Im Interview

detlef_fricke_201019.12.2012: Die UZ sprach mit mit Detlef Fricke zum Antrag auf Einleitung eines NPD-Parteiverbotsverfahrens. Detlef Fricke ist Rechtsanwalt in Hannover, Mitglied des Parteivorstandes der DKP und war langjähriger DKP-Bezirksvorsitzender in Niedersachsen.

UZ: Die Ministerpräsidenten der Länder haben beschlossen, über den Bundesrat einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die NPD zu stellen. Weshalb kommt dies zum jetzigen Zeitpunkt, nachdem über Jahre hinweg trotz der Beschlüsse von Gewerkschaftstagen auf Einleitung eines solchen NPD-Verbotsverfahrens, trotz der sehr erfolgreichen Kampagne der VVN – BdA und der Antifaschisten nonpd nichts getan wurde? Was ist deine Einschätzung?

Detlef Fricke: Dies hat mit Sicherheit mit der Mordserie des NSU insbesondere an ausländischen Mitbürgern zu tun. Bei der Aufklärung dieser Morde ist deutlich geworden, dass die neofaschistische und rassistische Ideologie der NPD die politische Grundlage für die Mordserie des NSU waren. Die NPD vertritt dies auf der Straße und in Parlamenten, der NSU mordete im Untergrund. Kennzeichnend für die politische Verbindung zwischen NPD und NSU ist, dass im Schweriner Landtag die NPD-Abgeordneten kurz vor einer Gedenkminute für die Opfer des NSU den Sitzungssaal verließen, damit für einen Eklat sorgten.

Die Morde haben zu Recht Erschrecken und Empörung nicht nur bei uns, sondern weltweit ausgelöst. Hierauf musste die Politik reagieren.

Dass die Länderinnenminister den entsprechenden Anstoß für ein solches Verbotsverfahren gegen die NPD gegeben haben, mag auch damit zusammenhängen, dass nicht zuletzt durch den Untersuchungsausschuss des Bundestages deutlich wurde, dass die staatlichen Geheimdienstes, die sich Verfassungsschutz nennen, auf dem rechten Auge blind waren, weggeguckt haben.

UZ: Nun gibt es ja auch innerhalb des Regierungslagers unterschiedliche Meinungen zur Einleitung eines Verbotsverfahrens. Die Bundesregierung wird erst im nächsten Jahr darüber entscheiden, ob sie zusammen mit den Ländern und dem Bundestag einen NPD-Verbotsantrag stellen wird. „Wir haben unsere Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen“ so die Aussage von Kanzlerin Merkel. Die Bundesjustizministerin warnte ihre Kabinettskollegen davor, sich auf ein neues Verbotsverfahren einzulassen, die Risiken seien seit dem Scheitern des ersten Verbotsverfahrens nicht unbedingt geringer geworden. Die Grünen sind bei dieser Frage tief gespalten. Der hessische Justizminister Hahn (FDP) äußerte sich dahingehend, dass sich die Länder und der Bund seit Monaten nicht über die Frage des Verbotsverfahrens einig seien, zeige doch, dass eine offensichtliche, also auf die Stirn geschriebene Verfassungsfeindlichkeit der NPD kaum vor Gericht darlegbar wäre. Bundestagspräsident Norbert Lammert meinte, man solle es besser bleiben lassen. Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses Edathy reagierte auf Lammerts Aussage mit den Worten, ihm sei unklar, worauf Lammert die Aufgabe ableite, das Ergebnis des anstehenden parlamentarischen Meinungsbildungsprozesses in Sachen NPD-Verbotsverfahren vorwegzunehmen. Der SPD-Fraktionsgeschäftsführer im Bundestag Thomas Oppermann meinte, dass nicht nur der Bundesrat, sondern auch der Bundestag und die Bundesregierung einen eigenen Verbotsantrag stellen solle.

Detlef Fricke: Es gibt – so meine Einschätzung – unterschiedliche Motivationslagen, die zu diesen Positionierungen führen. Zu Recht hat Axel Holz – Bundessprecher der VVN-BdA – festgestellt, dass die NPD nicht nur für neonazistisches Gedankengut steht, sondern auch Kontakte und Schnittmengen zu ultrakonservativen Kreisen hat. Gerade in schwierigen Zeiten, wie denen einer verheerenden Finanzkrise bietet diese ein wichtiges Auffangbecken für zahlreiche Wähler. Mit einer ultrarechten Partei kann man sich die schlimmsten Rassisten vom Hals halten und sogleich das Fähnlein des Konservatismus bei wichtigen Themen hochhalten, wie bei der Einschränkung des Asylzuzugs und dem Ruf nach einem starken Staat. Das, was der Bundesinnenminister Friedrich etwa gegenüber den asylsuchenden Roma und Sinti praktiziert, steht in klarer Übereinstimmung mit den ausländerfeindlichen Forderungen der NPD. Es gibt andererseits den Druck aus der Öffentlichkeit, der von der stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Manuela Schwesig mit den Worten wiedergegeben wird, die Menschen verstehen nicht, dass die menschenverachtende NPD mit ihren Steuergeldern finanziert wird. Es gibt auch juristische Bedenken über die Erfolgsaussichten eines solchen neuen NPD-Verbotsverfahrens, nachdem die Innenminister durch den Einsatz von V-Leuten das erste Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht gegen die Wand gefahren haben.

UZ: Zu diesen juristischen Bedenken gehört ja auch, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nach der Ankündigung des NPD-Vorsitzenden Apfel gegen eine mögliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von der NPD angerufen würde. Wie siehst du dies?

Detlef Fricke: Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten legt in Artikel 11 fest, dass die Ausübung der Vereinigungsfreiheit nur Einschränkungen unterworfen werden darf, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale oder öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten Anderer notwendig sind. In einer Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 2007 wird aus der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Schlussfolgerung gezogen, ein Parteiverbot erfordere nachvollziehbare Hinweise dafür, dass die Demokratie bereits hinreichend bedroht sei, dies sei bei einer kleinen Partei ohne entsprechenden Masseneinfluss nicht anzunehmen. Klar dürfte sein, dass auch das Bundesverfassungsgericht bei einem Verbotsverfahren diese europarechtlichen Regelungen mit berücksichtigen wird. Solche juristischen Bedenken haben aber weder die Adenauerregierung 1952 davon abgehalten, das KPD-Verbotsverfahren einzuleiten, durch entsprechenden Druck auf das Bundesverfassungsgericht dann auch das Verbotsurteil im Jahre 1956 durchzusetzen. Und im Übrigen haben sich Bundesregierung und Bundestag ja bei verschiedenen Entscheidungen, etwa zum Wahlrecht, etwa zur Abgabe von Rechten des Parlaments oder Übertragung von Rechten auf die EU beim Bundesverfassungsgericht blutige Nasen geholt, juristische Bedenken, die schon vorher deutlich formuliert wurden, hielten sie ja nicht von solchen Regelungen ab, die dann vom Verfassungsgericht korrigiert wurden.

Diese gegen ein NPD Verbotsverfahren geltend gemachten juristischen Bedenken haben also meiner Auffassung nach einen politischen Hintergrund.

UZ: Weshalb ist also deiner Auffassung nach ein solches Verbotsverfahren notwendig und sinnvoll?

Detlef Fricke: Zum ersten deshalb, weil die NPD verfassungswidrig ist. In ihrer Ideologie und ihrem praktischen Handeln missachtet sie die Menschenrechte, Artikel 1 Grundgesetz fordert, dass die Würde der Menschen unantastbar ist, dies bezieht sich auf alle Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben. Sie hat nachweisbare Verbindungen zu den Freien Kameradschaften, die gewalttätig gegen Ausländer, gegen missliebige Demokraten vorgehen. Sie ist das politische Auffangbecken für Menschen, die unter den sozialen Folgen der Politik der Regierungen leiden, arbeitslos sind, keine Perspektive haben. Ein Verbot der NPD würde ihr einen Teil ihrer finanziellen Einnahmen entziehen. Im Rechenschaftsbericht an den Deutschen Bundestag für das Jahr 2010 wird ausgewiesen, dass von den rund 3 Millionen Euro Einnahmen der NPD knapp 1,2 Millionen vom Staat kamen. Die Zahlungen, die für faschistische V-Männer von den Landesämtern für Verfassungsschutz erbracht wurden, sind hierin noch nicht einmal eingerechnet. Ein Verbotsverfahren würde ihr diese Mittel entziehen.

Ein solches Verbotsverfahren müsste aber begleitet werden von gesellschaftlichen Bewegungen der demokratischen und antifaschistischen Kräfte, sowohl in der Öffentlichkeit wie auch bei Widerstandsaktionen gegen das Auftreten der NPD. Gut wäre, wenn in den Betrieben die Aktion „Mach meinen Kumpel nicht an“ gegen Ausländerfeindlichkeit wieder intensiver angegangen würde. Die sozialen Ursachen für das Wirken neofaschistischer Ideologien müssen benannt und bekämpft werden.

Man sollte die Entscheidung über eine wirksame Bekämpfung der NPD nicht den Damen und Herren in Berlin, in Karlsruhe oder in Straßburg überlassen.

Die Fragen stellte Gerhard Ziegler
(Vorabdruck aus der UZ vom 21.12.2012)


 

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Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge

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