Deutschland

freiheit_im_beruf19.01.2012: Vierzig Jahre nach dem sogenannten "Radikalenerlass" haben sich über 130 damalige Betroffene an die Öffentlichkeit gewandt und fordern von den Verantwortlichen in Verwaltung und Justiz, in Bund und Ländern ihre vollständige Rehabilitation.  "Wir fordern die Herausgabe und Vernichtung der 'Verfassungsschutz'-Akten, wir verlangen die Aufhebung der diskriminierenden Urteile und eine materielle Entschädigung."

Vor 40 Jahren, am 28. Januar 1972, beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz unter dem Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt  "Personen, die nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten" mittels Erlass aus dem öffentlichen Dienst fernzuhalten oder zu entlassen. Mithilfe der "Regelanfrage" beim Verfassungsschutz wurden darauf hin etwa 3,5 Millionen BewerberInnen auf ihre politische Zuverlässigkeit durchleuchtet. In der Folge kam es zu 11.000 offiziellen Verfahren in deren Ergebnis 1.250 BewerberInnen abgelehnt und weitere 265 bereits eingestellte wieder entlassen wurden.

Der "Radikalenerlass" führte zum faktischen Berufsverbot für Tausende von Menschen, die als Lehrerinnen und Lehrer, in der Sozialarbeit, als Postbote oder als Lokführer tätig waren oder sich auf solche Berufe vorbereiteten. Bis weit in die 80er Jahre vergiftete die Berufsverbote-Praxis das politische Klima der Bundesrepublik. Obwohl er vor allem Linke, allen voran Mitglieder der DKP   aber auch anderer sozialistischer Gruppierungen traf, war offensichtlich, dass mit der Keule  "Verfassungsfeindlichkeit" als bedrohlich empfundener außerparlamentarischer, kapitalismuskritischer Protest insgesamt ins Anseits gestellt werden sollte.

Gegen die Berufsverbote-Politik entwickelte sich in den siebziger und achtziger Jahren eine breite nationale und internationale Protestbewegung, die von vielen Betroffenen entscheidend mitgetragen wurde. Mitentscheidend für Überlegungen der Bundesregierung, die Berufsverbote-Praxis zu "liberalisieren" - der damalige Hamburger Bürgermeister Klose (SPD) brachte es auf die Formel: "Lieber stelle ich 20 Kommunisten ein, als dass ich 200.000 junge Menschen verunsichere"  (Frankfurter Rundschau, 7.10.1978) - war dabei sicherlich auch die zunehmende Kritik aus anderen westeuropäischen Ländern. So berichtete der Spiegel (31.7.1978) über eine EMNID-Umfrage in acht westlichen Ländern zum Ansehen der BRD, wonach die Befragten meinten, dass"die Bundesrepublik wirtschaftlich zu stark sei und zuwenig für die Entwicklungsländer tue; sie schützt die Menschenrechte nicht und verhängt 'Berufsverbote'."

Restlos beendet ist die Politik der Berufsverbote aber immer noch nicht. In Hessen und Baden-Württemberg musste ein engagierter Antfaschist noch vor wenigen Jahren um seine Eintellung kämpfen. Und in Bayern ist die Regelanfrage beim Verfassungsschutz noch immer Voraussetzung für eine Einstellung in den öffentlichen Dienst.

Neben ihrer Forderung nach vollständiger Rehabilitierung sehen die Berufsverbotsopfer in ihrer Erklärung die Auflösung des Verfassungsschutzes als eine notwendige politische Konsequenz  aus Ihren Erfahrungen und als eine hochaktuelle Forderung der Gegenwart. "Eine politische Auseinandersetzung über die schwerwiegende Beschädigung der demokratischen Kultur durch die Berufsverbotspolitik steht bis heute aus. Sie ist dringlicher denn je. Unter dem Vorwand der Bekämpfung des Terrorismus werden wesentliche demokratische Rechte eingeschränkt. Die in den letzten Monaten (...) zu Tage getretenen 'Verfassungsschutz'-Skandale haben gezeigt, wie tief der Inlandsgeheimdienst ideologisch und personell in die neonazistische Szene verstrickt ist. Seit seiner Gründung im Jahr 1950 – unter Beteiligung von NS-Verbrechern – hat der 'Verfassungsschutz' an der Ausgrenzung, Einschüchterung und letztendlichen Kriminalisierung antifaschistischer Politik und linker Opposition gearbeitet. Dieser antidemokratische Geheimdienst ist nicht reformierbar, er muss abgeschafft werden."

text: gst

weitere Informationen: gegen-berufsverbote.de
siehe auch: 40 Jahre Berufsverbot - aktiv werden 

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Wegen Völkermord in Gaza und Staatsterror und Siedlergewalt im Westjordanland.
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