30.04.2026: Verein Jüdische Stimme darf nicht als gesichert extremistisch bezeichnet werden ++ Die grundlegende Ablehnung des israelischen Staates begründet noch keine Einstufung als "extremistisch"
"Der Verein Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP e.V. Deutschland darf in dem vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen Verfassungsschutzbericht 2024 nicht als gesichert extremistisch bezeichnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden." Dies teilte das Verwaltungsgericht Berlin nach einer sechsstündigen Verhandlung in einer Presseerklärung am 27. April mit.[1]
Die 2003 gegründete Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost ist ein Verein von Menschen jüdischer Abstammung. Der deutsche Inlandsgeheimdienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz (VS), wirft in seinem Bericht 2024 der Jüdischen Stimme vor, "durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland" zu gefährden, und sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung zu richten. Er listete den Verein in den Kapiteln "Linksextremismus", "Auslandsbezogener Extremismus" und in der Fußnote zu "Extremistischen propalästinensischen Gruppierungen".
Die Einstufung als "gesichert extremistische Bestrebung" betraf neben der Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V. auch BDS Berlin, BDS Bonn und Palästina Spricht und fand während des anhaltenden Völkermords in Palästina, gegen den die Gruppen sich einsetzen, statt.
Diese Nennung im Bericht hatte Folgen für den Verein. Das Finanzamt will ihm deswegen die Gemeinnützigkeit aberkennen. Damit würden Steuerbegünstigungen für Spenden aufgehoben und das Sammeln von Geldern erheblich erschwert, schreibt die "Jüdische Stimme". Einzelne Mitglieder hätten außerdem den Verein verlassen, um Einbürgerungsverfahren nicht zu gefährden bzw. ihren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst nicht aufs Spiel zu setzen.
Die Jüdische Stimme klagte gegen die Bundesrepublik Deutschland und verlangte die Streichung aus dem Verfassungsschutzbericht.
Am Morgen des 27 April 2026 standen sich dann Vertreter der Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V. und des Bundesministeriums des Innern am Verwaltungsgericht in der Kirchstraße in Berlin gegenüber um über die Rechtmäßigkeit der Nennung der Jüdischen Stimme im Verfassungsschutzbericht 2024 als gesichert extremistische Organisation zu verhandeln.
Das Verfahren fand im Rahmen der stetig eskalierenden Repressionen gegen linke und antirassistische Bewegungen in Deutschland statt. Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Irene Khan, besuchte kürzlich erst Deutschland, um die neuen Entwicklungen zur Einschränkungen zur Meinungs- und Protestfreiheit zu begutachten. Dabei stellte sie erhebliche Defizite fest. Diese Entwicklungen finden während des anhaltenden Völkermords in Palästina sowie israelischer Angriffskriege im Libanon und Iran statt. Deutschland ist nach den USA der zweitgrößte Waffenlieferant an die wegen Völkermords angeklagte israelische Regierung.
"Deutschland will uns aus der öffentlichen Sphäre verbannen"
"Deutschland will uns aus der öffentlichen Sphäre verbannen und seine Institutionen arbeiten - zusammen mit Israel - daran seit über zehn Jahren, jedes Mal mit einer Eskalation der Mittel", klagt die Jüdische Stimme. Bereits 2017 wurde dem Verein erstmalig das Bankkonto gesperrt. Auf eine endgültige Schließung des Kontos bei der Bank für Sozialwirtschaft im Jahr 2019 folgte die Sperrung ihres Kontos bei der Berliner Sparkasse im Jahr 2024, gegen die der Verein erfolgreich klagte. Die deutsche Mainstream-Presse lösche immer wieder unser Jüdischsein aus, so die Jüdische Stimme. "Wir sind »Störer«, »angeblich Juden«, »Demonstranten« oder »Relativierer des Holocaust mit Kufiya in Buchenwald«, aber nie Juden."
Die andere jüdische Stimme
Der Vorsitzende der Jüdischen Stimme, Wieland Hoban, führte am Montag vor Gericht aus, dass man sich zusammengeschlossen habe, um eine "andere jüdische Stimme" zum Ausdruck zu bringen. In Europa und vor allem in Deutschland werde eine Unterstützung des Staates Israel als "universeller Bestandteil jüdischer Identität" dargestellt. "Mit dem Ruf »Nicht in unserem Namen« verdeutlichen wir, dass wir diese Position nicht teilen", sagt Hoban. Es sei Anliegen der Jüdischen Stimme, dass die jüdische Leidensgeschichte nicht benutzt werde, um andere Menschen zu unterdrücken. "Das ist nicht unser Judentum. Unser Judentum beruht auf Gerechtigkeit."
Aus dieser Grundhaltung folgt für die Jüdische Stimme eine Unterstützung eines Boykotts Israels. "Wir glauben, dass ökonomischer Druck die beste Methode ist, diejenigen zu irritieren, die durch die Besatzung der palästinensischen Länder, durch die Diskriminierung gegen die Palästinenser und durch die Verweigerung deren Rückkehrrechte profitieren", heißt es in der Satzung. Damit bringe man die "Solidarität mit dem palästinensischen Kampf um Freiheit und Gleichheit zum Ausdruck".
"Es geht hier schon lange darum, BDS (Boykott – De-Investment – Sanktionen) zu kriminalisieren", so Iris Hefets, Gründungsmitglied des Vereins. "Weil dies auf der Grundlage des Antisemitismusvorwurfs geschieht, besteht hier ein besonderes Interesse, uns als jüdische Organisation, die BDS unterstützt, zu schwächen. BDS ist inzwischen nicht einfach eine Meinung, sondern eine durch Internationales Recht geforderte Maßnahme. Das wird spätestens aus dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag vom Juli 2024 klar und von UN-Resolutionen bestätigt. Es geht hier also auch um Deutschlands Verhältnis zum Völkerrecht, das mit dem Blut unserer Vorfahren geschrieben wurde. BDS ist in Wahrheit der liberalste Teil der Palästinasolidaritätsbewegung. Wer BDS verfolgt, kriminalisiert den Rest der Bewegung automatisch noch stärker.“ Zum sogenannten Existenzrecht Israels erklärte sie, man arbeite "mit dem Völkerrecht", und lediglich Menschen hätten demnach ein Existenzrecht.
Bundesinnenministerium: Jüdische Stimme delegitimiert Israel
Gewalttaten kann der sog. Verfassungsschutz der Jüdischen Stimme nicht vorwerfen. Was Vorbereitungshandlungen für Gewalt sein sollen, legte der Anwalt des Bundesinnenministeriums, Wolfgang Roth, von der Großkanzlei Redeker Sellner Dahs am Montag vor Gericht weit aus. Wenn man über die Leugnung des Existenzrechts eines Staates zum Hass gegen diesen aufrufe, könne das Organisationen unterstützen, die unmittelbare Gewalt anwenden. Man müsse das weit verstehen und auch propagandistische Aktivitäten einbeziehen, so Roth.
Im Selbstverständnis der Jüdischen Stimme komme an mehreren Stellen eine grundlegende Delegitimierung Israels zum Ausdruck, führte Roth weiter aus. Wenn in der Satzung etwa von der "seit 1948 anhaltenden systematischen Entrechtung der Palästinenser*innen" geredet werde, dann zeige das, dass es dem Verein nicht um die Politik einer konkreten israelischen Regierung gehe, sondern um die Behauptung, dass die Existenz Israels die Palästinenser entrechte. Die Forderung der Jüdischen Stimme nach einem "gerechten Frieden" als einem anhaltenden Prozess der Dekolonisierung, der das Völkerrecht und die Menschenrechte respektiert, könne also nichts anderes bedeuten, als dass Israel sein Existenzrecht verliert.
Gericht: Ablehnung des Existenzrechts Israels keine "extremistische Bestrebung"
In der Verhandlung entgegnete der Vorsitzende Richter Jens Tegtmeier, dass es für sich genommen noch keine "extremistische Bestrebung" sei, den Staat Israel als solchen infrage zu stellen. Auch Gewaltaufrufe, die die Völkerverständigung gefährden, könne das Gericht nicht erkennen, obwohl sich die Gruppe manchmal an der Grenze dazu bewegte, so Richter Tegtmeier. Für die Bezeichnung als "gesichert extremistisch" seien "die Maßstäbe streng und die Hürden hoch". Die Ablehnung des Existenzrechts Israels genüge nicht.

"Das ist zunächst einmal zu begrüßen und ein wichtiger Schritt für die ganze Palästina-Solidaritätsbewegung. Sollte das Bundesministerium des Innern aber Beschwerde einlegen oder der Verfassungsschutz in seinem nächsten Bericht uns erneut als »gesichert extremistisch« einstufen, haben wir nun eine gute Grundlage, auf der wir diese Repressionen weiter bekämpfen können“, sagte Wieland Hoban, Vorstandsvorsitzender der Jüdischen Stimme. "Auch andere Organisationen, die derart verfolgt und in ihrem Recht auf Protest kriminalisiert werden, können sich nun hierauf beziehen.“"
Der Gerichtsbeschluss war aber kein voller Erfolg der Jüdischen Stimme. Das Gericht lehnte ausdrücklich ab, dem Innenministerium auch für den Verfassungsschutzbericht 2025, der im kommenden Juni vorgestellt wird, eine Erwähnung der Gruppe zu verbieten. Die Jüdische Stimme muss daher die Hälfte der Verfahrenskosten zahlen.
Gegen die aktuelle Entscheidung kann das Bundesinnenministerium noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Anmerkungen
[1] Verwaltungsgericht Berlin: Verfassungsschutzbericht 2024: Verein Jüdische Stimme darf nicht als gesichert extremistisch bezeichnet werden (Nr. 21/2026)
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1665248.php





