Deutschland

07.01.2015: So untätig Sachsens Polizei und Justiz gegen die Terrorbande der NSU war, so rührig ist sie in ihrem Vorgehen gegen AntifaschistInnen. Auch friedliche verlaufende Blockaden im Zusammenhang mit den Neonazi-Aufmärschen in Dresden wurden stets als Straftat gewertet und zahlreiche Verfahren eingeleitet. So wurde der 37-jährige Tim H. Anfang 2013 vom Amtsgericht Dresden zu einem Jahr und 10 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, weil er mit einem Megafon mit den Worten „Kommt nach vorne!“ zum Durchbruch einer Polizeikette aufgerufen haben soll.

An dem Jugendpfarrer Lothar König aus Jena wollten die sächsischen Staatsanwälte ein Exempel statuieren. Das Verfahren wurde eingestellt.

Zwei Tage vor der Wahl von Bodo Ramelow zum Ministerpräsidenten Thüringens hatte das Dresdner Amtsgericht die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Ramelow beantragt. Jetzt bittet Ramelow selbst um die Aufhebung seiner Immunität.

In einem Schreiben hat sich Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (DIE LINKE) an Landtagspräsident Christian Carius (CDU) gewandt und darin um die Aufhebung seiner Immunität gebeten. Er will sich vor Gericht gegen die erhobenen Vorwürfe „sachgerecht“ verteidigen können, so Ramelow.

Die Staatsanwaltschaft will „ein Strafverfahren wegen Sprengung einer Versammlung" fortführen. Ramelow hatte mit tausenden AntifaschistIinnen im Februar 2010 gegen einen „Trauermarsch" von Nazis anlässlich der Bombardierung Dresdens protestiert und blockiert. Die Dresdner Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren gegen ihn ein und stellte fest, dass Ramelow die Gegendemonstration maßgeblich mitorganisiert und so die genehmigte Demonstration der Nazis behindert habe.

Das Verfahren wurde im April 2014 eingestellt, allerdings sollte Ramelow für seine eigenen Anwaltskosten aufkommen. Dagegen wehrt er sich und meint: "Es geht hier letztlich nicht um mich, sondern um die Frage, ob man zu Demonstrationen gehen kann oder nicht".

Jetzt schreibt Ramelow: „Ich selbst wünsche ausdrücklich die Aufhebung der Immunität". Ihm sei es wichtig, dass die Abgeordneten ihre Entscheidung vor dem Hintergrund treffen, „dass es bei dem gegen mich gerichteten Strafbefehlsverfahren nicht um die Sanktion strafbaren Verhaltens geht, sondern um eine dezidiert politisch motivierte Verfolgung eines Menschen" gehe. Wegen der „völlig inakzeptablen Strafverfolgung" seiner Person, die Ramelow als „möglichen Missbrauch des Verfahrens für politische Zwecke" wertet, habe er die Aufhebung beantragt.

Tatsächlich habe „die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag in Dresden eine Fraktionssitzung unter freiem Himmel abgehalten", heißt es in dem Schreiben. (auf dem Foto links die Landtagsfraktion DIE LINKE)

„Kommt nach vorn“
Bei der Blockade von Europas größtem Nazi-Aufmarsch im Februar 2011 in Dresden soll der 37-jährige Tim H. die Wörter „Kommt nach vorne“ durch ein Megafon gerufen haben. Bis heute gibt es keine Beweise dafür. Beteiligten Polizisten erkennen ihn nicht und ein Anwohner ist sich sicher: „Der war es nicht.” Trotzdem wurde Tim im Januar 2013 dafür zu fast zwei Jahren Gefängnis verurteilt – ohne Bewährung.

Seit 8. Dezember wird der Prozess gegen ihn neu verhandelt. Bisher hat keiner der Zeugen den Beschuldigten identifizieren können. Die Polizei steht im Verdacht Videos bearbeitet zu haben. Der Anwalt von Tim H., Ulrich von Klinggräff, wirft der Polizei eine „ganz deutlich manipulative Arbeit“ vor. Man habe „zielgerichtet“ Passagen ausgewählt, die sich auf eine Person konzentrierten.

In einem Solidaritätsaufruf mit Tim H., in dem sein Freispruch gefordert wird, heißt es, dass dieses Urteil „monatelange Unsicherheit und Angst vor der Willkür der ,sächsischen Demokratie‘“bedeutet. Tatsächliche Taten, Beweise und Rechtsstaatlichkeit seien „in den Hintergrund“ geraten, so der Appell. „Diejenigen in Justiz, Polizei und sächsischer Politik, die Antifaschisten wie Tim kriminalisieren, unterhöhlen Bürgerrechte und relativieren mit ihrer Extremismusideologie die Gefahr von rechts.“


txt: lm
foto: (1) DIE LINKE, (2) lm

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