20.10.2010: Zur Einstellung des Disziplinarverfahrens der Bundeswehr gegen den für das Kunduz-Massaker vom 4. September 2009 verantwortlichen Oberst Klein stellt ein Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag fest:
Nachdem bereits im April d.J. die Bundesanwaltschaft ein Verfahren gegen Oberst Klein abgelehnt hatte, war vom internen Disziplinarverfahren in derselben Angelegenheit auch nichts anderes zu erwarten. Der Freispruch erster Klasse ist indessen so verlogen wie der ganze Krieg.