16.12.2009: Als am Freitag der vergangenen Woche das türkische Verfassungsgericht in einem einstimmigen Beschluss auf Antrag des Generalstaatsanwaltes Yalcinkaya die kurdische 'Partei für eine demokratische Gesellschaft' (DTP) verbot, war dies seit seiner Einrichtung im Jahre 1962 das 25. Verbot einer politischen Partei in der Türkei. In einem seit November 2007 laufenden Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft zuletzt 141 einzelne Beweisgründe vorgelegt. Aber diese dienten eher der Aufrechterhaltung des Scheins von Rechtsstaatlichkeit, denn der Gerichtsentscheid folgte allein dem politischen Willen der starken kemalistischen Kräfte in der Türkei und ihrer Gesetzgebung.
Dies wird deutlich an einer Jubelveranstaltung zum Verbot der DTP in Ankara am Wochenende nach dem Gerichtsentscheid. Dort führte die MHP (Partei der Nationalistischen Bewegung) eine Kundgebung unter dem Motto durch: "Die 1000-jährig herrschende Brüderschaft leben und leben lassen". An der Veranstaltung beteiligten sich den Angaben verschiedener Medien über 50.000 Teilnehmer aus Ankara und umliegenden Städten. Die MHP bezeichnete die Kundgebung als einen vollen Erfolg und bewertete dies als ein Signal, dass das Volk sich als eine Einheit betrachten will, dessen ethnische Abstammung keine Rolle zu spielen hat. Gerade das Hervorheben von ethnischer Zugehörigkeit habe die Probleme in der Gesellschaft verschärft und die hohe Beteiligung habe gezeigt, dass man mit Gemeinsamkeiten mehr erreiche, als sich mit ethnischer Zugehörigkeit zu profilieren.
Diese Ideologie der zwangsweisen und gewaltsamen Angleichung aller Ethnien der Türkei an die türkische Nationalität wurde mit der Gründung der Republik vor 86 Jahren unter Führung von Kemal Atatürk Staatsideologie und besonders gegenüber der kurdischen Nationalität in der Türkei mit größter Brutalität durchgesetzt. So wurde die kurdische Sprache in der Öffentlichkeit verboten, kurdische Namen von Menschen und Ortschaften wurden ebenso wie kurdische Medien nicht zugelassen, ja das Wort Kurde selbst war schon mit Verbot belegt, statt dessen sprach man offiziell und verachtend von den 'Bergtürken' im Osten des Landes. Hinzu kam die Unfähigkeit und der Unwillen des türkischen Staates, die kurdischen Gebiete wirtschaftlich zu entwickeln (in einer kürzlich erfolgten Umfrage äußersten sich 31% der kurdischen Bevölkerung dahingehend, dass die hohe Arbeitslosigkeit ihre größte Sorge sei). Keine Wunder, dass diese türkische Staatspolitik zur Auslöschung der ethnischen Identität der Kurden bei ihnen Gegenwehr, Widerstand, Aufstände und gewaltsame Auseinandersetzungen auch mit dem türkischen Militär bewirkte.
In der Verfassung und in einigen anderen Gesetzen der Türkei befindet sich die rechtliche Absicherung der kemalistischen Ideologie der 'Einheit durch Zwang und Gewalt'. So z.B. wenn es in Artikel 68 heißt: "Die Satzungen und Programme der Parteien, sowie ihre Aktivitäten dürfen ... den Prinzipien der demokratischen und säkularen Republik nicht entgegen stehen." Oder wenn es in Artikel 2 heißt: "Die Republik Türkei ist ein ... dem Nationalismus Atatürks verbundener ... demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat", ein Artikel der ausdrücklich 'legal' nicht geändert werden kann. Dem entsprechend wird an anderer Stelle auch die 'Kritik des Türkentums' und des Republikgründers unter Strafe gestellt. Unter solchen undemokratischen Bedingungen ist natürlich die politische Arbeit einer jeden Partei in der Türkei fast unmöglich, sobald sie ethnische Rechte zum Kernanliegen ihres Wirkens macht.
Aber selbst unter diesen Bedingungen nimmt sich der Urteilsspruch und seine Begründung als armselig und ungerechtfertigt aus. Der Generalstaatsanwalt formulierte in seiner Anklage zusammenfassend, das Verbot müsse ausgesprochen werden, "... weil festgestellt wurde, dass die beklagte Partei zur Erreichung ihrer Ziele bereit ist, Gewalt und den Weg einer separatistischen, terroristischen Organisation zu benutzen und zu verteidigen." Tatsache ist jedoch, dass die DTP nie in ihrer Existenz Gewalt als Mittel ihrer Politik angesehen hat oder zu Gewalt aufgerufen hätte. Nie hat sie eine Politik der Abtrennung der kurdischen Gebieten von türkischen Staat propagiert oder vertreten (auch die PKK hat dieses Ziel schon vor vielen Jahren aufgegeben). So stützt sich auch die Anklageschrift nur auf Auftritte einzelner Mitglieder, bei denen angeblich inkriminierte Äußerungen vertreten wurden. Dazu analysierte 'Human Rights Watch' recht ausführlich, dass bisher nur ein einziges betroffenes Mitglied der DTP deswegen vor ordentlichen türkischen Gerichten verurteilt worden sei.
Die rechtliche Schwäche der Anklage zeigt sich auch noch in einem anderen Punkt. Das Gericht verfügte nämlich neben der Auflösung der DTP noch für zwei (von 21) ihrer Abgeordneten im türkischen Parlament sowie für 35 führende Politiker der DTP ein 5-jähriges Politikverbot. Der Gerichtsvorsitzende Ha?im K?l?ç offenbarte dazu in Interviews, dass der Generalstaatsanwalt dieses Verbot für ursprünglich 8 Abgeordnete beantragt habe, das Gericht habe jedoch dafür keine Basis gesehen und nur zwei Betätigungsverbote ausgesprochen. Ein erstaunliches Ergebnis, wenn man weiss, dass die DTP ja gerade von diesen 21 Parlamentsabgeordneten aus den kurdischen Gebieten nach der Wahl 2006 gebildet worden war, in der sie auf Grund des undemokratischen türkischen Wahlgesetzes (10% Mindeststimmengrenze für eine Partei) als Unabhängige kandidierten. Selbst einige türkische Kommentatoren merkten auch die Willkür an, mit der das Gericht dem Vorsitzenden der DTP und Parlamentsmitglied, Achmet Türk, das Politikverbot auferlegten. Türk sei gerade einer der besonders besonnenen kurdischen Politiker und auf ihn träfen die Anklagepunkte am wenigsten zu.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes zu den Politikverboten der DTP-Mitglieder im Parlament ließe jedoch (wie immer auch motiviert) zu, dass die restlichen 19 Abgeordneten zusammen mit dem Unabhängigen Ufuk Uras, der seine Bereitschaft dazu schon erklärt hatte, wieder eine Fraktion im türkischen Parlament bilden könnten. Im Parlament muss eine Fraktion die Mindeststärke von 20 Abgeordneten haben. Damit wäre auch weiterhin Arbeit in den Parlamentsausschüssen möglich. Diese Option löste eine intensive Debatte in der DTP aus, die dazu am 14.12. einen vierstündigen Kongress in Diyabarkir abhielt. Vorher war die Parlamentsfraktion von ca. 15.000 Menschen mit Begeisterung dort empfangen worden. Der Andrang war so groß, dass der Bus mit den Abgeordneten für eine Fahrt von drei Kilometern 1,5 Stunden Zeit brauchte. Im Ergebnis entschied der (wohl letzte) Kongress der DTP, dass sich alle Abgeordneten der DTP aus dem türkischen Parlament zurückziehen und die politische Arbeit dort einstellen werden.
Rechtlich wirksam wird der Rückzug der kurdischen Abgeordneten aus dem türkischen Parlament jedoch nur, wenn er von ihm auch bestätigt wird. Damit würden jedoch auf Grund von gesetzlichen Regelungen entweder Nachwahlen in den betroffenen Wahlkreisen oder vorgezogene Neuwahlen notwendig. Beobachter erwarten nicht, dass die größte politische Partei AKP in nächster Zeit ihre über 60%ige Mehrheit (338 von 550 Abgeordneten) im Parlament dafür einsetzen wird. Vielmehr wäre es für sie lohnender, die DTP-Abgeordneten in den Ausschüssen des Parlaments durch eigene Abgeordnete zu ersetzen.
Aber auch ohne diesen Sachverhalt zeigen die Geschehnisse um das DTP-Verbot die machtpolitische Gewissenlosigkeit der AKP. Zwar weinen deren Führer jetzt Krokodilstränen und bekunden öffentlich, dass sie den Gerichtsentscheid für falsch halten. Aber die Partei machte keinen Finger krumm, um dem ausdrücklichen Hinweis des der AKP nahe stehenden Vorsitzenden des Verfassungsgerichtes, Ha?im K?l?ç, beim eigenen (knapp erfolglosen) Verbotsverfahren im Jahre 2008 zu folgen und das Parteiengesetz entsprechend zu ändern. Dem steht nicht nur der großtürkische Chauvinismus in den eigenen Reihen entgegen, sondern auch der Druck, den die kemalistischen Kräfte der türkischen Gesellschaft (besonders im Militär) und ihre politischen Parteien CHP (Republikanische Volkspartei) und MHP bei der aggressiven Verteidigung des "Nationalismus Atatürks" anwenden. Das von diesen Kräften initiierte und durchgesetzte DTP-Verbot ist dabei gleichzeitig Maßnahme und Drohung an die Adresse der AKP.
Und so stellt sich deren Politik dar als eine, die zwar zur Lösung des 'Kurdenproblems' ein paar kleine Zugeständnisse machen will, dies aber eigentlich nur ohne die politischen Organisationen der Kurden bzw. mit deren Elimination. Dass dies keine wirkliche Lösung werden kann, liegt auf der Hand.
Text: hth / Foto: Gerald_1311 (Bild Kemal Atatürks und türkische Nationalfahne)
Nachtrag: Heute nachmittag wurde bekannt, dass die im Mai 2008 gegründete kurdische 'Partei für Frieden und Demokratie' (BDP) die Mitglieder und Büros der DTP übernehmen will. Demir Celik, der Vorsitzende der BDP kündigte dazu einen Sonderparteitag in drei Monaten an, auf dem die neue Ausrichtung verabschiedet werden soll.