29.07.2021: Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) darf doch bei der Bundestagswahl am 26. September antreten. Das Bundesverfassungsgericht gab einer Beschwerde der Partei gegen die Nichtzulassung durch den Bundeswahlausschusses statt.
In einer öffentlichen Sitzung am 8. und 9. Juli 2021, an der die DKP trotz Ladung nicht teilnahm, hatte der Bundeswahlausschuss über 88 politische Vereinigungen beraten, die zur Bundestagswahl antreten wollten. Die Hälfte wurde zugelassen. Unter den Nichtzugelassenen war die DKP.
Der Bundeswahlausschuss hatte die DKP unter dem Vorwand abgelehnt, weil ihr Parteivorstand die vom Parteiengesetz vorgeschriebenen Rechenschaftsberichte für die Jahre 2014-2020 nicht bzw. stark verspätet abgegeben habe, zuletzt für das Jahr 2017 im Dezember 2020. Der Bundeswahlleiter versuchte unter diesem Vorwand sogar, der DKP den Parteienstatus zu entziehen. (siehe kommunisten.de: ″Kaltes Parteiverbot″ – Bundeswahlleiter umgeht verfassungsmäßigen Schutz von politischen Parteien)
Die Vertreterin der Partei DIE LINKE hatte der Nichtzulassung zugestimmt, einzig die Grünen stimmmten gegen den Vorschlag des Bundeswahlleiters auf Nichtzulassung. Der Parteivorstand der Linkspartei erklärte daraufhin: ″DIE LINKE [hält] einen Entzug des Parteienstatus aufgrund verspäteter bzw. nicht eingereichter Rechenschaftsberichte für politisch nicht richtig″ und die Beschwerde der DKP vor dem Bundesverfassungsgericht ″für aussichtsreich und begründet″.
Von den abgelehnten politischen Vereinigungen zogen 20 vor das Bundesverfassungsgericht. Erfolg hatte jedoch nur die DKP.
Entgegen der Auffassung des Bundeswahlausschusses trete der Verlust der Parteieigenschaft nicht bereits ein, wenn eine Partei in einem Zeitraum von sechs Jahren mehrere Rechenschaftsberichte nicht fristgemäß eingereicht habe, befanden die Karlsruher Richter. In der Vergangenheit habe die DKP an Wahlen zum Deutschen Bundestag, zu den Landesparlamenten und zum Europäischen Parlament teilgenommen, "wobei sie zumindest nicht ganz zu vernachlässigende Wahlergebnisse erzielen konnte", so das Gericht. Die "gebotene Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse" der DKP – insbesondere des Umfangs ihrer Organisation, der Zahl ihrer Mitglieder und ihres Hervortretens in der Öffentlichkeit – ließen vielmehr darauf schließen, "dass sie in der Lage ist, ernsthaft an der politischen Willensbildung des Volkes für den Bereich des Bundes oder eines Landes mitzuwirken".