Europa

13.01.2016: Die Europäische Union hat am Montag (11.1.2016) ein belgisches, speziell für Multis eingerichtetes  Steuerhinterziehungsmodell für illegal erklärt. Wie die 'Coordination gegen BAYER-Gefahren'(CBG) gestern erklärte, gehört auch die BAYER AG zu den Steuerbetrügern. Die CBG fordert die EU-weite Einführung einer länderspezifischen Berichterstattung, ein EU-weit einheitliches System zur Körperschaftssteuer-Bemessung und ein öffentlich einsehbares Steuer-Register.

 

Steuerflüchtlinge kosten die Allgemeinheit jährlich Unsummen. Etwa 1.000 Milliarden Euro gehen der EU Jahr für Jahr durch Steuerhinterziehung und Steuerumgehung verloren, hatte der frühere EU-Steuerkommissar Algirdas Semetas festgestellt. Am Montag erklärte die EU-Kommission ein belgisches Steuerspar-Modell für illegal; 35 transnationale Firmen sollen insgesamt 700 Millionen Euro nachzahlen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert den BAYER-Konzern zu diesem Anlass auf, die Verlagerung von Firmenteilen in Steueroasen zu unterbinden. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Die Steuertricks internationaler Konzerne kosten die Finanzämter jährlich viele Milliarden Euro. Die Finanzierung der Staatshaushalte wird dadurch immer mehr der lohnabhängigen Bevölkerung aufgebürdet. Es ist nicht hinzunehmen, dass BAYER und Co. immer weniger zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen!“.

Das im Jahr 2005 eingerichtete Steuersparmodell mit dem griffigen Namen "Only in Belgium" wandte sich speziell an multinationale Konzerne. Die Firmen konnten dadurch die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer um 50 bis 90 Prozent senken. Das belgische Finanzministerium hatte die Steuerpraxis im Januar 2015 gestoppt, als die EU-Kommission mit den ersten Ermittlungen begann.

Zwar wurden die Namen der begünstigten Firmen gestern nicht genannt. Der Leverkusener Pharma- und Agro-Konzern gehört jedoch zu den großen Nutznießern der bisherigen Regelungen. Bereits 2011 hatte BAYER die Mittel seiner in Antwerpen ansässigen Tochter-Gesellschaft auf acht Milliarden Euro verdoppelt. Hintergrund hierfür ist, dass Belgien Zinszahlungen auf das Eigenkapital gewährt, wodurch fiktive Zinsen steuerlich geltend gemacht werden können. BAYER konnte dadurch den in Belgien erzielten Gewinn von 254,8 Millionen Euro fast komplett mit nach Hause nehmen: lediglich Steuern in Höhe von 10,8 Millionen Euro fielen an, was einer Steuerquote von 4,3 Prozent entspricht. Auf Anfrage äußerte der Konzern lapidar: „BAYER nutzt wie einige andere Unternehmen das günstige makrowirtschaftliche Klima in Belgien, das durch den Abzug für Risikokapital geschaffen wurde.“

Um in den Genuss der Sonder-Konditionen zu kommen, konzentrierte der Konzern auch das firmeninterne Bank-Wesen in Belgien. Auf Nachfrage der Coordination gegen BAYER-Gefahren nannte der Vorstandsvorsitzende Marijn Dekkers in der letztjährigen Hauptversammlung den immensen Umfang der Transaktionen: 2014 gewährte allein BAYER Antwerpen anderen Konzern-Töchtern Kredite in Höhe von 13,4 Milliarden Euro. Die hierauf berechneten Zinsen mindern in Ländern wie Deutschland oder den USA die Steuern, werden in Belgien jedoch nur minimal versteuert.

Zusätzlich gründete der Konzern in Benelux Briefkasten-Firmen wie Bayer World Investments, Bayer Capital Corporation oder Bayer Global Investments, die Anteile an rund einem Fünftel aller 350 Tochtergesellschaften halten und damit die Voraussetzung für die BAYER-internen Verrechnungen schaffen. Allein aus den USA verlagerte der Konzern Firmenanteile im Wert von mehr als einer Milliarde Euro nach Benelux.

Um Druck gegen das Steuerdumping aufbauen zu können, fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren die EU-weite Einführung einer länderspezifischen Berichterstattung („country by country reporting“), ein EU-weit einheitliches System zur Körperschaftssteuer-Bemessung sowie ein öffentlich einsehbares Steuer-Register.

Zudem muss der „Fremdvergleichsgrundsatz“ auf den Verhandlungstisch kommen: dieser generiert ein riesiges Potenzial an steuerlich absetzbaren Posten, indem er Transaktionen innerhalb großer Unternehmensverbünde mit Geschäften zwischen rechtlich eigenständigen Firmen gleichstellt. Nur hierdurch ist es möglich, dass sich Konzerne steuersparend in Gläubiger und Schuldner, Käufer und Verkäufer, Lizenznehmer und Lizenzgeber aufspalten können. Diese Beschäftigung mit sich selbst erfreut sich zunehmender Beliebtheit: nach Auskunft der Deutschen Bundesbank hatten bereits 1999 firmen-interne Kredite einen Anteil von 25 Prozent an allen bundesdeutschen Direktinvestitionen im Ausland.


Die Forderungen der CGB nach einer EU-weiten Einführung einer länderspezifischen Berichterstattung, einem EU-weiten einheitlichen System zur Körperschaftssteuer-Bemessung und einem öffentlich einsehbaren Steuer-Register hier unterstützen (http://www.cbgnetwork.org/6526.html)

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