BdA als "linksextremistisch beeinflusst" gelistet. "Die VVN-BdA ist die bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus", heißt es in einem eigenen Kapitel über die VVN-BdA. Sowohl Landesverband wie Bundesverband von VVN-BdA würden die "gleichen politischen Ziele" und "gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen" verfolgen. "Bayern fühlt sich für das ganze Reich verantwortlich und hat aus der Provinz heraus auf die Bundesebene gezielt", kritisierte VVN-BdA-Bundesgeschäftsführer Willms.

Über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit entschieden wurde indes bei einem Finanzamt in Berlin, dem Sitz des Bundesverbandes der Organisation, das sich aber bei seiner Entscheidung auf den bayerischen Verfassungsschutzbericht bezog..

Das Bundesinnenministerium verteidigte das Vorgehen der Behörden. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion heißt es: "Eine der Aufgaben des Verfassungsschutzbehörden ist, die Bevölkerung über als extremistisch eingestufte Organisationen zu informieren." Würden Organisationen in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines der Länder als extremistisch eingestuft, sei "die Steuerverwaltung verpflichtet, den Entzug der Gemeinnützigkeit zu veranlassen". Welche Erkenntnisse die Bundesregierung zu Verstößen der VVN-BdA gegen die "freiheitlich-demokratische Grundordnung" habe, bleibt derweil offen. Sie verweigert dazu die Antwort. Die Bundesregierung will nicht einmal sagen, ob die VVN-BdA auf Bundesebene überhaupt vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Auch in Bayern kamen die "Verfassungsschützer" unter Druck. Im Verfassungsschutzbericht Bayern für das Jahr 2019 wird zwar der Landesverband noch als "linksextremistisch beeinflusst" dargestellt, für den Bundesverband wird diese Einstufung aber nicht mehr vorgenommen. In der Berliner Bundesgeschäftsstelle der VVN-BdA wurde dies als ein erstes "Zurückweichen" der Behörden in Bayern gewertet.

Als dann in dem im August 2020 veröffentlichten Halbjahresbericht des bayerischen Verfassungsschutzes die VVN-BdA überhaupt nicht mehr aufgeführt wurde, entfielen die Gründe für den Entzug der Gemeinnützigkeit endgültig. Der Hintergrund für die Umformulierungen des bayerischen Nachrichtendienstes könnte auch sein, dass in Bayern selbst eine Klage des Landesverbandes der VVN-BdA vor einem bayerischen Finanzgericht anhängig ist. Auf jeden Fall war die Begründung für den Entzug der Gemeinnützigkeit entfallen. Daraufhin begann das monatelange Warten auf einen Bescheid des Berliner Finanzamtes.

Gestern (24.3.) dann die Nachricht. "Nach eingehender Prüfung" könne die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2019 wieder gewährt werden, heißt es in einem Bescheid des Finanzamts. Zur Begründung teilt das Finanzamt mit, da die Bundesvereinigung der VVN-BdA im Jahr 2019 im Verfassungsschutzbericht des bayerischen Geheimdienstes nicht mehr als "extremistische Organisation" eingestuft sei, stehe der Paragraph 51 der Abgabenordnung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit "nicht im Wege".

Gemeinnuetzigkeit vvn

Die VVN-BdA erklärt hierzu: "Wir werten das als Signal, dass die Vernunft siegen wird und wir sind jetzt zuversichtlich, bald auch eine positive Nachricht für die Jahre 2016-18 zu erhalten."

Die VVN-BdA bedankt sich in einer Presseerklärung "bei allen, die uns bei dieser schwierigen und langen Auseinandersetzung unterstützt haben! Durch die große Solidarität, die verstärkte Öffentlichkeit und den lauten Protest von Vielen wurde deutlich, welche Bedeutung die VVN-BdA in diesem Land bis heute innehat, und dass Antifaschismus eine breite gesellschaftliche Basis hat. Gemeinsam sind wir stark!"

Für die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" erklärte Stefan Diefenbach-Trommer, dass der durchaus positiv zu bewertende Bescheid des Finanzamtes aber das Problem nicht löse. Natürlich müssen gemeinnützige Organisationen sich im Rahmen der Rechtsordnung und der Menschenrechte bewegen, aber es dürfe nicht sein, dass die Gemeinnützigkeit eines Vereins von politischen Bewertungen abhängig ist. Die Arbeit des VVN-BdA werde davon beeinflusst, wie ein Landesamt für Verfassungsschutz seine Arbeit bewerte, bemängelte Diefenbach-Trommer in einer Presserklärung. Die in der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” zusammengeschlossenen 180 Vereine und Stiftungen fordern ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht, das über das Steuerrecht hinaus geht und die wichtige Rolle zi­vilgesellschaftlicher Or­ganisationen für Demokratie und politische Entscheidungen an­erkennt.

Jetzt muss auch Attac, Campact und Change.org die Gemeinnützigkeit wieder zuerkannt werden! Der Kampf geht weiter!


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