17.05.2018: CSU-Mehrheit beschließt neues Polizeigesetz ++ Debatte im Landtag von Protesten begleitet ++ Gewerkschaft der Plizei lehnt Polizeigesetz ab ++ Klage vor Bundesverfassungsgericht angekündigt ++ Für Bundesinnenminister Horst Seehofer ist bayerisches Gesetz die Blaupause für alle Bundesländer ++ in Sachsen einigen sich CDU und SPD auf Entwurf für verschärftes Polizeigesetz
Der Bayerische Landtag hat am Dienstagabend (15.5.) das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) mit den Stimmen der CSU-Mehrheit beschlossen. 89 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf der Staatsregierung, 67 dagegen und zwei enthielten sich.
![]() "Die CSU hat die Macht und die Mehrheit, das neue Gesetz durchzusetzen. Dabei ist das gefährlicher und dümmer, als es die Polizei erlaubt." Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung |
Mit diesem Beschluss ignorieren bayerische Staatsregierung und die CSU-Mehrheit die Bedenken und Proteste gegen das neue Gesetz. Bayernweit waren in den letzten Tagen Zehntausende auf die Straße gegangen. Die größte Demonstration fand am vergangenen Donnerstag in München mit über 30.000 Teilnehmer*innen statt. Auch
Zehntausende in München gegen neues Polizeigesetz |
während der Debatte im Landtag hielten die Proteste an. So skandierte von der Besuchertribüne des Landtags eine Gruppe von Jugendlichen "Wir sind hier, wir sind laut, weil ihr uns die Freiheit raubt." In der Münchner Innenstadt demonstrierten mehr als 2.000 Schüler*innen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) warf den Kritikern des neuen bayerischen Polizeigesetzes vor, "unbedarfte Menschen" in die Irre zu führen und "Lügenpropaganda" zu betreiben.
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) im DGB, Oliver Malchow, lehnt das bayerische Polizeiaufgabengesetz ebenfalls ab. "Handgranaten oder andere Sprengmittel, die gegen Personen gerichtet werden könnten, lösen das Bild der Bürgerpolizei, so wie wir sie verstehen, auf und ersetzen es durch eine militarisierte Polizei", sagte Malchow der »Welt«. Er sieht eine Grenze überschritten, wenn Straftäter mit militärischen Mitteln bekämpft werden sollen.
![]() Oliver Malchow, Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) im DGB |
Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz hat Bayern das schärfste Polizeigesetz in Deutschland, mit dem auch die Grenzen zwischen Polizei und Geheimdiensten verwischt werden. Bereits im Sommer 2017 war das bayerische Polizeiaufgabengesetz verschärft worden. Mit der Novellierung wurden polizeiliche Eingriffe nicht nur dann erlaubt, wenn eine Gefahr für überragend wichtige Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit und Freiheit droht, sondern auch wenn es um "erhebliche Eigentumspositionen" auf Sachen geht, "deren Erhalt im besonderen öffentlichen Interesse liegt". Personen, die keine Straftat begangen haben, aber im Verdacht stehen, dies zu tun, können ohne zeitliche Befristung zur Vorbeugung eingesperrt werden. Damals enthielten sich die Abgeordneten der SPD und der Freien Wähler der Stimme, nur die Grünen stimmten dagegen. Jetzt hat sich die SPD zum Sprachrohr der Proteste gegen das Polizeiaufgabengesetz gemacht. Im Herbst ist Landtagswahl in Bayern.
![]() Gerhart Baum (FDP), ehemaliger Bundesinnenminister, Berliner Zeitung |
Mit dem neuen Gesetz wird der Polizei ermöglicht, bereits bei einer "drohenden Gefahr", bei der im Unterschied zu "konkreten Gefahr" keine hinreichend konkretisierten Tatsachen vorliegen müssen, tätig zu werden.
Die bayerische Polizei kann Aufenthalts- und Kontaktverbote bis zu sechs Monaten verhängen, Menschen zwingen ihren Wohnort nicht zu verlassen oder den Wohnort zu wechseln, sie kann Wohnungen durchsuchen und Menschen sogar in den zeitlich unbegrenzten Präventivgewahrsam nehmen - die Betroffenen werden zwar von einem Richter angehört, haben aber keinen Strafverteidiger, und müssen somit ihre Unschuld aus der Zelle heraus beweisen. Bisher war die Dauer des Präventivgewahrsams (insbesondere zur Verhinderung von Straftaten) auf zwei Wochen begrenzt. Künftig ist in der richterlichen Entscheidung die Dauer der Freiheitsentziehung zu bestimmen, die nicht mehr als drei Monate betragen darf und jeweils um längstens drei Monate verlängert werden kann. Damit gibt es keine zeitliche Obergrenze mehr.
![]() Claudia Stamm, MdL, mut |
Die Polizei darf in Informationssysteme und Speicher (Clouds) eindringen, Daten kopieren, löschen oder sogar ändern; Kommunikationsverbindung durch technische Mittel unterbrechen oder gar verhindern.
Bei einem Fachgespräch im Bayerischen Landtag, zu dem die Landtagsabgeordnete Claudia Stamm (mut) eingeladen hatte, schilderte der Rechtsanwalt und Staatsrechtler Hartmut Wächtler eine Geschichte, mit der er begründete, warum er vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) gegen das Polizeigesetz der Staatsregierung klagen wird: Eine Frau aus Rosenheim ging zur Theaterprobe ihrer Laiengruppe in ein Wirtshaus. Zur gleichen Zeit übten dort im Hinterhof linke Aktivisten, wie sie sich bei Demonstrationen verhalten wollen. Es gab eine Polizeirazzia, bei der auch die theaterliebende Frau kontrolliert wurde. Kurz darauf teilte ihr die Polizei mit, sie dürfe am nächsten Wochenende Rosenheim nicht verlassen. Die Begründung: Sie sei offensichtlich linksradikal und wolle deshalb sicher zum anstehenden AfD-Parteitag in Köln.
Bayern: Linke dürfen nicht zur Demo nach Köln |
Alles falsche Vermutungen, für die Polizei aber genug, um einer Frau zu verbieten, ihre Stadt zu verlassen. Gegen sie wurde außerdem ein Strafverfahren wegen der Bildung einer bewaffneten Gruppe eingeleitet, weil die Aktivisten, zu denen sie nicht gehörte, Knüppel aus Pappmaché hatten. Für die Frau könne das schlimme Folgen haben, sagt Wächtler. Einleitung eines Verfahrens wegen der Bildung einer bewaffneten Gruppe, das sehe ein Polizist, der ihren Namen bei einer Verkehrskontrolle überprüft. Verhalte sie sich verdächtig, könnte ihr Vorbeugehaft drohen. Alles nur, weil sie zur falschen Zeit am falschen Ort war.
Es ist ein Fall, der sich aufgrund eines nicht mehr gültigen Gesetzes 2017 in Rosenheim zugetragen hat und laut Wächtler bald wieder Realität sein könnte. Nicht nur Gefährder, denen ein terroristischer Anschlag zugetraut wird, sondern jedermann sei betroffen, und das bei Allerweltsdelikten, sagte Claudia Stamm, Landtagsabgeordnete der Partei mut, die mit Wächtler vor dem Bundesverfassungsgericht klagen will.
Seehofer: Bayerns Polizeigesetz für Alle
Wie die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (DIE LINKE) berichtete, plant Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) das bayerische Polizeigesetz zur Vorlage für alle deutschen Bundesländer zu machen. Dies erklärte Seehofer am 18. April in einer Sitzung des Innenausschusses des Bundestages.
Twittermeldung von Martina Renner am 19. April |
Neues Polizeigesetz in Sachsen auf den Weg gebracht
In Sachsen haben sich CDU und SPD bereits auf ein neues Polizeigesetz geeinigt. Darin sind unter anderem erweiterte Befugnisse zur Überwachung sogenannter terroristischer Gefährder und eine stärkere Bewaffnung von Einsatzkräften vorgesehen. So sollen Spezialeinheiten "in besonderen Einsatzsituationen auch über Waffen mit erforderlicher Reichweite und hoher Durchschlagskraft, zum Beispiel Maschinengewehre", verfügen. Geregelt wird auch die Anwendung elektronischer Fußfesseln bei Gefährdern, denen auch Kontaktverbote oder der Verbleib an bestimmten Orten auferlegt werden kann. Im Entwurf stehen auch die automatische Erfassung von Autokennzeichen mit stationären Geräten und die Möglichkeit, in begrenztem Umfang Datenabgleich via Gesichtserkennung vorzunehmen.