07.04.2010: Einige große gesetzliche Krankenkassen haben vor wenigen Wochen einen Zusatzbeitrag beschlossen, der ausschließlich die Versicherten betrifft und die „Arbeitgeber“ verschont.
Vorhergehende Schritte mit der gleichen Wirkung waren schon die Zuzahlung bei Medikamenten, die Begrenzung der Leistungen bei Zähnen und Brillen und die leidige Praxisgebühr. Außerdem war der Beitragssatz für die „Arbeitgeber“ schon 2005 auf 7% vom Bruttoeinkommen der „Arbeitnehmer“ gedeckelt worden, während diese inzwischen 7,9 % von ihrem Brutto bezahlen.